Zentrales Waffenregister/ zusätzliche Meldung ab 20Stk?

  • Hallo Leute, seit einiger Zeit gibts bei uns ja das ZWR.
    Wie schaut das jetzt aus wenn ich eine gesamte Stückzahl von 20 überschreiten werde,
    da musste ich ja eine zusätzliche Meldung an die Behörde machen.

    Aber nun hat die Behörde ja die Information schon, welche und wie viele Waffen man hat kurz nach dem Kauf.
    Muss ich dann separat bei Neuerwerb bei Überschreitung eine Meldung machen ab 20?
    Was passiert bei so einer Meldung, muss man zusätzlich irgendwelche Vorkehrungen treffen?

    Gruß und Danke schon einmal im Voraus ;)
    :bud:

    Alle Waffen sind von sich aus friedlich. Erst durch den Menschen werden sie zur tödlichen Gefahr.
    Deshalb ist es auch zwecklos Waffen zu verbieten, solange Menschen frei herumlaufen dürfen.

  • Zu den 20 Waffen werden auch solche gezählt, die *nicht* meldepflichtig sind und somit garnicht vom ZWR erfasst werden können.
    Daher wird die Pflicht zur Meldung aufrecht bleiben.

    Better judged by twelve than carried by six!

  • Achso Österreich... dachte mir was ham wir den scho wieder für ne komische Änderung...

    Gruß

    HG

    ::bayernbew::

    SI VIS PACEM PARA BELLUM!

    :flagge_deutschland_animiert: ::bayernbew:: :flagge_deutschland_animiert:


    Verband: VdRBw, BJV

    :Game: => .22lfB, 9mm Luger, .45 ACP, .223 Rem., .308Win, 7,62x54R, 8x57 IS, 12/76

  • Was zählt denn jetzt noch zu Waffen die im ZR nicht gemeldet werden? Luftgewehr???
    Also wenn LG und LP jetzt dazugezählt werden dann kommens einfach an den Zweitwohnsitz und Basta....
    Wär ja noch schöner.... kann ich mir aber fast nicht vorstellen....

    Alle Waffen sind von sich aus friedlich. Erst durch den Menschen werden sie zur tödlichen Gefahr.
    Deshalb ist es auch zwecklos Waffen zu verbieten, solange Menschen frei herumlaufen dürfen.

  • Also meiner Meinung nach müssten Vorderlader und Flinten ins ZWR. Meine Flinte ist oder sollte ja dort gemeldet sein, die pol hats bei der letzten Kontrolle verlangt zu sehen...
    Aber LG das glaub´ich wirklich nicht....

    Alle Waffen sind von sich aus friedlich. Erst durch den Menschen werden sie zur tödlichen Gefahr.
    Deshalb ist es auch zwecklos Waffen zu verbieten, solange Menschen frei herumlaufen dürfen.

  • Flinten nur beim Kauf, Altbestand muß *nicht* nachregistriert werden. Und für Vorderlader gilt:

    Das ZWR ist in §33 geregelt und findet daher auf diese Waffen keine Anwendung

    Better judged by twelve than carried by six!

  • Misst, meine .45er VL umsonst registriert....

    Alle Waffen sind von sich aus friedlich. Erst durch den Menschen werden sie zur tödlichen Gefahr.
    Deshalb ist es auch zwecklos Waffen zu verbieten, solange Menschen frei herumlaufen dürfen.

  • Dachte, diesen 7,5J Firlefanz gibt es nur in D´land? Ab welcher Joulzahl sind den unsere Kaltluftwerfer registrierungspflichtig? 8|

    Nicht von der Joule....sondern vom Kaliber.... :thumbup:

    Ist nur aus WIKI kopiert....kann gut sein das sich wieder etwas geändert hat....

    Quelle: WIKI
    In Österreich fallen Luftgewehre mit einem Kaliber kleiner als 6 mm unter Paragraph 45 des Waffengesetz 1996, und sind somit von vielen Bestimmungen ausgenommen, beispielsweise der Meldepflicht. Das österreichische Waffengesetz sieht für Luftdruckwaffen keine Limitierung der Mündungsenergie vor, diese Waffen sind frei ab 18 Jahren erwerbbar. Auch das in Deutschland erforderliche Prüfzeichen „F-im-Fünfeck“ ist nicht erforderlich. Luftgewehre mit einem Kaliber von mindestens 6 mm unterliegen den Bestimmungen des Waffengesetz 1996 und werden entsprechend ihrer Ausführung in die Kategorien des Waffengesetzes eingestuft. Grundsätzlich findet man hier die Kategorie C (Langwaffe mit gezogenem Lauf die nicht halb- oder vollautomatisch funktioniert) und sind somit meldepflichtig. Das heißt sie sind nach wie vor ab 18 Jahren erwerbbar, allerdings muss eine Meldung bei einem Büchsenmacher bzw. Waffenhändler erfolgen. Das Schießen mit Luftgewehren ist auf dem eigenen Gelände möglich, sofern gewährleistet werden kann, dass kein Projektil das Grundstück verlässt. Personen unter 18 Jahren dürfen außerhalb von Schießständen nicht mit Luftgewehren hantieren, auch nicht unter der Aufsicht Erwachsener. In Österreich sind Schalldämpfer generell verboten, dies betrifft auch die in Deutschland verbreiteten, freien Modelle für „F-im-Fünfeck“-Waffen.

    Und hier nochmals... :rolleyes:

    http://www.jusline.at/45_Ausnahmebes…ffen_WaffG.html

    lg leonardo

  • "Softairspielzeug"

    § 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung sind Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (Spielzeug gemäß § 3 Z 7 lit. e LMSVG).

    Luftdruckwaffe

    Waffen

    § 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

    1.

    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

    2.

    bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…gVom=2014-09-02


    lg leonardo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!