Ich habe eine Bestätigung vom Verein über Sachkunde aus dem Jahre 2000. Sind da Probleme zu erwarten, wenn ich diese dann bei der Beantragung der WBK vorlege? Bestätigt wird die Sachkunde über LW u. KW nicht halbautomatisch u. halbautomatisch.
DERU
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Ich habe eine Bestätigung vom Verein über Sachkunde aus dem Jahre 2000. Sind da Probleme zu erwarten, wenn ich diese dann bei der Beantragung der WBK vorlege? Bestätigt wird die Sachkunde über LW u. KW nicht halbautomatisch u. halbautomatisch.
DERU
das kann dir einzig deine behörde beantworten. die änderung 2003 war schon gewaltig.
Die Sachkunde verjährt nicht und sie kann dir auch nicht aberkannt werden wichtig ist das du das Ding noch hast .
Die Sachkunde verjährt nicht und sie kann dir auch nicht aberkannt werden wichtig ist das du das Ding noch hast .
Das ist falsch.
Dieses "verjährt nicht" gilt nur für WBK-Inhaber und dort als Bestandschutz.
Wenn der Sachbearbeiter alles richtig macht, wirst du eine neue Sachkunde ablegen müssen.
Es sei denn, dass deine Sachkunde schon den Anforderungen des WaffG nach 2002 entsprach. Dies ist sehr unwahrscheinlich.
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WaffVwV
Zu § 7: Sachkunde
7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prüfungsverfahren
sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderweitige
Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt.
Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich
abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige
Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang
weiter.
Davon, dass die alte Sachkunde nur Gültigkeit besitzt bei Besitz einer WBK kann ich nichts finden. Am Besten also auf dem Amt nachfragen oder direkt die WBK beantragen und schauen was kommt.
Mein Sachkundenachweis ist über 25 Jahre alt und im vollen Umfang gültig.
Nachdem ich einige Jahre nicht geschossen hatte und aus dem Grund meine Waffen verkauft und die WBKs zurück geben hatte, habe ich bei der Neubeantragung keine Probleme mit dem alten Sachkundenachweis gehabt.
Ich denke auch das Du dort keine Probleme haben solltest. Bei uns im Verein gibt es auch Wiedereinsteiger die keine Probleme hatten.
Mir wurden per Mail bestimmt schon 30-40 solcher Fälle zugetragen und daraus leite ich meine Empfehlung ab: Sprich mit dem Sachbearbeiter.
normaler weise sollte sie anerkannt werden, was aber natürlich nicht heißt, dass Du dich dann nicht trotzdem selbst auf den aktuellen Stand bringen musst.
Danke für die Antworten, dann frage ich einfach mal. Nicht das ich dann doof da stehe, wenn es soweit ist.
Die FRage ist auch....ist es ggf. schlauer einfach ne neue zu machen?
Gerade seit 2000 gab es ja einige, GRAVIERENDE Änderungen im WaffG!
Und, es ist wie immer....nicht Wissen schützt nicht vor Strafe!
Die Sachkunde sagt aus das man mit aller Art von Waffen und Munition umgehen kann nicht mehr und nicht weniger ,im Umkehrschluss gibt es ja auch keine Fortbildung für ''Ältere Schützen''
Änderungen im Waffenrecht haben mit der Sachkunde nichts zu tun .
Genauso wenig verfällt eine Ausbildung nach : IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wenn man Jahre nicht mehr im Beruf war ,egal was sich seit dem verändert hat .
Die Sachkunde sagt, neben dem Umgang mit Waffen und Munition auch aus, das der Inhaber sich mit den Gesetzten auskennt.
Wenn diese nunmal seit 2000 geändert wurden, halte ich es schon für sinnvoll, das man sich da auf den neuen Stand bringt.
§ 1 Umfang der Sachkunde
(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse 1.über
die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden
Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der
Notwehr und des Notstands,
2.auf
waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und
Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik,
Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen
Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und
Wirkungsweise sowie die Reichweite,
3.über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.
Es ist ein Unterschied ob man das freiwillig tut .... Wie offt gehst du zur Sachkunde /Fachkunde zum auffrischen ? Solche vordereungen sind mal wieder eine super Vorlage um Gesetze zu verschärfen ....
Erstmal geht es darum, das deine Aussage zum Umfang der Sachkunde FALSCH war, oder?
Dann, Ich hab die SACHKUNDE bereits 4x gemacht
-1x "normal"
-1x Jagdschein
-1x Schiessleiter BDS
-1x Schiessleiter Ausbilder BDS
Fachkunde 1x....und damit gehe ich täglich um!
Ich sage nicht das jeder seine Sachkunde neu machen muss, wenn jemand in der "Materie" drin ist und schiessen geht, im Verein ist etc., bekommt man ja ab und an mit was sich ändert.
Oft genug werde ich gefragt, wie ist dies und jenes, weil man es "vergessen" hat.....egal ob im Verein oder in verschiedenen Foren.
Wer aber 2000 mal Sachkunde gemacht hat und seitdem nix mehr damit zu tun hatte, da schadet es sicher nicht! Ob er muss oder nicht, entscheidet die Behörde.
ICH würde mich sicherer fühlen, wenn ich was aktuelöles hätte, zu MEINER Sicherheit!
Ich selbst habe erst im Februar zwei "Wiederanfänger" in Sachkunde geschult, beide hatten Sachkunde von vor 2000, beide waren doch erstaunt was sich seitdem geändert hat!
Geschadet hat es keinem.
Jedem LWB sollte bewusst sein, dass mit Fehlern in dem Bereich nicht zu spaßen ist.
In so fern ist es an jedem LWB sich selbst schlau zu machen und sich auf dem Laufenden zu halten.
Der eine kann aktiv lesen und bringt sich selbst auf den aktuellen Stand,
Der andere besucht vielleicht freiwillig einen Kurs etc.
So ist es in Ordnung.
Alles andere geht mir entschieden zu weit.
Also ich habe schon den Fragenkatalog von hier http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…hkunde_2010.pdf durchgearbeitet um auch aktuell zu sein. Und beim praktischen Teil würde ich auch kein Problem sehen. Wäre halt die Frage, ob beim Lehrgang Wissen vermittelt wird, was sonst nirgends steht.
Prüfung ohne Lehrgang gibt es eh nicht. AWaffV und VwV schreiben 16 Stunden vor (ohne Prüfung)...
gibt es nicht mehr, früher ging das mal
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