Standort Tresor

  • ... dass der Tresor auf eine bestimmte Weise befestigt oder eingemauert werden muss, damit der die Sicherheitsklasse erreicht, dann gilt die Einstufung für den nackten Tresor!

    Noch mal: Es gibt Unterschiede zwischen den gesetzlichen Vorschiften für die Waffenaufbewahrung, und den Versicherungsbedingungen!

    .

    So isses. Manchmal steht noch was von Möbeltresor. Auch diese kann man frei aufstellen. Auch kann man bei einem A oder B Schrank, auf dem "für 3 Waffen" steht auch 5 oder 6 reinpacken (Dann aber auf eventuell notwendige Verankerung/Mindestgewicht achten).

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • ...

    Wenn Du den Schlüssel nicht am Mann trägst, dann musst Du ihn in einem Behältnis mit mindestens der Sicherheitsstufe des Waffentresores aufbewahren.

    "Irgendwo verstecken" zählt da nicht dazu.

    Aber wir drehen uns im Kreis.
    Ich hab es so in der Sachkunde gelernt und auch immer wieder so gelesen und gehört.
    Für mich ist das in Beton gegossen und ich bin da absolut sicher.

    Aber bitte, es muss Jeder selber wissen was er macht.
    Diskutieren um des Diskutierens willen ist nicht mein Ding.

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

  • Wenn Du den Schlüssel nicht am Mann trägst, dann musst Du ihn in einem Behältnis mit mindestens der Sicherheitsstufe des Waffentresores aufbewahren.

    Ist der Mann jetzt sicherer als ein B Schrank? Von der Logik her magst du recht haben, aber es gibt auch Beispiele, die sagen, dass ein einfacher Schlüsseltresor ausreicht. Gegen böse Buben, die bei dir Einbrechen hilft sowieso recht wenig. Der Schlüssel soll vor Familienmitgliedern zugriffssicher sein. Und wie gesagt, was dein "Kontrolleur" (... Wenn Du bei einer Kontrolle erst den Schlüssel holen musst, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit...) von sich gibt ist Blödsinn. Und ich hoffe nur, dass diese Denkart sich nicht durch deine ganze Behörde zieht, das wäre Fatal.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • :Braverle:

    Ich habe ja nichts gegen eine gesunde Portion Misstrauen - bevor es zur Paranoia wird sollte man aber aufhören ...

    Wie sollte man es denn überhaupt eindeutiger fassen? Der einzig Weg es klarer zu definieren wäre dann Verbot und Verpflichtung von Zahlenschlösser - und da wärst du sicher auch einer der ersten der aufschreit.

    Denkst Du, das WaffG und die VwV ist "schlecht" gelungen, weil die Politiker keine Ahnung von dem haben, was sie da tun?!
    Von wegen...
    Schau Dir das mal unter meinen Gesichtspunkten an und die wirst verstehen, dass es so läuft, wie ich es geschrieben habe.
    Das hat nichts mit Paranoia zu tun, das ist schlichtweg Realität:
    Das WaffG, wie wir es heute vorfinden, ist der Meilenstein zur Entwaffnung, weil vieles im "Ermessensspielraum" der SB liegt.
    Das fängt bei einem "Begründeten Verdacht" an und hört beim "Bedürfnis umfassten Zweck" noch lange nicht auf, um nur mal die populäreren Beispiele zu nennen. :indian1:

  • ...Von der Logik her magst du recht haben, aber es gibt auch Beispiele, die sagen, dass ein einfacher Schlüsseltresor ausreicht. Gegen böse Buben, die bei dir Einbrechen hilft sowieso recht wenig. Der Schlüssel soll vor Familienmitgliedern zugriffssicher sein. Und wie gesagt, was dein "Kontrolleur" (... Wenn Du bei einer Kontrolle erst den Schlüssel holen musst, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit...) von sich gibt ist Blödsinn. Und ich hoffe nur, dass diese Denkart sich nicht durch deine ganze Behörde zieht, das wäre Fatal.

    Deine Logik kann ich nicht nachvollziehen.
    Wenn es nur darum ginge, alles durch reines Verschließen vor Familienangehörigen zu sichern, dann ja.
    Dann wären aber auch keine A, A/B, B, 0er oder Ier Tresor vorgeschrieben, sondern man müsste nur die Waffen und Munition einfach wegschließen.

    Einbrecher können bei ihrem 3 Minuten Einbruch nicht mal eben einen A / A/B, B, 0er oder sogar Ier Schrank leer machen.

    Wenn der Tresorschlüssel im einfachen Schlüsseltresor liegt, dann stimme ich denen voll zu, die sagen, dass dementsprechend der Waffenschrank in Bezug auf das Waffenrecht nur noch der Sicherheitseinstufung des Schlüsseltresors entspricht.

  • Denkst Du, das WaffG und die VwV ist "schlecht" gelungen, weil die Politiker keine Ahnung von dem haben, was sie da tun?!
    Von wegen...
    Schau Dir das mal unter meinen Gesichtspunkten an und die wirst verstehen, dass es so läuft, wie ich es geschrieben habe.
    Das hat nichts mit Paranoia zu tun, das ist schlichtweg Realität:
    Das WaffG, wie wir es heute vorfinden, ist der Meilenstein zur Entwaffnung, weil vieles im "Ermessensspielraum" der SB liegt.
    Das fängt bei einem "Begründeten Verdacht" an und hört beim "Bedürfnis umfassten Zweck" noch lange nicht auf, um nur mal die populäreren Beispiele zu nennen. :indian1:

    Das Waffengesetz ist deswegen so bescheuert, weil es ein jahrzente altes Flickwerk ist, das, statt einfach ein Mal komplett neu gefasst zu werden, bei jedem populistischen Anlass ein Stückchen weiter verändert wird.
    In der IT nennen wir das liebevoll "gewachsene Strukturen" - da ist dann gelegentlich auch mal Tabula Rasa nötig ...

    Und ein Ermessensspielraum des SB ist eigentlich so gut wie nicht gegeben. Der SB hat nämlich nicht über "Bedürfnis umfassenden Zweck" zu entscheiden. So lange eine Waffe formal den Kriterien entspricht hat der SB kein Mitsprache- und/oder Interpretationsrecht. Und der "Begründete verdacht" kannst du dann auch bei JEDER polizeilichen Kontrolle in Frage stellen. So durfte ich z.B. auch schon mal am Strassenrand ins Becherchen Pinkeln da ich nach einer durchgearbeiteten Nacht entsprechend "verpeilt" aussah womit ein begründeter Verdacht vorlag, usw. - das gibt es also nicht nur in dem Bereich.

    Dass das Waffengesetz in seiner jetztigen Form Bullshit ist - darüber müssen wir nicht diskutieren - das jede Änderung die in Wirklichkeit eine Verschärfung darstellt zur Entwaffnung beitragen soll ebenso wenig. Jede schwammig formulierte Stelle aber als mit (böser) Absicht eingebauten Stolperstein zu interpretieren der nur in der Hoffnung eingebaut wurde, dass so viele wie Möglich in die Falle tappen, halte ich für etwas weit hergeholt. Damit unterstellst du den Verfassern deutlich mehr Intellekt und Sachverstand als ich...


  • Wenn es nur darum ginge, alles durch reines Verschließen vor Familienangehörigen zu sichern, dann ja.
    Dann wären aber auch keine A, A/B, B, 0er oder Ier Tresor vorgeschrieben, sondern man müsste nur die Waffen und Munition einfach wegschließen.

    Einbrecher können bei ihrem 3 Minuten Einbruch nicht mal eben einen A / A/B, B, 0er oder sogar Ier Schrank leer machen.

    Wenn der Tresorschlüssel im einfachen Schlüsseltresor liegt, dann stimme ich denen voll zu, die sagen, dass dementsprechend der Waffenschrank in Bezug auf das Waffenrecht nur noch der Sicherheitseinstufung des Schlüsseltresors entspricht.

    Einen A oder B, hat man mit einer Flex in 5 Minuten auf. Beim 0er dauert es eventuell etwas länger. Manche schleppen das ding auch einfach nur raus und öffnen später (je nach Größe oder guter Verankerung kann ein Einbrecher sicher auch davon ablassen). Das Fazit das ich daraus ziehe ist, dass es nur um einen unmittelbaren Zugriff geht, der verhindert werden soll. Einen absoluten Schutz davor, dass deine Waffen geklaut werden, gibt es sowieso nicht. Und ob der Schlüssel bei dir jetzt sicherer ist als in einem Schlüsselsafe musst du selbst beantworten. Und dass das schwächste Glied einer Kette..., habe ich ja nicht bezweifelt. Wenn einer an deine Waffen ran will, hat er einige Möglichkeiten das zu realisieren, egal wo der Schlüssel ist. Deswegen musst du "nur" dafür sorgen, den Zugriff von Unberechtigten zu verhindern. Wie du das machst, ist deine Sache.

    Eigentlich ging es mir nur darum zu Wiederlegen, warum es absurd ist deine Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, wenn du den Schlüssel "erst holen musst".

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Nun gut, es gibt da zwei Fraktionen
    bezüglich der Schlüsselaufbewahrung. Und ich glaube diese beiden
    Auffassungen werden sich nie in Übereinstimmung bringen lassen.

    Die Fraktion A) der „logisch Denker“,
    die in einem Kurs gelernt haben, dass ein Schlüssel zu einem Tresor
    entweder immer am Mann getragen werden muss oder wenn das nicht
    möglich ist, in einem zweiten Tresor mit mindestens der selben
    Schutzklasse aufbewahrt werden müsste, wie der Tresor, zu dem dieser
    Schlüssel gehört. Sonst würde der Tresor seine Schutzklasse
    verlieren. Also muss man mindestens einen B-Würfel mit
    Elektronikschloß oder mechanischem Zahlenschloß besitzen. Sie
    zitieren auch die Empfehlungen der Kriminalbehörden, die nur
    mechanische oder elektronische Zahlenschlösser als geeignet
    darstellen.

    Die Fraktion B) die das Gesetz als
    Grundlage für den Mindeststandard hernimmt und behauptet, dass da
    kein Passus zu finden ist, der die Schlüsselaufbewahrung regelt. Es
    muss nur irgendwie dafür gesorgt werden, dass sich ein Unbefugter
    den Schlüssel nicht einfach aneignen kann.

    Wer seine Waffen sicher vor unbefugtem
    Zugriff sichern will, weil sie besonders wertvoll sind (z.B. vor
    Diebstahl) , wird wahrscheinlich mehr tun, als das Gesetz mindestens
    fordert. Ein mechanisches Zahlenschloss und ein Tresor, der über die
    Mindestschutzklasse hinausgeht, ist wahrscheinlich am sichersten.

    Zu den Elektronikschlössern habe ich
    aber trotzdem Fragen:

    Was passiert eigentlich, wenn der Chip
    im Schloss keinen Strom mehr hat, weil die Batterie leer ist?
    Vergisst der dann den geänderten Code, so wie der Chip im Computer
    die veränderten BIOS-Einstellungen, wenn die Batterie auf dem
    Mainboard leer ist? Was passiert, wenn man einen starken Magneten an
    das Elektronikschloss hält? Werden dann auch alle gespeicherten
    Infos gelöscht oder beschädigt, so wie auf einer Festplatte, einer
    Diskette oder einen Magnetband? Also ich habe kein Zutrauen zu Chips
    und Bytes.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • ...Was passiert eigentlich, wenn der Chip
    im Schloss keinen Strom mehr hat, weil die Batterie leer ist?...

    Dann behält er trotzdem noch die Zahlenkombination.
    In der Regel haben hochwertige Zahlenschlösser die Batterie außen verbaut, so dass sie auch geschlossen gewechselt werden können, oder können von Außen "notbestromt" werden.

    ...Was passiert, wenn man einen starken Magneten an
    das Elektronikschloss hält? Werden dann auch alle gespeicherten
    Infos gelöscht oder beschädigt, so wie auf einer Festplatte, einer
    Diskette oder einen Magnetband?...

    "Chips" sind "Chips" und keine Magnetbänder, die wie es der Name ja sagt, magnetisch arbeiten, so durch die Magneten auch gelöscht werden können.

  • Also, jetzt klinke ich mich definitiv aus! HÄTTE KÖNNTE WÜRDE MÜSSTE SOLLTE.
    Nee, danke, es reicht.


    Stimmt,es wird langsam Lächerlich was abgeht,im übrigen sag das Waffenrecht NICHT wo und wie ich meinen Schlüssel aufzubewahren habe,manche Sachbearbeiter gehen einfach zu weit und denen gehört auf die Finger geklopft,da sie scheinbar meinen das Waffenrecht nach ihren Vorstellungen (un)zugestallten.Wenn ich den Schlüssel ständig bei mir tragen soll ist auch die Gefahr da, das ich ihn verlieren kann gegeben und daher ist er an einer nur mir bekannten Stelle irgendwo im Haus(Keller,Dachboden,weis der Kukuk wo immer noch sicherer aufgehoben als wenn ich ihn bei mir trage und ständig darauf achten muss ihn nicht zu verlieren oder er mir gestohlen wird.Elektronik kann versagen,Mechanik nicht.

    :lol-du: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.(Otto von Bismark)
    Wer nicht ab und zu mal Kind ist, ist nicht erwachsen sondern tot!
    Shooter 's World--Gun Club-- https://www.facebook.com/groups/168470479941318/Mitgl.Pro Legal & German Rifle Association

    3 Mal editiert, zuletzt von MP40 (4. April 2014 um 01:05)

  • ...dann gilt die Einstufung für den nackten Tresor!

    :NO:
    Und zu guter letzt noch eine kleine Präzisierung: Ein Tresor kann sehr wohl die Einstufung der Schutzklasse verlieren, wenn zum Verankern einfach Löcher gemacht werden! Selbst wenn diese "Löcher" vom Tresorhersteller statt im Boden, z.B. in der Rückwand gemacht werden (also professionell mit Aussparung, verschweisster Hülse usw.!).
    Der Einbruchschutzklasse bleibt zwar bestehen, dafür entfällt in diesem Beispiel jedoch die Feuerschutzklasse und die Plakette muss weg! ;) (Mir passiert bei einem Tresor Klasse 1 & Feuerschutz s60P)

    ...nur so am Rande vermerkt... alles andere wurde ja bereits mehrmals durchgekaut (und hoffentlich verdaut)...! :D

    Grüssle
    Urban

    Ofenkäse für alle! :wall::D ...oder doch lieber ein Fondue..? :D::Flgc.h::

  • Ich würde gerne noch eine Meinung von denen hören, die - wie ich übrigens auch - den Schlüssel vom Tresor "nur" verstecken (warum u. ob das Sinn macht ist eine endlose Diskussion die jeder für sich entscheiden mag).
    Was könnte uns passieren, wenn ein Einbruch geschieht und der Täter meinen Schlüssel im Versteck findet. Grundsätzlich ist es ja so, dass er sich mit der Überwindung meiner Wohnungseingangstür unbefügten Zutritt verschafft hat und ich dann bei Abwesenheit keinen Einfluss mehr habe. Ob er nun den versteckten Schlüssel findet, mir einen kleinen Tresor aufbricht oder den ganzen A/B Schrank mitnimmt, kann ich nicht beeinflussen.
    Schwierig stelle ich mir nur die Erklärung bei der Polizei/Versicherung vor. Ich kann ja nur angeben, dass der Schlüssel vor unbefügten IM HAUS versteckt war. Aber wenn Einbrecher auf das Versteck stoßen? Ist die Zuverlässigkeit in Gefahr? Ich stelle mir das dann schwierig vor. Was denkt Ihr?
    Dann wäre es vlt. am besten, ich reiße den Tresor selber von der Wand u. sage er wurde mitgenommen ;) (ironie!)

  • Dort, wo man uns bei entsprechender Auslegung einen Strick drehen kann, bliebt das Gesetz ABSICHTLICH SCHWAMMIG!...
    Das WaffG, wie wir es heute vorfinden, ist der Meilenstein zur Entwaffnung, weil vieles im "Ermessensspielraum" der SB liegt.
    Das fängt bei einem "Begründeten Verdacht" an und hört beim "Bedürfnis umfassten Zweck" noch lange nicht auf, um nur mal die populäreren Beispiele zu nennen. :indian1:

    Zitat


    Das Waffengesetz ist deswegen so bescheuert, weil es ein jahrzente altes Flickwerk ist, das, statt einfach ein Mal komplett neu gefasst zu werden, bei jedem populistischen Anlass ein Stückchen weiter verändert wird.
    In der IT nennen wir das liebevoll "gewachsene Strukturen" - da ist dann gelegentlich auch mal Tabula Rasa nötig ...
    ...
    halte ich für etwas weit hergeholt. Damit unterstellst du den Verfassern deutlich mehr Intellekt und Sachverstand als ich...

    Das mit den gewachsenen Strukturen kenne ich auch gut... auch da scheinen wir "brother in arms" zu sein :drink:
    Was das Gesetz angeht... so hoffe ich, dass Du Recht hast. Die gewachsenen Strukturen stammen nämlich vornehmlich von einer internationalen Bewegung her, um nur mal IANSA in den Raum zu werfen. Politiker verschiedenster Epochen haben dieser Ideologie gefrönt und somit stimme ich inhaltlich auch in sofern mit Dir überein, dass das WaffG zu dem "GEWACHSEN" ist, was es heute ist.
    Aber es stirbt zum Beispiel kein Mensch weniger, es läuft niemand weniger Amok oder begeht Raubüberfälle, weil Kinder unter 12 Jahren heute nicht mehr mit dem LG schießen dürfen. Diese Regel dient einzig und allein dem Zweck uns dem Nachwuchs zu kappen!
    Diese und viele weitere Inhalte KÖNNEN durchaus naiver Zufall sein, wie Du sagst.
    Wenn ich ehrlich bin: ICH HOFFE DAS AUCH! Denn alles andere mag ich mir nicht ausmalen...

    Ich finde es wichtig auch mal das Restrisiko einer langfristig angelegten "Verschwörung" zu betrachten, aber natürlich möchte ich mich darin nicht verlieren. Es ist interessant die Dinge mal mit den misanthropen Augen eines Pessimisten zu sehen, aber ich gebe Dir völlig Recht: Übertreiben darf man es auch nicht... Fakt ist jedoch, dass es Nutzen gibt, wenn ein Verbraucherrecht beschnitten wird, ein Volk entwaffnet, eine Energiewende finanziert... und das alles nicht über den regulierten MARKT eingeführt wird, sondern in GESETZE manifestiert?!

    Dann ist nunmal die Frage zumindest erlaubt: Was wäre, wenn das kein schlechtes Handwerk, sondern ABSICHT wäre?

    Selbst UNABSICHT ist eine Gefahr: Es entscheidet die Wahl der Berater darüber, welche Gesetze für ein Volk oder einen europäischen Kontinent verbindlich werden... wenn moralischer Konsens ist, dass Vertreter der IANSA, der INDUSTRIE und der ERZEUGER einzig anerkannte "EXPERTEN" (Berater) stellen, so wäre diese Entwicklung mindestens genauso gefährlich.

    Wie gesagt: Nur zum Standpunktwechsel als Anregung gedacht. Wissen kann es keiner und ich hoffe ja auch, dass sie einfach nur doof sind.
    Hmmm.... von "Bekloppten" regiert.... ist natürlich auch nicht so Recht das gelbe vom Osterei... :think:

    ;)

  • Was könnte uns passieren, wenn ein Einbruch geschieht und der Täter meinen Schlüssel im Versteck findet.

    Genau das ist doch das Problem mit Tresoren mit Schlüssel!
    Es gibt noch einen weiteren - grossen - Nachteil beim Tresor mit Schlüssel: Wenn ein Einbrecher einen solchen Tresor entdeckt, dann wird erstmal alles durchsucht und durchwühlt um den (versteckten) Schlüssel zu finden! Die Verwüstungen nach einem Einbruch sind dadurch viel höher!
    Beim Zahlenschloss gibts nix zu suchen. Entweder er knackt ihn oder lässt es bleiben.

    Daher mein Tipp: Tresor mit Codeschloss und den Notschlüssel ins Banktresorfach! Dann wird auch ein Kontrolleur nix zu melden haben! ;)
    Notabene: ich begreife auch nicht, dass am Waffenschrank/Tresor so aufs Geld geachtet wird... da kauft man Waffen für X-tausende und dann ist einem der Schutz dieser "Lieblinge" nur wenige hunder Euros wert??? :rolleyes: Sorry, aber das kann ich nicht verstehen!

    Grüssle
    Urban

    Ofenkäse für alle! :wall::D ...oder doch lieber ein Fondue..? :D::Flgc.h::

    Einmal editiert, zuletzt von Urban (4. April 2014 um 08:20)

  • Aber es stirbt zum Beispiel kein Mensch weniger, es läuft niemand weniger Amok oder begeht Raubüberfälle, weil Kinder unter 12 Jahren heute nicht mehr mit dem LG schießen dürfen.

    Natürlich ist das Käse. Natürlich stirb deswegen kein Mensch weniger. Wie erwähnt geht es hier einzig und allein um reinen Populismus - getreu dem Motto "Schau alle her - ich mache doch was und sorge für eure Sicherheit - also wählt mich wieder und vergesst, dass ich euch ausquetsche wie eine Zitrone".
    Und vermutlich ist auch den Verfasser bewusst, dass sie damit effektiv nichts bewegen. Interessiert sie aber auch nur am Rand. Würde es jemand wirklich ernst meinen und rein zielorientiert handeln, würde der komplette Flickenteppich einfach mal neu gestrickt werden (allerdings müsste das Ziel vorher genau definiert werden - und vor DER Diskussion würde es mir weit mehr grauen als vor der Flickschusterei - denn die Ziele bestimmter Parteien sind ja bekannt).

    Diese Regel dient einzig und allein dem Zweck uns dem Nachwuchs zu kappen!

    Weiss ich nicht. Mag sein bzw. bei bestimmten Parteien sicher auch das. An sonsten liegt das ja auch im Trend der Zeit: "Kinder" müssen vor allem bewahrt werden was irgendwie anstößig oder potentiell Gefährlich ist oder sein könnte statt sie zu Eigenverantwortung zu erziehen. Das haben wir ja leider auch nicht nur bei dem Thema ...

    Und trotzdem ist es ein Unterschied ob solche Regelungen eingeführt werden die bewusst oder unbewusst dazu führen Leute oder Nachwuchs abzuhalten LWB zu werden - oder ob man ungenau formulierte Passagen als absichtlich installierte Fallen deklariert. Das würde dann ungefähr in derselben Liga spielen wie der Polizist der dich zu einer Straftat anstiftet um dich dann zu verhaften.


  • Notabene: ich begreife auch nicht, dass am Waffenschrank/Tresor so aufs Geld geachtet wird... da kauft man Waffen für X-tausende und dann ist einem der Schutz dieser "Lieblinge" nur wenige hunder Euros wert??? :rolleyes: Sorry, aber das kann ich nicht verstehen!

    Grüssle
    Urban

    Es kommt alles auf den Standpunkt an.

    Ich habe gar keine Angst vor einem Einbruch.

    Für mich bedeuten die Vorschriften lediglich eine Erschwernis, im Fall der Fälle schnellstmöglich Zugriff auf meine Waffen zu haben.
    Der Tresor dient nicht zum Schutz der Waffen, sondern schützt die Waffen vor ihrem Besitzer.

    Das Öffnen eines Tresors mittels am "Mann" befindlichem Schlüssel geht möglicherweise um die entscheidenden Sekundenbruchteile schneller als das Eintippen einer Zahlenkombination.

    Allein deshalb kommt für mich ein Zahlenschloß nicht in Betracht.


    lg Rüdiger:-)

    Desert Eagle Club in Deutschland e.V., BDS, VdRBw,
    Freie Schützen in Deutschland e.V
    ., German Rifle Association, FWR, ProLegal

    Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

  • @DaTaXi,

    Gegenfrage: bei einem Einbruch werden deine Tan's für das Onlinebanking geklaut.

    Dazu ein Zitat aus dem Urteil von gone shootin gepostet:

    Zitat


    https://openjur.de/u/663531.html
    Danach hatte der Antragsteller während seiner Abwesenheit im Juni 2013 dem Nachbarn seinen Wohnungsschlüssel übergeben, nicht aber den Schlüssel zu dem Keller, in dem der Waffenschrank mit dem Schlüssel im Schloss stand. Der Kellerschlüssel soll sich in einem Büroschrank in der Wohnung befunden haben. Als Hochwasser drohte, habe der Antragsteller dem Nachbarn den Aufbewahrungsort telefonisch mitgeteilt, worauf dieser mit dem Schlüssel die verschlossene Kellertür geöffnet habe.

    Für mich bedeuten die Vorschriften lediglich eine Erschwernis, im Fall der Fälle schnellstmöglich Zugriff auf meine Waffen zu haben.

    Der Tresor soll auch den direkten Zugriff durch Familienmitglieder verhindern. Gegen einen Einbrecher sind auch Waffenschränke kein Schutz. Das gleiche bei einem PKW. Auch dort ist nur der direkte Zugriff verhinderbar. Wenn einer dein PKW klauen will, schafft er das auch.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    Einmal editiert, zuletzt von Dzilmora (4. April 2014 um 08:44)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!