Habe heute den Tresor bekommen, der war sogar noch ungeöffnet in OVP
Muss ich das Teil eigentlich andübeln? Der hat nur zwei diagonale Löcher im Boden, Rückseite müsste ich bohren. Allerdings könnte ich ihn hinten auch nur an Rigips verschrauben was sinn frei wäre. Gibt es irgendwelche Befestigungen die vernünftig im Estrich halten?

Standort Tresor
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Estrich kannst perfekt mit schwerlastanker
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Nur Bitte aufpassen wenn du Fußbodenheizung haben solltest.
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Ne, keine Fußbodenheizung
. Muss ich jetzt dübeln oder nicht? Denke mit der passenden Hebelwirkung bekommt man das Teil trotz Schwerlastanker raus.
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Nein kein Dübel
Schwerlastanker! An die kannst ein Auto hängen...
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Im ersten Beispiel steckt der Schlüssel im Waffenschrank und im zweiten liegt Munition verteilt im Keller rum und der Schlüssel ist in einer Schublade vom Schuhschrank (im Zuge einer Hausdurchsuchung gefunden). Na ja, aber das sind Beispiele wie man es nicht macht. Keine Hausdurchsuchung veranlassen (Drohung und Verstoss gegen WaffG) und bei (drohendem) Hochwasser den Schlüssel nicht im Schrank stecken lassen (oder besser nie, wenn man nicht daneben steht). Sehe ich als Selbstverständlich an.
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... oder Dübel und Montagekleber!
Wenn der Untergrund geeignet ist, hat kaum jemand bei 42x37.6 cm = ~1500 cm2 Grundfläche noch eine Chance, den wieder wegzubekommen.
Du selber aber auch nicht.... !!!
Selbst bei einer Zugfestigkeit von nur 1kg/cm2 ist das schon ein erheblicher Widerstand. Gute Kleber sind jenseits von 20-30 kg/cm2...
Eine Kartusche mit 310 ml reicht da locker.
Da kommt dann irgendwann eher der Estrich mit, als der BW 1HE. -
Hallo Dzilmora,
ähnliches hab ich auch gedacht.
Wenn nicht grad das Wasser schon in den Keller einbricht ( nicht: Hochwasser steigt x cm/Stunde ), zieht man den Schlüssel ab, bevor man geht - falls man nicht fliehen muss.
Geht auch nicht anders, da ja der Autoschlüssel da mit dranhängt... und wer haut zu Fuss ab, wenn's Auto sonst auch noch absäuft...?
Dann geht auch keine Feuerwehr mehr in den Keller. Und wenn später ( Stunden... Tage... ) dann doch, stehe ich daneben.... .Was die bisherige Diskussion um die Schlüsselaufbewahrung angeht, bin ich ziemlich irritiert.
Die verschiedenen verlinkten Quellen und die Beiträge der MG widersprechen sich da zum Teil erheblich.
Es scheint da noch keine unumstössliche Definition zu geben. Alle Meinungen sind mehr oder weniger kompetente Auslegungen.
Passiert etwas, ist die Auslegung der zuständigen Gerichtsbarkeit massgeblich und für den Betroffenen kaum angreifbar.
Gibt es da keine Versuche seitens der Verbände, so etwas grundsätzlich abzuklären, damit die LWB's an der Basis wissen, was sie tun sollten?Ich habe meine Notschlüssel ( sind ja nur Notschlüssel - kein Grund, dass diese in 5 Minuten greifbar sein müssen ), für meine Zahlenschlösser im 250 km entfernten Ferienhaus hinter einem andern Zahlenschloss.
Wo dieses Häuschen steht, sollte der Durchschnittseinbrecher ja wohl kaum wissen, oder?
Und der Einbrecher im Ferienhaus ( kein Briefkasten, keine Klingel - kein Namensschild... )? Kann der etwas mit zwei nicht näher gekennzeichneten Not-Schlüsseln anfangen? -
Kannst du sicherstellen, daß in dem Ferienhaus nichts rumliegt, was einen Hinweis auf deinen Hauptwohnsitz zulässt? Keine Briefe, Rechnungen, Unterlagen, ausgefüllter Garantieschein der Kaffeemaschine? Liegen evtl. Zeitschriften mit Adressaufkleber (Abo) auf dem Klo rum? Ok alles schwer theoretisch und auch hier nicht zielführend.
Fest steht: Es gibt keine klare Aussage bezüglich Schlüsselaufbewahrung. Im Zweifelsfall KANN dir also von offizieller Seite an den Karren gefahren werden weil du eben nicht nachweisen kannst, daß du dich gemäß der Vorschriften verhalten hast (weils ja eben keine expliziten gibt). Die Frage bleibt: Wurde das "versehentlich" vergessen oder war das Absicht?
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Oder wollte man denen, die noch nur Schlüsseltresore haben, einen Gefallen tun?
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... Wenn Du bei einer Kontrolle erst den Schlüssel holen musst, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit...
Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich allein in
der ausschließlichen Gewalt/Kontrolle des Be-
rechtigten befinden (nicht am Schlüsselbrett, in ei
ner Schublade, usw.), damit kein anderer/Unbefugter
die Möglichkeit des Zugangs zu den Waffen und der M
unition hat. Auch Familienmitglieder dürfen keine
Zugriffsmöglichkeit auf den Schlüssel und damit auf
die Waffen und/oder die Munition haben.Noch mal Revue passieren lassen:
Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich allein in
der ausschließlichen Gewalt/Kontrolle des Be-
rechtigten befinden.Die Kontrolle kann man herstellen, in dem man den Schlüssel z.B. in einem kleinen B-Würfel im Schlafzimmer unterbringst. Da du diesen Schlüssel bei einer Kontrolle auch erst holen musst, kann diese Aussage so nicht stimmen:
Wenn Du bei einer Kontrolle erst den Schlüssel holen musst, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit
Oder der SB hat einen an der Waffel. Da es aber noch keinen Punkt der Schlüsselkontrolle gibt, kann der SB doch gar nicht wissen, wo du deinen Schlüssel unterbringst und somit kann er deine Zuverlässigkeit, auf bloßen Verdacht hin, nicht in Frage stellen.
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Habe heute den Tresor bekommen, der war sogar noch ungeöffnet in OVP
Muss ich das Teil eigentlich andübeln? Der hat nur zwei diagonale Löcher im Boden, Rückseite müsste ich bohren. Allerdings könnte ich ihn hinten auch nur an Rigips verschrauben was sinn frei wäre. Gibt es irgendwelche Befestigungen die vernünftig im Estrich halten?
Mit Löcher in dein Tresor bohren musste vorsichtig sein und würde das erst mit dem Hersteller absprechen.(Garantie,oder Schwächung)
Andübeln ist nicht Zwangsläufig vorgeschrieben es kann aber sein das der Schrank erst durch andübeln seine volle Schutzklasse erhält,das würde ich ebenfalls abklären,beim NICHT andübeln kann der Versicherungsschutz gesenkt werden.Bedenke aber,wenn er nur am Boden angedübelt ist und oben an der Wand mit einem Werkzeug angesetzt wird hast du unten am Boden eine hohe Hebelkraft und einfache Dübel ziehts da locker raus oder es könnten die schrauben abreißen. Schwerlastanker sind sicher die bessere Wahl,sollten aber auch in der Rückwand sein und da gibt es entsprechend lange Schrauben.Aber wie gesagt mit dem Hersteller absprechen ob in die Rückwand Löcher gebohrt werden dürfen.Beim Kleben ist das so eine Sache,wenn kein Eigentum und man z.b.wieder auszieht. -
Die meisten Tresore dürften für eine Befestigung der Rückwand vorbereitet sein. Da muß "nur noch" das äußerste Blech durchbohrt werden.
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Andübeln ist nicht Zwangsläufig vorgeschrieben es kann aber sein das der Schrank erst durch andübeln seine volle Schutzklasse erhält,das würde ich ebenfalls abklären,beim NICHT andübeln kann der Versicherungsschutz gesenkt werden.
Das kenne ich auch so. Aber das hat dann nichts mit der Klassifizierung bezüglich der Waffenaufbewahrung zu tun. Im Gesetz steht nur, welche Sicherheitseinstufung ein Tresor haben muss. Wenn der Hersteller nicht expilzit auf das Zertifikat schreibt, dass der Tresor auf eine bestimmte Weise befestigt oder eingemauert werden muss, damit der die Sicherheitsklasse erreicht, dann gilt die Einstufung für den nackten Tresor!
Noch mal: Es gibt Unterschiede zwischen den gesetzlichen Vorschiften für die Waffenaufbewahrung, und den Versicherungsbedingungen!
Gruß
Schwarzer MannP.S. Auch Tresore mit einem Elektronikschloß haben eine Notöffnungsfunktion mit einem Schlüsselchen. Damit sind die auch nicht sicherer als Tresore, die nur einen Schlüssel haben, denn auch den Notöffnungsschlüssel muss man irgendwo sicher aufbewahren.
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P.S. Auch Tresore mit einem Elektronikschloß haben eine Notöffnungsfunktion mit einem Schlüsselchen. Damit sind die auch nicht sicherer als Tresore, die nur einen Schlüssel haben, denn auch den Notöffnungsschlüssel muss man irgendwo sicher aufbewahren.Das is n Argument!
Und den muß man bei den billigen nicht mal suchen....
Ein Hammer oder sogar Faustschlag reicht aus um die zu öffnen. Gibt da einiges an Videos.. -
Und den muß man bei den billigen nicht mal suchen....
Ein Hammer oder sogar Faustschlag reicht aus um die zu öffnen. Gibt da einiges an Videos..Bitte mal ein Video verlinken wo das bei einem B-Würfel durchgeführt wurde.
2.) Meine B-Würfel haben keine Revisionsöffnung (Notöffnung) für einen Schlüssel!
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2.) Meine B-Würfel haben keine Revisionsöffnung (Notöffnung) für einen Schlüssel!Jupp, das ist nur ein optionales Extra wie auch z.B. ein zusätzliches mechanisches Zahlenschloss, aber keinesfalls die Regel....
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Bitte mal ein Video verlinken wo das bei einem B-Würfel durchgeführt wurde.
2.) Meine B-Würfel haben keine Revisionsöffnung (Notöffnung) für einen Schlüssel!
Ich hab ja gesagt - Billig !! - Das is die Klasse unter 50 Flocken...
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P.S. Auch Tresore mit einem Elektronikschloß haben eine Notöffnungsfunktion mit einem Schlüsselchen. Damit sind die auch nicht sicherer als Tresore, die nur einen Schlüssel haben, denn auch den Notöffnungsschlüssel muss man irgendwo sicher aufbewahren.Dass die Elektronik-Tresore eine Notöffnungsfunktion haben ist keinesfalls die Regel, sondern eher die Ausnahme.
Aber auch bei den Tresoren mit Notöffnungsfunktion braucht man den Notschlüssel normalerweise nie, kann ihn daher z. B. auch im zitierten Bankschließfach oder einfach im 2. gesicherten Tresor im Haus untergebracht werden.
Und wenn der auch ein Elektroschloss mit Notöffnung über Schlüssel hat, so hat man halt nachcher den Notschlüssel im jeweils anderen Schrank.
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Und wenn der auch ein Elektroschloss mit Notöffnung über Schlüssel hat, so hat man halt nachcher den Notschlüssel im jeweils anderen Schrank.
Das heisst, man müsste eigentlich immer 2 Tresore haben, damit man die Not-Schlüssel über Kreuz lagern kann.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, in einem Baumarkt Marken-Tresore von Burgwächter (die haben ein Zertifikat!) anzusehen. Die haben alle diesen Notschlüssel, und für dieses Schloss gibt es - wie man oben gesehen hat - ein passendes Werkzeug. Und ich wette, dass man dann keine Aufbruchspuren sieht. (zugegeben, es wurde die Öffnung eines Tresors, der keine Sicherheitseinstufung hat, gezeigt)Gruß
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