Standort Tresor

  • Ja, und zwar weil Du sie 24 Stunden am Tag und sieben Tage jede Woche jeden Jahres am Mann trägst.

    Kleiner Tipp, kauf Dir nen kleinen B-Würfel mit Zahlenschloss oder noch besser elektronischem Schloss und da packst Du dann alle Deine Schlüssel rein.

    Weil wenn nicht, wirst Du bei Deiner ersten Kontrolle Deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Deine Waffen dazu.

    Denk mal drüber nach.

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

  • Was soll das denn???
    Es reicht wenn ich den Schlüssel bei einer Kontrolle habe -woher, geht niemand was an, dazu brauch ich mir nicht noch mehr Krimskrams von Angst einflößender Zubehörindustrie anlachen-.
    Seit über 16 Jahren habe ich noch keine einzige Kontrolle gehabt und das in 3 verschiedenen Bundesländern. Denke mal, dass die aufgrund von Personalmangel nur ganz bestimmte "Typen" rauspicken können, bei denen es dann möglicherweise auch angebracht ist.
    Gerade bei unserem Hobby werden viel zu oft und unverhältnismäßig die Pferde scheu gemacht.
    Nichts für ungut und nichtsdestotrotz gebe ich gerne deine Ratschläge an ganz vorsichtige Leute weiter.

    :f_eu: Hôni soit qui mal y pense ! :f_eu:

  • Immer ruhig mit den Pferden, schön locker bleiben.

    Ich wurde schon zweimal kontrolliert und ich kenne keinen Sposchü in meinem Umkreis der noch nie kontrolliert wurde.

    Wenn Du bei einer Kontrolle erst den Schlüssel holen musst, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit.
    Dann bist Du den ganzen Plunder los.
    Aber Jeder wie ers mag.

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

  • Blödsinn,ich bewahre den Schlüssel nur an einem nur mir bekanten Ort auf und gut ist,es muss kein Zahlenschloss sein und ich muss meinen Schlüssel nicht ständig dabei haben. :NO: So siehts aus! Ich hatte eine Kontrolle und hab den (Polizei) Beamten gesagt das ich erst den Schlüssel holen muss und das war vollkommen in Ordnung,solange er nicht am Schlüsselbrett häng ist das völlig Latte wo ich ihn verstecke! Ach ja,ich hab meine Knifften noch alle. :thumbup:

    :lol-du: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.(Otto von Bismark)
    Wer nicht ab und zu mal Kind ist, ist nicht erwachsen sondern tot!
    Shooter 's World--Gun Club-- https://www.facebook.com/groups/168470479941318/Mitgl.Pro Legal & German Rifle Association

  • Glück gehabt und unwissende Beamte?

    Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich allein in
    der ausschließlichen Gewalt/Kontrolle des Be-
    rechtigten befinden (nicht am Schlüsselbrett, in ei
    ner Schublade, usw.), damit kein anderer/Unbefugter
    die Möglichkeit des Zugangs zu den Waffen und der M
    unition hat. Auch Familienmitglieder dürfen keine
    Zugriffsmöglichkeit auf den Schlüssel und damit auf
    die Waffen und/oder die Munition haben. Andern-
    falls läge ein unerlaubtes Überlassen an einen Nich
    tberechtigten vor, selbst wenn dieser von dieser
    Möglichkeit keinen Gebraucht gemacht hätte. Folge:
    Straftat und Unzuverlässigkeit. Daher ideal: Zah-
    lenschloss.

    http://www.landkreis-lindau.de/PDF/Merkblatt_…&_ts=1331204444

    Ich hab es so in der Sachkunde gelernt und kenne es nicht anders.
    Sobald der Berechtigte den Schlüssel aus der Hand gibt, ist Sense mit Sicherheitsstufe.

    Aber ist ja ein "freies Land", und Jeder darf machen was er will.
    Muss dann aber evtl. die Konsequenzen tragen.

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

  • Ich lebe nur mit meiner Holden zusammen die interessiert es a nicht wo ich den Schlüssel "Bunker " und b,was machste denn des nachts oder beim gang in die Sauna,Schwimmbad e.t.c.ich bin nicht dazu verpflichtet den Schlüssel 24 Stunden,am Leibe zu tragen,und wenn keiner weis wo der Schlüssel ist,hat folglich auch keiner Zugriff,logisch oder? und da nur ich weis wo er ist hab auch nur ich Zugriff.Ist nicht das erste mal das ein Fam. angehöriger die Kombi geknackt hat.

    :lol-du: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.(Otto von Bismark)
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  • Zitat

    in der ausschließlichen Gewalt/Kontrolle des Berechtigten befinden

    wie man diese Kontrolle/Gewalt herstellt bleibt jedem selbst überlassen.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Sorry gone shooting, aber das ist einfach nicht richtig: "wenn du erst den Schlüssel holen musst.....bist du deine Waffen los". Wo bitte schön, steht das denn?
    Und mit dem von Dir (weil die Behörde es empfiehlt) so warm empfohlenen Zahlenschloß: das ist eine EMPFEHLUNG, kein MUSS! Frag dich doch mal, warum sie das empfehlen; ist m.E. nur kommerzieller Hintergrund.
    Aber ich verstehe mittlerweile deine Besorgnis. Die von dir per Link genannten Behördenauflagen stammen ja aus BaWü; und damit ist mir alles
    klar (bei dem was passiert ist).
    Falls ich also zu heftig reagiert habe: PARDON!
    Gruß Achim

    :f_eu: Hôni soit qui mal y pense ! :f_eu:

  • Frag dich doch mal, warum sie das empfehlen; ist m.E. nur kommerzieller Hintergrund.

    Das ist dein Ernst?
    Du siehst keinen Vorteil von Zahlenschlössern, und die Polizei hat was davon, wenn sich die Leute die Tresore mit Zahlenschloss kaufen - jährliche % Zahlung vom Veband der Tresorindustrie and die Sachbearbeiter? ?(

  • Immer ruhig mit den Pferden, schön locker bleiben.
    Ich wurde schon zweimal kontrolliert und ich kenne keinen Sposchü in meinem Umkreis der noch nie kontrolliert wurde.
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    Aber Jeder wie ers mag.

    Hmmm... na ja... die meisten Schlüssel werden nicht am Mann getragen, sondern versteckt. Das ist JEDEM klar, auch den SB.
    Nur scheinen die SB in BaWü eine eigene Auslegung der Verordnungen zu verfolgen?

    Ich habe noch nirgends klare Regelungen gefunden, was mit dem Schlüssel anzustellen ist... und dieses "Schwammige" hat System!

    Denn:
    Dort wo wir Freiheitsgrade zu unserem Gunsten auslegen konnten, hat der Gesetzgeber rasch bis ins kleinste Detail reglementiert: Etwa ab wann "regelmäßig auch regelmäßig" ist oder ein Kind keines mehr und so weiter...
    Dort, wo man uns bei entsprechender Auslegung einen Strick drehen kann, bliebt das Gesetz ABSICHTLICH SCHWAMMIG!

    Somit kann ich Goni nicht widersprechen... KANN SEIN! Oder nicht... das scheint immer mehr "AUSLEGUNGSSACHE" zu sein.
    (Strafzettel, Psychiaterbesuch, mal besoffen bei der Polizei übern Zaun gekotzt, Beschuldigung einer sexuellen Nötigung, Exfrau will eines Auswischen: Hat micht geschlagen! und und und.... ENTEIGNUNG: Entdecke die Möglichkeiten mit WaffG und VwV...)

  • Dort, wo man uns bei entsprechender Auslegung einen Strick drehen kann, bliebt das Gesetz ABSICHTLICH SCHWAMMIG!

    :Braverle:

    Ich habe ja nichts gegen eine gesunde Portion Misstrauen - bevor es zur Paranoia wird sollte man aber aufhören ...

    Wie sollte man es denn überhaupt eindeutiger fassen? Der einzig Weg es klarer zu definieren wäre dann Verbot und Verpflichtung von Zahlenschlösser - und da wärst du sicher auch einer der ersten der aufschreit.

  • Naja, die Erklärung ist, dass wenn Du den Schlüssel nicht bei Dir hast, Du keine absolute Gewalt darüber ausübst.

    Dies könnte dann der zufällige Finder oder Jemand der danach sucht und ihn findet und Du kannst es nicht verhindern.

    Ich wünsche Niemandem meinen SB, der würde sofort Jeden anzeigen und erstmal die Knifften einziehen, 100 Pro.

    @ Achim:
    Alles gut.

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

  • Erinnert mich ein bisschen an den TÜ als er noch Monopol war. Entweder sau guter Anwalt oder man ist ausgeliefert. Ich würde deinem SB gerne mal die Hosen runter lassen. Leider trifft man diese Art immer öfers auch mit Rock.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Hätte,könnte,würde,währe,wenn einer den Findet.Wenn einer die Nummer aus dir rauspresst was dann? Nein,es wird nicht die Zuverlässigkeit kontrolliert oder die Sichere aufbewahrung,sondern ob man den Schlüssel dabei hat,ist mir völlig neu und völliger Bulshit.:wall: Ach ja,es gibt ein Grundsatz Urteil das ich den Schlüssen z.b. im Urlaub in einem Bankschließfach deponieren darf,da eine Bankschließfach ein es der höchsten Sicherheitsbehältnisse ist und nur vom Besitzer geöffnet werden kann,das würde ich mal deinen Sachfutzie unter die Nase reiben. :D

    :lol-du: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.(Otto von Bismark)
    Wer nicht ab und zu mal Kind ist, ist nicht erwachsen sondern tot!
    Shooter 's World--Gun Club-- https://www.facebook.com/groups/168470479941318/Mitgl.Pro Legal & German Rifle Association

    Einmal editiert, zuletzt von MP40 (31. März 2014 um 22:51)

  • Nun, es ist so viel über das Thema Schüsselaufbewahrung geschrieben worden, dass es einem schon schwindlig wird, wenn man sich das alles reinzieht.

    Viele versuchen hier mit logischen Schlussfolgerungen zu argumentieren. Logik ist aber in Bezug auf Waffengesetze - wie wir uns hier wohl alle einig sind- völlig fehl am Platze.
    Es geht nur darum, was im Gesetz steht. Und da ist erst einmal definiert, wo und wie Waffen aufbewahrt werden müssen.
    Das geht von "vor unbefugtem Zugriff geschützt" bis hin zu ganz genau definierten Normen von Behältnissen in Abhängigkeit von Menge und Waffenart.

    Vor unbefugtem Zugriff geschützt, bedeutet letztendlich nur, dass niemand Unbefugtes ohne irgendeine Sicherung überwinden zu müssen, auf die Sache zugreifen kann. (Auch ein Auto muss vor unbefugter Benutzung geschützt werden. Dies geschieht durch Absperren. Steht das Auto in einer abgeschlossenen Garage, zu der nur Befugte den Zugang haben, so muss es nicht extra abgesperrt werden. Niemand muss den Autoschlüssel in einem Safe mit Zahlenschloß aufbewahren. Der unbefugte Zugriff auf den Autoschlüssel wird schon alleine dadurch verhindert, dass ein Unbefugter in die Wohnung eindringen müsste, um an den Autoschlüssel am Schlüsselbrett zu gelangen)


    Vor unbefugtem Zugriff geschützt bedeutet beispielsweise bei Treibladungspulver, dass die Aufbewahrung in einer Holzkiste mit Schwenkriegelschloß (Vorhängeschloss genügt nicht! Das steht so im Gesetz) ausreichend ist. Wer ohne Schlüssel dran will, kommt ohne Probleme die Kiste mit einem Brecheisen auf. Munition muss auch vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden. Man darf sie zwar nur unter bestimmten Umständen zusammen mit einer Waffe lagern, aber ein billiger Ikea-Stahlschrank genügt, um den unbefugten Zugriff zu verhindern. Wo der Schlüssel zu diesem Stahlschrank aufzubewahren ist, ist nirgends in einem Gesetz festgeschrieben. Es gilt nur die Regel, dass der Schlüssel nicht frei zugänglich sein darf. Vor unbefungtem Zugriff geschützt ist nämlich alles, was nicht frei zugänglich ist. Irgendeine Sicherung muss also überwunden werden.
    In den Augen des SB an meinem LRA muss jemand eine Sicherung überwinden, wenn er nach dem Schlüssel suchen muss, der Schlüssel also versteckt ist.
    Vor unbefugtem Zugriff geschützt kann auch bedeuten, dass ein Zimmer abgeschlossen ist. Wenn ich beispielsweise ein Luftgewehr in einem verschlossenen Zimmer stehen habe, ist das auch vor unbefugtem Zugriff gesichert. Man kann noch weiter gehen. Leben in einer Wohnung nur Menschen, die befugt sind, an das Luftgewehr zu gelangen (beispielsweise nur Volljährige) kann es ausreichend sein, wenn nur die Wohnungstür abgeschlossen ist. Kommen Unbefugte legal in die Wohnung, so muss für diesen Fall das Luftgewehr extra gesichert werden.
    (Weil es praktischer Ist, werden freie Waffen aber üblicherweise in einem Schrank eingeschlossen)

    Üblicherweise genügt es für Waffen, die ab 18 frei besessen werden dürfen, eine einfache Sicherung, weil im Gesetz nicht Anderes vorgesehen ist.


    Jetzt meine Frage: Gibt es Urteile eines Verwaltungsgerichts, das den Standard der Schlüsselaufbewahrung festschreiben? Nach meinem Wissen, nein!


    Von der Praxis her, ist es natürlich sinnvoll, alle Schlüssel zu Wertschränken in einem Sicherheitsbehältnis aufzubewahren. Dazu würde aber auch ein ganz einfaches Stahlkästchen genügen, das mit einem Sicherheitsschloß versehen ist. Das könnte beispielsweise eine in einem Schrank angeschraubte Geldkassette mit Sicherheitsschloss sein. Und kommt mir bitte nicht mit dem logischen Argument, dass dann die Sicherheitsstufe des Tresors sinkt. Das ist in keiner DIN und in keinem Gesetz festgeschrieben! Ganz interessant könnten die "Rohrbomben" sein, die in die Wand eingemauert sein und mit einem ganz normalen aufbohrsicheren Sicherheitsschloß versehen sind.
    A) Der Schüssel dazu ist für einen Fremden nicht als Schlüssel für einen Sicherheitsbehälter zu identifizieren und B) die eingemauerte Rohrbombe ist zusätzlich versteckt. Natürlich kann man mit entsprechendem Aufwand einen eingemauerten Behälter herausmeiseln und mit der Flex knacken. Das erfordert aber schon etwas größeren Aufwand und geht nicht ohne Lärm ab.


    Unabhängig davon sind die Vorschriften der Versicherungen zu sehen. Die können, damit eine Leistungspflicht begründet ist, zusätzliche Auflagen machen.


    Im "Schadensfall", wenn ein Unbefugter an eine Waffe oder Munition herangekommen ist, sieht die Sache unter Umständen anders aus. Da braucht man immer einen guten Anwalt. (Schon die Tatsache, dass ein Unbefugter an die Waffe gelangen konnte, begründet den Verdacht, dass sie nicht ausreichend gesichert war)


    Noch eine Schlußüberlegung: Wenn eine Kontrolle stattfinden sollte, dann hat der Kontrolleur kein Recht, die Aufbewahrung des Schlüssels zu überprüfen (auch nicht in BW). Wer den Kontrolleur vor dem Tresor stehen lässt, und erst den Schlüssel holt, kann überhaupt nicht angegriffen werden. Der Schlüssel ist an einem Ort eingeschlossen, den der Kontrolleur nicht betreten darf, meinetwegen im eingemauerten Wertschrank im Schlafzimmer, oder in einem sonstigen Sicherheitsbehältnis vor unbefugtem Zugriff geschützt. Selbst wenn der Schlüssel "nur" versteckst sein sollte, darf der Sachbearbeiter den Aufbewahrungsort nicht sehen, denn der ist Nicht befugt, auf den Schlüssel zuzugreifen und darf den Aufbewahrungsort als Unbefugter nicht wissen. Von Gesetzes wegen darf der Kontrolleur nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung der gemeldeten Waffen, sowie deren Identität überprüfen. Dazu sieht es sich den Tresor an, lässt ihn öffnen, darf reinschauen, ob andere illegale Waffen drin sein sollten und überprüft die Seriennummern. Ist meinetwegen dann auch noch ein Kästchen mit Gold- und Silbermünzen im Waffenschrank, dann darf der Kontrolleur dies natürlich nicht überprüfen, denn das ist nicht seine Aufgabe und steht nicht in Zusammenhang mit der Überprüfung nach dem Waffengesetz. Es ist auch eine höchst plausible Angabe, wenn jemand angibt, er würde andere Wertsachen außer Waffen in dem vorhandenen Sicherheitsbehältnis aufbewahren, denn wo sonst wären diese Dinge sicherer?


    Gruß

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich weiß nicht, ob hier der Wunsch der Vater der Gedanken ist.
    Das es Euch nicht passen mag, kann ich aber verstehen.

    MP40: Wäre schön wenn Du Dich in Deine Ausdrücken etwas mäßigen könntest.
    Kraftausdrücke sind keine Argumente und der Sache nicht dienlich.

    http://www.jagderleben.de/schluessel-schrank-frage

    http://www.waffenschrank.mitterhuber.de/schluesselaufbewahrung.php

    http://www.sg-donzdorf.de/data/files/3/7…fbewahrung1.pdf


    Wer etwas Faktisches beizusteuern hat, außer dass er sich aufregt oder sich etwas zusammenreimt was den eigenen Wünschen am Nächsten kommt - immer her damit.


    https://openjur.de/u/663531.html

    http://openjur.de/u/112718.html

    From all the things I´ve lost, I miss my mind the least.

    Einmal editiert, zuletzt von gone shootin (1. April 2014 um 20:36)


  • MP40: Wäre schön wenn Du Dich in Deine Ausdrücken etwas mäßigen könntest.
    Kraftausdrücke sind keine Argumente und der Sache nicht dienlich.


    Kraftaudrücke? schlecht gesci$$en oder was?,hättest ja den Kraftausdruck mit zitieren können aber wo keiner ist ,na ja,einsamer Recke bleib bei deiner Meinung. :D

    :lol-du: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.(Otto von Bismark)
    Wer nicht ab und zu mal Kind ist, ist nicht erwachsen sondern tot!
    Shooter 's World--Gun Club-- https://www.facebook.com/groups/168470479941318/Mitgl.Pro Legal & German Rifle Association

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