- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenAm Dienstag haben Zöllner des Zollamts
Laufenburg einen Reisenden kontrolliert, der mit zwei Gewehren die
Grenze Richtung Deutschland passieren wollte.Auf Befragung bezüglich aus der Schweiz
mitgebrachter Waren gab der 66-jährige Mann an, ein Jagdgewehr bei sich
zu haben. Er legte den Beamten einen europäischen Feuerwaffenpass vor,
in welchem mehrere Waffen eingetragen waren, unter anderem auch die
zuvor angemeldete. Bei der anschließenden Pkw-Kontrolle fanden die
Beamten jedoch hinter den Vordersitzen ein zweites Gewehr mit
aufgesetztem Zielfernrohr vor.
Dieses war jedoch nicht in dem
Waffenpass des Rentners eingetragen. Er äußerte gegenüber den Zöllnern,
dass er dieses Kleinkalibergewehr zur Krähenjagd benutzen würde.
Wegen
des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gegen den Mann ein
Strafverfahren eingeleitet. Das Gewehr wurde durch die Zöllner
beschlagnahmt. Nach Zahlung einer Strafsicherheit in Höhe von 500 Euro
konnte der Rentner seine Fahrt fortsetzen.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhe…t372611,4358127