Was gedenken die Vereine zu tun wenn der Lockdown längerfristig andauern sollte?

  • Ich glaube die meisten und da schließe ich mich mit ein machen sich zu viele Gedanken. Ob Verein, Schule, Uni, Geschäfte, Impfen usw. Diese Regierung so wie die anderen Regierungen der EU Länder haben absolut keinen Plan. Es klappt seit November 2020 noch nicht einmal die Auszahlung der Hilfsgelder. Nur das ändern des Kleingedruckten hat funktioniert. Mir drängt sich langsam der Verdacht auf das diese Regierung nur eine Angst umtreibt. Nämlich das sie überhaupt nichts verbieten kann, weil die Zeit kommen wird wo keiner mehr diesem unbegründetem Kadavergehorsam folgen wird. Seit Anfang der Pandemie März 2020 ist nichts passiert. Überhaupt nichts. Ausser den ganz ganz Großen alles hinten und vorne rein geschoben. Wer hält sich noch an Verbote. Oder besser gesagt Anordnungen. Ge und Verbote. Der "Super Lockdown" hat überhaupt nichts gebracht und wird auch nichts bringen. Man will die Mutation in Deutschland an der Grenze verhindern. Lachhaft. Die ist schon da. jetzt geht es etwas schneller. Dieses Land erklärt gerade seinen Bankrott. Mehr nicht. Die "Hosen sind unten". Wer weiß was da noch alles kommt. Die reichsten der Reichen, die Milliardäre in Deutschland haben seit Corona ihr Vermögen die letzten 10 Monate von 400 auf 498 Milliarden gesteigert. In einer Zeit wo fast der gesamte Mittelstand am absaufen ist. Wessen Büttel sind die ? Ich habe übrigens für eine EU Regierung mal am Gewehr gestanden. Man soll es nicht glauben. Es ging nur um Diamanten. Noch Fragen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Na ja bei uns im Verein wird eingeschränkt weiterhin geschossen, dass heißt schießen können z.Z. aber nur die Mitglieder mit eigenen Waffen die auch zur Standaufsicht berechtigt sind und das dann komplett alleine auf dem ganzen Stand. Das Zeitfenster wird online gebucht, sodass man sich nicht begegnet.

    Das schließt aber eben alle Anfänger und auch ältere Mitglieder ohne Standaufsichtsberechtigung aus.

    Das läuft bei uns im Prinzip genauso.

    Der Schießstand ist jeden Tag in der Woche 12 Stunden lang geöffnet um es aufgrund der Beschränkung auf 2 Schützen möglichst vielen zu ermöglichen zu schießen. Wir haben einen online Kalender in dem eingetragen wird, wer wann wie lange schießen möchte. Das soziale Miteinander fehlt zwar aber das ganze funktioniert ziemlich gut.

    Und wenn ein Vereinsmitglied ohne eigene Waffen schießen will wird was organisiert...

    Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände beschränkt sich allerdings nur rein auf das schießen, die Bewirtschaftung ist bis auf weiteres ausgesetzt.

  • Na ja bei uns im Verein wird eingeschränkt weiterhin geschossen,

    Schön für Euch - aber z.B. in Baden Württemberg ist da einfach gar nichts mehr möglich.

    Lies hier Home (wsv1850.de) die Anmerkungen zur Corona - Lage und Du siehst, in unserem Bundesland ist komplett "dicht".

    So weit mir bekannt, gilt das für Bayern auch.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • So weit mir bekannt, gilt das für Bayern auch.

    Meine 2 sind auch komplett dicht ... mit dem Hinweis, wenn wieder geöffnet wird, könnt ihr es auf der Homepage lesen. Also nicht mal eine Andeutung wie lange noch geschlossen.

    Andererseits ist einer der Vereine jetzt komplett auf den neuesten technischen Stand renoviert ... grin-.)

  • Andererseits ist einer der Vereine jetzt komplett auf den neuesten technischen Stand renoviert ... grin-.)

    Hab ich bei uns ähnlich vor, wenn wir wieder öffnen haben wir ne neue Anlage,,,, Blenden auf neustem Stand,offizielle Slugzulassung, Fallplattenanlage, Kamerasystem, Bedachungen überarbeitet,... und wenns 2025 weiter geht haben wir noch nen 50m Stand gegraben und die 25m Mehrdistanzfähig Indoor für7000J

  • Vom "Forum Waffenrecht" kommt dazu auch nix. :wacko:

    Letzte Mitteilung überhaupt vom 1.Sept. '20. Jepp ... :wall:


    Edit:

    Ich hab' jetzt mal eine Anfrage ans FWR geschickt, mal guggen, ob und wie sie reagieren. :/

    Überraschender Weise hat das FWR schnell reagiert und tatsächlich eine Antwort geschickt.:thumbup:

    Hier das Wichtigste im Auszug:

    Für Schießsporttreibende, die noch nicht seit zehn Jahren Waffen besitzen, gilt § 14 Abs. 4 S. 1 WaffG. Hier müsste jedes Quartal einmal oder insgesamt sechs Mal im Kalenderjahr mit den besessenen Waffenarten Kurz- und Langwaffe geschossen worden sein. Diese Anforderung erscheint sogar unter Corona-Bedingungen noch machbar. Trotzdem sind wir an verschiedene Landesministerien herangetreten und haben folgende bzw. vergleichbare Antworten erhalten:

    Aufgrund der aktuell besonderen Lage im Zuge der Corona-Pandemie und den damit vorübergehend geschlossenen Schießstätten wurden die Waffenbehörden darauf hingewiesen, dass gemäß § 45 Abs. 3 Waffengesetz im Falle eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis, abweichend von § 45 Absatz 2 Satz 1 Waffengesetz, abgesehen werden kann.


    Lediglich die Voraussetzungen für den Waffenerwerb nach § 14 Abs. 3 WaffG erlauben keine Ausnahmen; hier müssen wohl 18 Termine beigebracht oder der Erwerb ausgesetzt werden . Letztlich obliegt diese Prüfung aber auch den Schießsportverbänden und ich müsste Sie hierfür an Ihren Verband verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    RA Frank Göpper

    Geschäftsführer Forum Waffenrecht e. V.

  • Für Schießsporttreibende, die noch nicht seit zehn Jahren Waffenbesitzen, gilt § 14 Abs. 4 S. 1 WaffG. Hier müsste jedes Quartaleinmal oder insgesamt sechs Mal im Kalenderjahr mit den besessenen Waffenarten Kurz- und Langwaffe geschossen worden sein. Diese Anforderung erscheint sogar unter Corona-Bedingungen noch machbar.

    Jetzt frage ich mich, WO leben diese Leute? Seit etwas einem Jahr haben wir mehr oder weniger starke Beschränkungen, wenn die Sportanlagen nicht ganz geschlossen sind. So zumindest in Bayern.

    Nach dem Ende des ersten Lockdowns konnte der Trainingsbetrieb nur nach Genehmigung eines Hygienekonzepts in stark eingeschränktem Umfang weitergehen. Gut: ICH habe in 2020 die Mindestanzahl von 6 Trainingseinheiten pro Waffenart sogar übererfüllen können. Aber dies ist nicht der Punkt. Es wird stillschweigend akzeptiert und signalisiert, dass die Verschärfungen im letzten Waffengesetz zur Besitzstandwahrung durch die Corona bedingten Einschränkungen nochmals zum Nachteil der Schützen ausgelegt werden können (Diese Anforderung erscheint sogar unter Corona-Bedingungen noch machbar) Dies ist doch eine Steilvorlage für alle Anti-Gunner in den Behörden! "Sooo schlimm ist es auch wieder nicht":wall:

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Hallo zusammen,

    Wäre es nicht langsam an der Zeit hier mal anzuklopfen und zu fragen wie das mit dem Schießnachweis für das Bedürfnis geregelt werden kann ?

    Moin,

    unser Verein, Aix Point Shooting Club, hat vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Aachen bezüglich der Schließung des Schießbetriebes auf Grund der Corona-Schutzverordnung geklagt und gewonnen.

    Wir haben somit wieder (fast) uneingeschränkten Schießbetrieb.

    Das Urteil ist auf unserer Heimseite unter "News"/Dezember2020 nachzulesen.

    Gruß Werner

  • unser Verein, Aix Point Shooting Club, hat vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Aachen bezüglich der Schließung des Schießbetriebes auf Grund der Corona-Schutzverordnung geklagt und gewonnen.

    Wir haben somit wieder (fast) uneingeschränkten Schießbetrieb.

    Das Urteil ist auf unserer Heimseite unter "News"/Dezember2020 nachzulesen.

    Super und Respekt, daß Ihr Euch den Irrsinn nicht habt bieten lassen!

    :thumbup:

    Ps.: Ein Link zu dem Artikel wäre sehr nett. Ich jedenfalls finde ihn nicht.

  • ... hat vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Aachen bezüglich der Schließung des Schießbetriebes auf Grund der Corona-Schutzverordnung geklagt und gewonnen.

    Das meinte ich ich meinem Beitrag weiter oben.

    Natürlich ist es blöd, wenn der Nachbar nicht zum Tennis kann, ich aber schiessen darf.

    Ebenso ist es blöd, wenn der Nachbarstand geschlossen ist, andere offen sein dürfen.

    Wenn sich da aber ein paar Urteile anhäufen, die ganz klar auf eine Einzelfallabwägung beruhen, gehe ich davon aus, dass bei vergleichbaren Rahmenbedingungen und Schutzkonzepten andere ihre Sportstätte oder sonstiges Gewerbe auch bald wieder eingeschränkt öffnen können.

    Wenn nun der Tennisverein neidisch wird, kann er ja denselben Weg beschreiten und seine Mitglieder dann auch wieder spielen.

    Wenn ich mich weit aus dem Fenster lehne, könnte das als Modell die pauschale Schliessung einzelner "Branchen" ablösen und die Tür öffnen für ein konzeptbasiertes, geprüftes Betreiben von Aktivitäten mit Publikumsverkehr.

    Das Problem ist, dass hier wieder Vernunft erforderlich ist.

    Daran fehlt es m.M. nach allerdings bei den meisten Entscheidungsträgern...

    Kennt Ihr die traditionellen Schneebrillen der Eskimos&Co.?

    Einen grösseren Blickwinkel gestehe ich unseren Politnixen kaum zu...

    :sla:

    Jens


    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Wenn nun der Tennisverein neidisch wird, kann er ja denselben Weg beschreiten und seine Mitglieder dann auch wieder spielen.

    Hallo Jens,

    dazu bedarf es natürlich eines Vorstandes, der weiß was er tut.

    Sich einen der besten Anwälte für Verwaltungsrecht zu besorgen ist das Eine.

    Dann galt es, erst einmal zwei weitere, rechtliche Hürden zu nehmen:

    1. Die Schutzverordnung ist, wie der Name sagt, eine Verordnung. Erst musste geklärt werden ob das Verwaltungsgericht überhaupt zuständig ist.

    2. Die Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit.

    Erst dann ging es um die eigentliche Sache, nämlich Aufhebung des Verbots.

    Wer sich die Mühe macht, sich durch den juristisch-sprachigen Dschungel des Urteils zu kämpfen, weiss, was ich meine.

    Gruß Werner

  • Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • So habe ich mir das vorgestellt. Nur hohle Phrasen und heisse Luft. "Müsste, Könnte, Würde". Könnte man ja mal davon absehen wenn man den wolle. Wann sind wir wieder so weit das Amtsträger Lockenperücken und Purpur Robe tragen dürfen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Wer sich die Mühe macht,..

    Das das nicht so einfach geht, hab ich mir schon gedacht, aber...

    Wer sich erst gar keine Mühe macht... :wall::wall::wall:

    Jens

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  • Überraschender Weise hat das FWR schnell reagiert und tatsächlich eine Antwort geschickt.:thumbup:

    Hier das Wichtigste im Auszug:

    Diese Anforderung erscheint sogar unter Corona-Bedingungen noch machbar.

    Trotzdem sind wir an verschiedene Landesministerien herangetreten und haben folgende bzw. vergleichbare Antworten erhalten:

    Also die Antwort des Herrn RA finde ich in ihrer pauschalen Form unter den Bedingungen der Lage seit März 20 und ohne absehbare Änderung , insbesondere für einen Interessenvertreter(!), nicht gerade besonders passend.

    Da hätte ich ganz eindeutig etwas Anderes erwartet !

    ::dry::

    Die (sinngemäßen) Antworten der Landesministerien hingegen zeigen erfreulicherweise Gespür für die Realität und lassen eine maßvolle

    Handhabung erwarten.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Nachdem man derzeit hört, dass der Lockdown noch weiter verschärft werden soll und wohl so bis Mitte April weiter aufrecht erhalten werden soll, muss man sich wohl darauf einstellen, dass Einrichtungen, die nicht besonders wirtschaftlich relevant sind, auch nicht die ersten sein werden, für die Lockerungen gelten werden. Und die Sportanlagen der Schützenvereine tragen nun mal kaum zu wirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland bei.

    In Hinsicht auf diese nicht allzu erfreuliche Perspektive sollte man eigentlich erwarten können, dass sich die Verbände zusammentun, und jetzt schon ein Zukunftskonzept entwickeln, wie es mit dem Schießsport weitergehen könnte.die Vereine brauchen Vorlagen dafür, damit nicht jeder Verein in Einzelkämpfermanier sein Konzept entwickeln muss, und dies dann von den Aufsichtsbehördengenehmigen lassen muss.

    Wichtig ist dann auch, dass eine verbindliche Handlungsanweisung an die Behörden herausgeht, wie die Befürfnisnachweise sowohl für den Waffenerwerb wie auch den Besitz auszusehen haben, und zwar im Sinne der Sportschützen.

    Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass die durchschnittliche Zahl der Trainingseinheiten in den Monaten, in denen ein Training möglich war, auch für die Lockdown-Zeit angerechnet werden könnte. Wenn jemand also von Juni bis Oktober 2020 6 Trainingseinheiten nachweisen kann, wird diese Anzahl auch für Nov.20 bis April 21 angerechnet.

    Verwaltungstechnisch noch einfacher: Man verzichtet für die Pandemiezeit von Jan 20 bis zum offiziellen Ende der Pandemie gänzlich auf Trainingsnachweise, die zum Erhalt des Bedürfnisses erbracht werden müssten = Aussetzung der Anwendung der 4/6-Regel.

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