Was gedenken die Vereine zu tun wenn der Lockdown längerfristig andauern sollte?

  • Hallo zusammen,

    Es ist ja schon wieder in aller Munde:

    Angeblich reicht es nicht bis zum 10.01. und es muss mindesten bis Ende Januar sein.

    Der eine oder andere faselt bereits von März.

    Wäre es nicht langsam an der Zeit hier mal anzuklopfen und zu fragen wie das mit dem Schießnachweis für das Bedürfnis geregelt werden kann ?

    Wenn die jetzt echt bis März dicht machen, haben wir bei uns hier ein Problem ( 400 Mitglieder )

    Wenn dann alle rennen wenn wieder auf is, geht nix mehr.

    Ich kenne ja solche Bearbeitungszeiten, von daher wäre sicher an der Zeit jetzt zu starten.

  • Eine berechtigte Frage, aber auch eine Herausforderung für die Verbände, die zunächst mal die politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen abklären müssen. Dazu kommt noch Lobbyarbeit zu der Herausforderung, wie mit den durch die Lockdown-Schliessungen fehlenden Trainingsnachweise und die fehlenden Wettkampfnachweise umgegangen werden kann.

    Wir müssen ja leider davon ausgehen, dass Einschränkungen noch länger bestehen bleiben werden. Auch zwischen den Lockdowns war zumindest in meinem Verein nur ein stark reduzierter Trainingsbetrieb möglich, mit den bekannten Problemen, um an die Nachweise für die Bedürfnisbestätigung durch den Verband in Bezug auf den Waffenerwerb zu gelangen.

    Aber da müssen die Vereine und deren Vorstände gezwungenermaßen noch zuwarten.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Aber da müssen die Vereine und deren Vorstände gezwungenermaßen noch zuwarten.

    Nun ja ..grin-.).. es wird sein wie immer in D. ... es wird erstmal nix getan, nicht mal überlegt ...

    und wenn dann der "Run" beginnt, werden sie von der Situation total überrascht sein, hilflos mit den Ärmchen rudern und jammern : "Wer hätte das denn auch nur ahnen können ..." :sla:

  • Ich persönlich habe sowohl dem DSB alsauch dem BSSB per Email geschrieben und auf die Problematik aufmerksam gemacht - es wird auf das Offizielle auf deren Websites verwiesen.

    Ich bin leider noch nicht 10 Jahre im Besitz der WBK - muß also ,sollte eine Überpfügung anstehen, meine Sportschützeneigenschaft nachweisen können um mein Befürfnis nicht zu verlieren...

    WBK Jan 2017 ausgestellt - war bisher vor Corona keinerlei Problem wesentlich mehr als die geforderten Termine zu bekommen AUCH wenn in meinem Verein neigentlich nur Freitags Langwaffe/Kurzwaffe geschossen wirdplus einmal im Monat Westernschießen Sa. , Sonntag vormittag könnte man auch theoretisch schießen (aber da ist der Stand mit den Jägern belegt) .. Ich hatte immer genug Termine die ich nachweisen konnte um mein Bedürfnis als Sportschütze nachweisen zu können. Im Dez gibts bei uns grundsätzlich keinen Eintrag da dort nur "Funevents " stattfinden /Freundschaftsschießen mit anderem Verein, Wichtelschießen, Nikolausschießen, Silvesterschießen). Auch im März gabs bisher keine Einträge da dort Sportlerehrungen/Vereinsversammlungen anstehen - früher vor 2017 war im Juni/August auch kein Schießen da der Stand zu war - da Bedarf da war, wurde der Stand dann 2017 auch im Juni/Juli aufgemacht...

    2020 wars erstmalig bei mir ein Problem meine 18 Termine nachzuweisen... Jan/Feb wars teilweise saukalt - da hab ich 2 Termine ausgesetzt weil ich bei Minusgraden keine Lust auf "erfrorene Finger" hatte - da wußte ich ja noch nicht, daß die Schießtermine so rar gesäht sind in 2020...). Im März war schießen dann verboten, irgendwann im Sommer wars dann alleine oder zu 2 erlaubt wo mein Mann auch hingegangen sind - sofern dank Corona und Platzmangel auf dem Stand was machbar war... Anfang Nov: Betretungsverbot Schießstätte...

    2021 : vor April befürchte ich, wird der Verein nicht aufmachen da schon die Politiker sich ienig sind, daß Einschränkungen nicht aufgehoben werden bis Nachverfolgungswert 50... Und dann vermutlich wieder im Sommer nur alleine oder zu 2 aufm Schießstand wo man dann um Termine bangen muß...

    BSSB meinte, meine Überprüfung ist dann erst im Jan 2022 - ich brauch mir also keine Sorgen machen (Email vom Nov 2020) ...

    Ich persönlich bin heilfroh daß mein Mann fank Erbe schon länger eine WBK hat- so kann ich ihm sollte ich meine Sportschützeneigenschaft verlieren, wenigstens meine zuletzt gekaufte 308er Büchse überlassen und dann schaun, welchen meiner Repetierer ich an ihn weitergebe... Der Rest muß dann leider wohl weg...

    Ich persönlich habe so das Gefühl, weder der DSB noch der BSSB haben die Problematik im Blick daß man die Sportschützenfähigkeit wegen zu wenigen Terminen verliert... Die "Profis" dürfen ja weiter trainieren...

    Ich werde nie olympische Distziplinen erreichen (dazu seh ich nicht gut genug und da hab ich auch nicht genug Trainingsmöglichkeiten und ihc gebs zu - ich würde auch nicht 5 mal jede Woche trainineren WOLLEN auch wenns machbar wäre- darf ich dann kein Sportschütze sein ?

    Mich hat schon das "alleine Schießen" dürfen genervt als es im Sommer erlaubt war... bin hingegangen weil ich meine Termine wahrnehmen muß, aber mir fehlte das gemeinsame mit den anderen Schützen....

    Ich hab SPaß im Verein auch wenns keinen Schießeintrag gibt - beim Wichteln wenn irgendwer ein "Mordstrumm Gerät" bringt wo wir dann alle 1-3 Schuß schießen und der beste ermittelt wird der sich als erster sein Wichtelgeschenk holen darf... Ich hab Spaß wenn ich beim Silvesterschießen mit unbekanntem Gerät mal schießen darf... Oder wenn ich bei einem Ordonnanzwettbewerb mitmachen kann weil eben keine XYZ vorher festgelegte Ringzahl vonnöten ist, sondern jeder mit einem alten Prügel mitmachen darf.

    Ich bin halt das Küken - gehe stramm auf die 50 zu, aber ich bin die jüngste weibliche im Verein bei uns...Die anderen schießen seit vielen Jahren- ich hab halt 2015 angefangen und auch wenn ich außerhalt unseres Vereines an Ordonnanzwettbewerben mitmache (wo jeder Sportschütze teilnehmen darf ) , dann bin ich immernoch das Küken....

    Als Anfänger wird man außer das Talent ist immen,s wohl kaum olympisch sich sportlich qualifizieren können...

    Ist man wenn man olympisch kein Land sieht, kein Sportler ?

    Ich bin zu schlecht für Olympia (Angängerin und nicht oprimales Sehvermögen) , aber ich hab vor Corona regelmäßig trainiert -was halt im Verein einen Eintrag gab nud war auch außerhalt der Einträge "vorhanden" sprich ich hab keinen Eintrag bekommen wenn ich Standaufsicht eingeteil war... War bei Sportlerehrungen, Vereinssitzungen anwesend und hab mich auch nicht vorm Arbeitseinsatz gedrückt...

    Ich bin gepannnt wie das geregelt wird....

  • Nun es gab ja die Regelung, dass die Lockdown-Monate nicht berücksichtigt werden sollten, zumindest wurden die bei der Bedürfnisbestätigung ausgeklammert.

    Klar müsste man sich in den Vereinen schon mal Gedanken machen, wie es irgendwann mal weitergehen könnte, mit verlängerten Öffnungszeiten etc., z.B. damit man die Ausfallzeiten kompensieren könnte.

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  • Bezüglich Regelung das Lockdown ausgeklammert wird, kann man das irgendwo nachlesen?


    https://www.bssb.de/verband-blog/2…oronavirus.html

    ......................

    • Aufgrund der Schießstandsperrungen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie kann es nachvollziehbar zu Schwierigkeiten kommen, um den Anforderungen für ein waffenrechtliches Bedürfnis gerecht zu werden.
    • Der BSSB hat deshalb eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gestellt.
      Das Ministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Fehlmonate nötigenfalls angehängt werden müssen. Ein Schießnachweis muss also folglich 12 + x Monate überbrücken um anerkannt zu werden.
    • Dazu zwei Fallbeispiele:
      • Ein Schütze schießt 1x im Monat, der Schießnachweis beginnt im Juni 2019.
        Durch die Schießstandsperrung aufgrund der COVIC-19 Pandemie konnte in den Monaten März + April + Mai 2020 dem Schießsport nicht nachgegangen werden, es fehlen also die Monate 10+11+12.
        Der Schütze muss also in den Monaten Juni + Juli + August 2020 jeweils eine weitere Einheit schießen um die Regelmäßigkeit zu erreichen.
      • .......................................

    Nur ein Beispiel.

    bei den Terminen zum Erhalt des Bedürfnisses - 4 x bzw. 6 x pro Waffenart pro 12 Monate in der Zeit vor der Überprüfung gibt es meines Wissens keine Verbindliche Regelung. Da wird man sicherheitshalber nach der Öffnung der Stände wohl schnell versuchen sollen, je 6 Trainingstermine zusammen zu bekommen.

    Wenn ich mir allerdings die aktuelle Stellungnahme von Spahn zur Privilegierung von Geimpften ansehe, wird mir ganz anders

    https://web.de/magazine/polit…ckdown-35394244

    "Spahn: Debatte um Privilegien für Geimpfte "richtig und wichtig"

    Die Debatte, ob Corona-Geimpfte bestimmte Privilegien wie etwa Zutritt zu Restaurants erhalten sollen, nannte Spahn "durchaus richtig und wichtig", wie er bei "Bild live" sagte. Der privat-gewerbliche Bereich habe in dieser Frage mehr Spielraum. Nach seinem juristischen Verständnis wäre etwa eine Pizzeria nur für Geimpfte "das, was möglich ist"."


    Ersetze Pizzeria durch ....... :kotz:

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  • Ich würde es für sehr wichtig erachten, wenn die Verbände Fernwettbewerbe zulassen und anerkennen würden, denn es ist davon auszugehen, dass es nicht so schnell nach ersten Lockdown-Lockerungen zum Lockdown light wieder den gewohnten Wettkampfplan geben wird.

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  • "Spahn: Debatte um Privilegien für Geimpfte "richtig und wichtig"

    Es steht nicht fest, ob Geimpfte das Virus weiterhin verteilen könnten oder nicht. Solange das nicht fest steht, gibt es keinePriviligien.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Für die VERBÄNDE besteht m.E. die Pflicht, im Interesse ihrer Mitglieder, mit der Politik zu einer Lösung zu kommen, welche zumindest coronabedingte Probleme für den Bestandsschutz ausschließt !

    Für Neuerwerbe wird das sicher nicht umsetzbar sein, da ein Bedürfnis für neue Waffen bei geschlossenen Ständen argumentativ schwer

    vermittelbar ist,

    aber der Bestandschutz darf davon nicht betroffen sein -

    schließlich sind die Stände auf BEHÖRDLICHE Anordnung geschlossen !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Es gibt etliche Vereine mit offenen Schießständen, die im reduziertem Umfang einen Betrieb aufrechterhalten.

    Rheinland-Pfalz beispielsweise hat das zum Erwerb von Schießnachweisen ausdrücklich erlaubt.

    (Bei anderen Bundesländern kenne ich mich nicht aus.)

    D.h. gefragt sind oftmals die Schützenvereine.

    Die 2. Welle / Winterlockdown war etwa ab April / Mai absehbar, nur der genaue Zeitpunkt unklar.

    Mir fehlt 2020 bei Schießterminen nur der April, habe über 40 Trainingseinheiten.

  • Wir hatten auch nur sehr kurze Zeit komplett geschlossen und nach wie vor eingeschränkt geöffnet. Ich weiß, das wir da vermutlich eher die Ausnahme als die Regel sind. Glücklicherweise bin ich nicht an irgendwelche Regularien und Förderrichtlinien gebunden.

    Dazu muss man sagen, dass das auch stark vom Bundesland oder auch des Landkreises anhängig ist.

    Für den Erhalt des Bestandes hat die Behörde - gemäß der WaffVwV - die Zeiten, wo ein Schießen nicht möglich ist, zu berücksichtigen.

    Bei einem Erwerb über Grundbedürfnis ists etwas schwieriger da die Wettkampfsituation eingeschränkt ist. Neue Schützen haben es da etwas einfacher.

    Für meine Verbandsveranstaltungen mache ich mir bereits Gedanken, wie man diese unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten und der erwarteten Starterzahl bewerkstelligen kann. Da muss man leider realsitisch bleiben, denn ich gehe nicht davon aus das ab April alles wieder "Normal" ist.

  • Ich würde es sehr begrüßen wenn man vermehrt Fernwettkämpfe organisieren würde, denn bis den Bürgern wieder alle Freiheiten "gewährt werden", so wie sich auch Merz ausgedrückt hat, wird sicher noch einige Zeit ins Land gehen. Ostern könnte ein realistischer Termin sein. Ostern 2022!

    Und jeder, der für 2021 einen Wettkampf organisiert, läuft Gefahr, dass dieser kurzfristig abgesagt werden muss.

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  • ist einfach eine miese Situation. . .

    Bei uns läuft derzeit nur sehr eingeschränkter Schießbetrieb mit vorheriger online Buchung und alleiniger Schießstandnutzung durch eine Person / Mitglied. Aber immerhin, viele Vereine haben dagegen ganz dicht.

    Nur dabei ist die Standkapazität nicht nur sehr gering sondern dies können natürlich auch nur Mitglieder in Anspruch nehmen, die bei uns auch berechtigt sind Standaufsicht zu machen, da nur diese auch rechtlich alleine schießen dürfen.

    Die ganzen Anfänger sowie auch ein paar alte Mitglieder ohne Standaufsichtsberechtigung sind derzeit völlig gekniffen.

    Die große Frage wie läuft das jetzt mit dem Bedürfnis???

  • Die Vereine werden da mal gar nix unternehmen, denn das ist Sache der Verbände. Der BSSB hat schon im ersten Lockdown eine Anfrage an die Staatsregierung geschickt, wie denn das mit den Bedürfnissen zu handhaben ist. Ergebnis war, dass sich halt alles ggf. nach hinten verschiebt, also keinerlei Ausgleich oder Nachsicht. Nun haben wir den zweiten Lockdown und keiner weiß, wie lange er diesmal dauern wird. Ich denke, dass sich die Verbände da schon bemühen, hier eine Sonderregelung zu vereinbaren. Aber erst wohl dann, wenns offiziell wieder losgehen darf.

    Sorge macht mir jetzt nicht unbedingt die Tatsache, dass sich ein Bedürfnisantrag evtl. nach hinten verschiebt. Das wäre zwar sehr ärgerlich, macht im Prinzip aber nix kaputt. Viel mehr beunruhigt mich der im neuen WaffG enthaltene Passus "Nachweis der Sportschützeneigenschaft", also diese neue 4/6er Regel. Diese Regel ist im Normalfall für aktive Sportschützen gar kein Thema, aber wenn die Stände über mehrere Monate geschlossen sind, kanns eng werden.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Nun es gab ja die Regelung, dass die Lockdown-Monate nicht berücksichtigt werden sollten, zumindest wurden die bei der Bedürfnisbestätigung ausgeklammert.

    Klar müsste man sich in den Vereinen schon mal Gedanken machen, wie es irgendwann mal weitergehen könnte, mit verlängerten Öffnungszeiten etc., z.B. damit man die Ausfallzeiten kompensieren könnte.

    Vielleicht führt das ja sogar bei dem ein oder anderem „da oben“ zu der Erkenntnis wie sinnlos diese Nachweise schlussendlich sind. Corona könnte ja in dieser Hinsicht auch was gutes haben. :drink:



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Vielleicht führt das ja sogar bei dem ein oder anderem „da oben“ zu der Erkenntnis wie sinnlos diese Nachweise schlussendlich sind. Corona könnte ja in dieser Hinsicht auch was gutes haben. :drink:

    Eher nicht. Das dürfte von bestimmten Gruppen vielmehr als Möglichkeit gesehen werden, wie man die die Zahl der unbeliebten LWBs weiter reduzieren könnte. Kein Training, kein Bedürfnis.

    Natürlich wissen die Entscheidungsträger um die Sinnlosigkeit der Trainingsanzahl bezüglich des Missbrauchs von Legalwaffen.

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