Hallo
Ich bin neu in dem Forum.
Bin seit meinem 18 Lebensjahr im Sicherheitsdienst und die Firma hat mir jetzt einen Bedarfsnachweis ausgestellt.
Ich habe jetzt den Waffenpass bekommen und da steht oben :
Die Berechtigung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B wird beschränkt auf die Dauer der beruflichen Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe Gewo §129.
Jetzt meine Frage
Darf Ich meine Waffe immer Führen oder nur im Dienst?
Die Behörde verweist auf §129 aber da lese ich das nicht raus.
Danke im Voraus