Klasse A Schrank - Größe

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Klasse A Schrank aus Altbesitz, bei meiner Behörde ordnungsgemäß registriert. Er hat drei Schaumstoffhalter für drei Gewehre. Ich könnte aber locker 5 drin unterbringen, was ich ja darf, bei einem A-Schrank unter 200 kg.

    Haben diese 3 Plätze irgendwelche Einschränkungen bzgl. der maximal gesetztlich möglichen?

    Bevor jetzt jemand schreibt "SB fragen": schon passiert, aber noch keine Antwort.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Einfach max. 5 LW!

    Egal ob alles AR10/15 oder andere HA sind, oder nur KK-Einzellader....

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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  • Einfach max. 5 LW!

    Egal ob alles AR10/15 oder andere HA sind, oder nur KK-Einzellader....

    Jens

    Das ist so was von falsch, wie es falscher nicht geht :thumbdown::thumbdown:

    Einfach mal die unzähligen Bestimmungen, Merk- und Infoblätter richtig lesen, die es dazu gab und gibt :

    A Schrank -maximal 10 (!!!) Langwaffen !

    Größe, Gewicht und vorgesehene Halterungen spielen keine Rolle !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich hab es noch im Kopf, dass A Schrank ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 10 sowie Munition. Unter 200 Kilo Waren nur Max 5 Kurzwaffen erlaubt. Ich behaupte mal, dass du Langwaffen soviel unterbringen kannst wie reinpassen. Du hast ja quasi Altbestandschutz. Für dich gilt noch die Alte Verordnung.

    Willkommen im Kreis der Ahnungslosen !

    KEINE Kurzwaffen im A Schrank - unabhängig vom Gewicht !

    Deine sonstigen Ausführungen beziehen sich auf B Schränke.

    Dort "unbegrenzt" Langwaffen oder 5 Kurzwaffen und ab 200 Kilo auch 10 KW.

    Gleich kommt jetzt wieder, daß ich den Leuten ja den Spaß am Schießen verderbe,

    aber wenn ich hier so das Fehlen minimalsten Basiswissens miterlebe -

    Leute, bei so viel Unkenntnis der Bestimmungen werden Euch irgendwann die Behörden den "Spaß" verderben

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Komm jetzt..beruhig dich wieder.

    Ich hatte mich verlesen, deshalb auch mein Beitrag gleich geändert.

    Du hast mit deine Aussage Recht.

    Ich will Dir ja nichts Persönliches - aber ich werde in anderen Threads schräg angemacht, wenn ich versuche zu vermitteln, daß das Hobby "Schießsport" für jemanden ganz schnell Geschichte sein kann, wenn er sich nicht ein wenig "zusammennimmt".

    Dann kommt der Vorwurf Anfänger würden dadurch abgeschreckt.

    Es IST nun mal ein Hobby dessen Ausübung ohne Kenntnis und vor allem Beachtung zahlreicher und sicher auch sinnloser Bestimmungen in der weiteren Ausübung gefährdet ist

    und

    genau deshalb sollte es keine grundlegenden Falschangaben geben.

    Wobei A und B Schränke für Anfänger ohnehin kein Thema mehr sind

    :drink:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Sorry, wenn ich da - so wie Babbi - daneben lag!

    Ich hatte das so in Erinnerung für einen unverankerten Schrank unter 200 kg.

    Mea Culpa!

    :mk:

    Aber richtig ist, dass es egal ist, was an LW im Schrank drin ist... ::RTFM:: )

    Aber immerhin tragen wir hier unser wissen zusammen und ( Achtung !!! ) stimmen dann nicht darüber ab, sondern lesen entsprechende Belege, die dann das Ganze genauer beleuchten... Da sollte die Frage schon richtig beantwortet werden können!


    Zum Glück reicht bei mir ein abgeschlossener Schrank... ::happy2::

    Jens

    ( dessen AR15 immer noch ungeputzt hinter der Tür meines - bei Abwesenheit - abgeschlossenen Schlafzimmers plus abgeschlossenem Haus steht )

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