Hallo zusammen,
ich habe einen Klasse A Schrank aus Altbesitz, bei meiner Behörde ordnungsgemäß registriert. Er hat drei Schaumstoffhalter für drei Gewehre. Ich könnte aber locker 5 drin unterbringen, was ich ja darf, bei einem A-Schrank unter 200 kg.
Haben diese 3 Plätze irgendwelche Einschränkungen bzgl. der maximal gesetztlich möglichen?
Bevor jetzt jemand schreibt "SB fragen": schon passiert, aber noch keine Antwort.