hallo,
Einmal eine Frage in die Runde zum Jagdrecht.
Person A besitzt ein Grundstück, eine alte Fischzuchtanlage, zu der sie durch eine Erbschaft gekommen ist.
Nun ist Person A Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft.
Alle Landbesitzer im Dorf haben sich zu dieser Genossenschaft zusammen gerottet.
Einige davon sind Jäger einige nicht andere die diese Ländereien bejagen haben Begehungsscheine etc.
Person A erlaubt die Entenjagd auf seinem Grundstück nicht.
Mit den örtlich ansässigen Jägern gab es mal Klinsch die Familien sind zerstritten und so weiter....
Jetzt erfährt Person a dass Person B einen Jagdschein besitzt und lädt diesen freudig dazu ein auf seinem Grundstück Enten zu schießen, weil Person A und Person B sich sehr gut miteinander verstehen.
Person A selbst kein Jäger aber besitzt halt dieses Teich Grundstück.
Darf jetzt Person B mit Jagdschein und Erlaubnis von Person A, Enten jagen?
Obwohl Person B einen Jagdschein hat aber mit der Jagdgenossenschaft keinerlei Verbindung hat und auch keinen Begehungsschein hat?
Ich hoffe ihr könnt mir vertrauen und zu dem Sachverhalt etwas beitragen.
Vielen Dank