Neulich klang hier mal durch das jedes Bundesland wohl eigene Richtlinien für ihre Bewegungsjagdnachweise hat - falls überhaupt, was wohl Ländersache ist.
Dieser Thread soll sich mal damit befassen und für Aufklärung sorgen: wie wird sowas bei euch gehandhabt?
War jedenfalls diese Woche auf unsrem Jägerschießstand und hab den Nachweis für NRW gemacht, nachfolgend die Statuten, Stand 09 / 2020.
Insgesamt sind 9 Schuss mit Hochwild-tauglichem Kaliber auf die Sauscheibe des DJV auf 50m abzugeben.
Zuerst 3 Schuss sitzend aufgelegt, dann 3 Schuss stehend freihändig auf den stehenden - und schliesslich 3 mal je 1 Schuss auf den laufenden Keiler.
Der Nachweis gilt als bestanden bzw. erbracht, wenn von 90 möglichen Ringen 50 erreicht sind.
Hatte die schon nach den ersten 2 Durchgängen locker zusammen und hätte rein rechnerisch den laufenden Keiler garnicht mehr zu treffen brauchen - was mir die Sinnhaftigkeit bzw. zumindest die Namensgebung "Drückjagdnachweis" arg schleierhaft macht - aber was soll's.
Da ich wegen entsprechendem Andrang warten musste hatte ich Zeit zu beobachten wie sich manch einer so anstellt. Mein persönliches Fazit ist das man sicher über die Namensgebung und das Zustandekommen der erforderlichen Ringzahl die zum bestehen erbracht werden muss streiten könnte,- jou. Aber (!!) die Leute die ich sah, bekamen meist im dynamischen Drittel ihre Grenzen aufgezeigt. Nicht wenige gaben freiwillig dann noch ein paar Schuss zusätzlich auf die laufende Scheibe ab,- vom persönlichen Ehrgeiz getrieben und der diensthabenden Standaufsicht wohlwollend genehmigt.
Und so wird die Sache wieder rund: wer hierzulande auf die Drückjagd will, muss vorher mal ein paar Schuss geübt haben. Sicher nicht viel mehr - aber auch nicht weniger. Schlecht isses nicht.