Guten Tag,
das Prozedere der Erstbeantragung und der einzureichenden Unterlagen laut Gesetz ist mit bekannt.
Ich möchte hier aber gerne eine Diskussion zu folgendem Sachverhalt anstossen (in der Hoffnung, es bleibt OnTopic und gesittet )
- Behörde hat wegen COVID-19 für Publikumsverkehr geschlossen, es geht alles nur per Post
- Behörde möchte für Erstantrag alle Nachweise im Original, inklusive Schiessbuch
Das bedeutet, der Beantrager kann/soll die Dokumente und den Antrag in den Briefkasten der Behörde einwerfen und bekommt es dann per Post zurück.
Was dem Beantrager daran nicht gefällt:
- Die Dokumente werden per einfacher Briefpost zurückgesandt. Es kommt schon mal vor, dass auf dem Postweg etwas verloren geht.
Ein Sachkundezeugnis könnte wieder beschafft werden aber im Falle des Schiessbuchs wäre das nicht so ohne weiteres möglich (Stempel von verschiedenen Schiessanlagen, Verein etc.)
- Laut Gesetz hat die Behörde das Schiessbuch nicht zu intressieren (Bestätigung vom Verein und Bedürfnisbescheinigung vom Verband reichen aus)
Zusammengefasst und zur Klarstellung:
Es sind mehr als genug Schiesstermine vorhanden. Der Beantrager hätte absolut kein Problem damit, das Schiessbuch persönlich vorzulegen.
(bitte an dieser Stelle keine Diskussion um vorauseilenden Gehorsam und das es laut Gesetz nicht notwendig ist etc.)
Aber das mit dem Postversand ist einfach suboptimal.
Da es sich jedoch um den Erstantrag handelt...man will es sich ja auch nicht gleich verscherzen. Ein Jahr ist vorbei und man will (hoffentlich nachvollziehbarer Weise) endlich das Kärtchen in der Hand halten.
Würde man nun die Übermittlung des Schiessbuchs ablehnen .... entweder die Behörde gibt nach oder stellt sich quer, was dann? Dann bleibt nur der Klageweg. Kein guter Start.
Ich möchte an dieser Stelle keine Beratung, sondern nur eine Diskussion darum starten. Vielleicht hat das ja jemand schon mal genauso oder ähnlich erlebt?
Grüße.