Erstantrag und Behörde

  • Guten Tag,

    das Prozedere der Erstbeantragung und der einzureichenden Unterlagen laut Gesetz ist mit bekannt.

    Ich möchte hier aber gerne eine Diskussion zu folgendem Sachverhalt anstossen (in der Hoffnung, es bleibt OnTopic und gesittet ;))

    - Behörde hat wegen COVID-19 für Publikumsverkehr geschlossen, es geht alles nur per Post

    - Behörde möchte für Erstantrag alle Nachweise im Original, inklusive Schiessbuch

    Das bedeutet, der Beantrager kann/soll die Dokumente und den Antrag in den Briefkasten der Behörde einwerfen und bekommt es dann per Post zurück.

    Was dem Beantrager daran nicht gefällt:

    - Die Dokumente werden per einfacher Briefpost zurückgesandt. Es kommt schon mal vor, dass auf dem Postweg etwas verloren geht.

    Ein Sachkundezeugnis könnte wieder beschafft werden aber im Falle des Schiessbuchs wäre das nicht so ohne weiteres möglich (Stempel von verschiedenen Schiessanlagen, Verein etc.)

    - Laut Gesetz hat die Behörde das Schiessbuch nicht zu intressieren (Bestätigung vom Verein und Bedürfnisbescheinigung vom Verband reichen aus)

    Zusammengefasst und zur Klarstellung:

    Es sind mehr als genug Schiesstermine vorhanden. Der Beantrager hätte absolut kein Problem damit, das Schiessbuch persönlich vorzulegen.

    (bitte an dieser Stelle keine Diskussion um vorauseilenden Gehorsam und das es laut Gesetz nicht notwendig ist etc.)

    Aber das mit dem Postversand ist einfach suboptimal.

    Da es sich jedoch um den Erstantrag handelt...man will es sich ja auch nicht gleich verscherzen. Ein Jahr ist vorbei und man will (hoffentlich nachvollziehbarer Weise) endlich das Kärtchen in der Hand halten.

    Würde man nun die Übermittlung des Schiessbuchs ablehnen .... entweder die Behörde gibt nach oder stellt sich quer, was dann? Dann bleibt nur der Klageweg. Kein guter Start.

    Ich möchte an dieser Stelle keine Beratung, sondern nur eine Diskussion darum starten. Vielleicht hat das ja jemand schon mal genauso oder ähnlich erlebt?

    Grüße.

  • Kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde die „einfache“ Briefpost nutzt. Mindestens Einwurf-, möglicherweise auch allgemeines Einschreiben. Und so werden alle möglichen Sachen versandt, kein Problem.

    Einfach mal bei der Behörde nachfragen, evtl. sind noch andere Sachen möglich.


    Habe auch schon WBKs per Einwurfeinschreiben versandt und von der Behörde erhalten. Ich sehe das Problem nicht.

  • sondern nur eine Diskussion darum starten.

    Meine Behörde zieht sogar den Postweg vor, spart mir nebenbei noch einen halben Tag und einiges an Fahrtkosten.

    Wenn Du Angst wegen des möglichen Verlust des Schießbuch hast bliebe ja ein entsprechender versicherter Versandweg und bei Absprache ist sicher auch ebensolcher Rückversand auf Deine Kosten möglich.

  • in unserer Gemeinde kann man die Unterlagen im Ordnungsamt abgehen, und die gehen dann per Behördenpost zum SB im Landratsamt. Auch die Rücksendung läuft auf diesem Weg. Man bekommt per Post nur den Zahlungsbefehl und die Mitteilung, dass die Unterlagen im Ordnungsamt abgeholt werden können.

    Die Angabe am Ordnungsamt hat den Vorteil, dass die Gemeinde auch gleich die Angaben zum Leumund machen kann, die im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eingeholt werden.

    Vielleicht bietet Deine Gemeinde den Weg über die Behördenpost auch an?

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde die „einfache“ Briefpost nutzt.

    Bei uns kommt aktuell die WBK mit PZU zurück.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Behörde sich querlegt, wenn der Antragsteller um einen gesicherten Rückversand bittet und seine Gründe dafür höflich erklärt,

    denn

    auch mit solchen Dingen dokumentiert man die eigene Zuverlässigkeit

    und

    darauf legt die Behörde schließlich auch wert !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Fotokopien vom Schießbuch haben bei mir auch funktioniert. Allerdings wollte das Amt diese erst ab der 3. Kurzwaffe sehen.

    Beim Erstantrag wollte nur der Verband die Schießzeiten haben, aber auch hier reichten Kopien.

    Ich würde das telefonisch klären und meine Bedenken bzgl. des Postweges klären.

  • - Behörde möchte für Erstantrag alle Nachweise im Original, inklusive Schiessbuch

    Was genau will die Behörde mit dem Schießbuch? Das Buch hat sie nicht zu interessieren. Die Befürwortung bekommst Du vom Verband und nur diese hat die Behörde zu interessieren.

    Ansonsten: Ich mache das auch immer mit der Post und bin wegen schlechter Erfahrung mit der Post dazu übergegangen, zum einen einen großen Umschlag zu benutzen und zum zweiten mit Einwurfeinschreiben zu versenden.

    Auch die Behörde verwendet mittlerweile große Umschläge.

  • Ansonsten: Ich mache das auch immer mit der Post und bin wegen schlechter Erfahrung mit der Post dazu übergegangen, zum einen einen großen Umschlag zu benutzen und zum zweiten mit Einwurfeinschreiben zu versenden.

    Ich lese immer wieder von den nahezu magischen Kräften eines Einschreibens, deshalb hier nur mal kurz der Hinweis, daß die Beförderung desselben sich NICHT wesentlich von der eines normalen Briefes unterscheidet. Das Verlustrisiko ist genau dasselbe, es wird lediglich die Ein- und Auslieferung dokumentiert. Nicht umsonst empfiehlt die Post das Produkt „nur“ zur Wahrung von Fristen, und nicht für „wertvolles“, siehe Aussage zur Haftung:


    [...]

    Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden.

  • Ich lese immer wieder von den nahezu magischen Kräften eines Einschreibens, deshalb hier nur mal kurz der Hinweis, daß die Beförderung desselben sich NICHT wesentlich von der eines normalen Briefes unterscheidet. Das Verlustrisiko ist genau dasselbe, es wird lediglich die Ein- und Auslieferung dokumentiert. Nicht umsonst empfiehlt die Post das Produkt „nur“ zur Wahrung von Fristen, und nicht für „wertvolles“, siehe Aussage zur Haftung:


    [...]

    Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden.

    Weiß ich! :hyster:

    Die Erfahrung ist, daß sogar ein normalgroßes Einschreiben mit Rückschein verlorengehen kann.

    Deswegen der große Umschlag (B4 oder so ähnlich) und lediglich das Einwurfeinschreiben, bei dem die Ankunft zumindest dokumentiert wird.

  • Es kann vieles verloren gehen.

    Hatte vor Zeiten den Fall, das ich einen Ausweis zum LV geschickt hatte, und der wäre nicht da angekommen.

    Zum Glück per Einwurf, dann die Daten der Übergabe geschickt, und kam dann Mail , ok hab gefunden ,lag bei den zurückgegebenen.

    Aber der Härtefall war letzte Woche.

    Da beim Landkreis OS ja auch alles per Postweg geht, hatte ein Mitglied seine WBK direkt dort in den Postkasten geworfen, und als er dann nachfragte wo seine WBK bliebe, da hieß es :think: hier ist keine angekommen.

    Da ist die WBK im Hause verloren gegangen, weil die Poststelle alle eingehenden Postsachen öffnen muss, und dann den zuständigen Büros

    zuordnen muss.

    Jetzt hat er eine neue Ersatz-WBK erhalten.

    So etwas darf nicht passieren.:thumbdown:



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

    animiertes-wolf-bild-0013.gif


  • So etwas darf nicht passieren.:thumbdown:

    Pffff, ich bekam einmal auf telefonische Nachfrage beim damals noch „Arbeitsamt“, warum ein offensichtlicher Vorgang nun schon acht Wochen dauere, die Antwort, daß meine Akte wohl nicht auffindbar wäre. Das sei aber nicht tragisch, man würde meinen Namen dann auf „die Liste“ setzen, und beim nächsten „Aktensuchtag“ würde sie sich wieder anfinden....


    Da kannst Du Dir dann alles weitere sparen. :coulder:

  • Outatime777

    Rufe bei deiner Behörde an, erkläre denen deine Bedenken und frage nach einem Lösungsvorschlag von denen. Wenn nichts kommt, dann packst du alle Originale ein und sendest die mit Rückverfolgung an diene Behörde. Vorher hast du natürlich eine Kopie von allem gemacht.

    Wenn der Kram dann tatsächlich auf dem Rückweg verloren geht, dann ist die Behörde schuld und du opperierst denen gegenüber ab dann mit Kopien und dem Nachweis des Versands. Dumm wäre, wenn es auf dem Hinweg verloren gehen sollte. Dann ist die Post (oder wer auch immer) dran. Aber auch da hättest du dann erst mal einen Nachweis für deine Behörde, vermutlich würde dir aber die Rennerei dann nich erspart bleiben, selbst wenn du Schadenersatz bekämst.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • @Mütze

    Kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde die „einfache“ Briefpost nutzt. Mindestens Einwurf-, möglicherweise auch allgemeines Einschreiben. Und so werden alle möglichen Sachen versandt, kein Problem.

    Einfach mal bei der Behörde nachfragen, evtl. sind noch andere Sachen möglich.


    Habe auch schon WBKs per Einwurfeinschreiben versandt und von der Behörde erhalten. Ich sehe das Problem nicht.

    Oh doch....manche versenden sogar Jagdscheine mit der Briefpost und falschen Adressdaten.....

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • sondern nur eine Diskussion darum starten. Vielleicht hat das ja jemand schon mal genauso oder ähnlich erlebt?

    Bei uns läuft das meiste auch gerade per Post. WBK hin und zurück per Einschreiben. Frag einfach bei der Behörde nach und erklär Dein Bedenken. Die werden dann sicherlich die Rücksendung per Einschreiben machen. Btw ... bei uns ist der Rückversand in den Anmeldegebühren enthalten. D.h. keine Zusatzkosten.

  • Wie wäre es einfach eine beglaubigte Kopie einzureichen? Können die für deren Unterlagen ja auch direkt behalten.

    Bei mir läuft es so dass ich alle Unterlagen beim Pförtner direkt am Eingang abgebe und der Rest läuft über deren Hauspost.

  • Bei mir läuft es so dass ich alle Unterlagen beim Pförtner direkt am Eingang abgebe und der Rest läuft über deren Hauspost.

    Das hat mein Vereinskollege auch gemacht, direkt in den Hausbriefkasten.

    Und ist dann in der Hauspost verloren gegangen.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Das hat mein Vereinskollege auch gemacht, direkt in den Hausbriefkasten.

    Und ist dann in der Hauspost verloren gegangen.

    Sowas kann leider immer passieren. Selbst wenn du es per Einschreiben mit Rückschein schickst kann es immer noch in der Hauspost verloren gehen.

    Selbst wenn ich mich beim Sachbearbeiter auf den Schoß setze um alles auszufüllen und es ihm persönlich auf seinem Platz positioniere, kann bei der Rücksendung an meine Adresse es ebenfalls verloren gehen.

  • So sieht's aus.

    Letzte Sicherheit gibt es nie und wenn was verloren geht, dann hat man eh Ärger, zumindest aber Rennerei.

    Also sich für eine Lösung entscheiden und los geht's!

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Danke für eure Beiträge und Ansichten.

    Ich habe mich entschieden, die Originale persönlich einzuwerfen und um Rückversand zumindest per Einschreiben zu bitten.

    Noch lieber wäre mir ja Paket ;)

    Mal schauen, ob die das machen. Beim Erstgespräch sagte er, normale Post. So war es auch bei den Schützenkollegen.

    Aber erstmal muss das Antragsformular für die WBK bei mir ankommen. Da ich das Formular ja nicht abholen kann und es natürlich (!) auch nicht online verfügbar ist,

    schaue ich derzeit jeden Morgen in den leeren Briefkasten....:sleeping:

  • Danke für eure Beiträge und Ansichten.

    Ich habe mich entschieden, die Originale persönlich einzuwerfen und um Rückversand zumindest per Einschreiben zu bitten.

    Noch lieber wäre mir ja Paket ;)

    Mal schauen, ob die das machen. Beim Erstgespräch sagte er, normale Post. So war es auch bei den Schützenkollegen.

    Dann nimm Dir einen Zeugen mit, der den Einwurf beobachtet und vermerke außen auf dem Umschlag:

    "Persönlich eingeworfen am... um..."

    Wenn das Dingens dann schiefgeht, ist es zumindest nicht DEIN Problem !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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