Erste KW, nur welche?

  • Jetzt lasst die Kirche doch mal im Dorf bez. Waffenaufbewahrung. Ist ja schlimm, was da alles kolportiert wird. :wacko:

    Mal Nachlesen unter § 36 WaffG was da steht.

    Da steht nirgens was von "fester Verankerung" ,verschrauben oder ähnliches.

    Einzig das ist Gesetz:

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Nicht mehr und auch nicht weniger.

    Der LWB muß nur der Behörde nachweisen, wie er seine Waffen aufbewahrt.

    Sollte die Behörde etwaige Bedenken haben, so kommt dieser Satz, stehend im WaffG, zum Tragen:

    (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

    Also ... die Behörde KANN, wenn sie Bedarf erkennt, eine zusätzliche Sicherung anordnen ... das KANN dann ein Verschrauben sein, KANN aber auch etwas anderes sein.

    DAS muß der LWB dann in angemessener Frist umsetzen ...

  • (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Ach Leutchen, seid ihr da nicht vielleicht auch ein bißchen arglos ?

    ;)

    Was meint Ihr wohl, was ein eifriger Staatsanwalt oder ein entsprechend gestimmter Richter aus dem zitierten Satz nicht alles machen kann, wenn Euch z.B. mal ein kompletter Tresor geklaut würde ?

    Sind es wirklich keine "erforderlichen Vorkehrungen" wenn man die zumindest in all meinen Tresoren vorhandenen Bohrungen zum Verschrauben einfach ignoriert ?

    Natürlich steht es nicht WÖRTLICH im Gesetz, daß verschraubt werden muß aber den Vorwurf, daß man bei einem 35 Kilo B-Schränkchen mit immerhin 5 Kurzwaffen darin vielleicht doch etwas ZU sorglos war, die "erforderlichen Vorkehrungen" also ignoriert hatte, wenn man sich das Anschrauben gespart hat, diesem Vorwurf möchte zumindest

    ICH MICH

    im Fall der Fälle nicht ausgesetzt sehen.

    Jede Diebstahlversicherung hustet Einem auch was, wenn eine ansonsten gut gesicherte Haustüre nur ins Schloß gezogen und nicht abgeschlossen war.

    Der Begriff "die erforderlichen Vorkehrungen" ist im Ernstfall etwas, wo Staatsanwalt und Richter viel Spielraum zur Auslegung haben.

    ::c.o.l)

    Und: Wovon reden wir hier - von letztlich zwei Dübeln und zwei Schrauben und zwei Unterlegscheiben pro Tresor !

    Das ist erledigt in einer Zeit in welcher man hier zwei oder drei Beiträge schreibt . . .

    :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Naja. In den Boden und somit (meistens) in die Fliesen will halt nicht jeder bohren. Zumal es bei den meisten (Keller-Böden) eh nix bringt, wenn es schwimmender Estrich mit Styropordämmung ist.

    Und in die Wand...oft ist es eine Porenbetonwand, da bringt das genauso wenig. Hat man eine stabilere Wand muss man aber immer noch dafür sorgen, dass zwischen Tresor und Wand kein Spalt ist (sonst kann man ja einfach mit nem Kuhfuss dazwischen) was wiederum heisst, die Fliesensockel müssen ab.

    Wenn man normale Dübel und Schrauben nimmt, braucht man es auch gar nicht machen. Da kann man den Tresor ja fast mit bloßen Händen rausziehen.

    Also ganz so unaufwändig ist das verankern nicht, wenn man es richtig machen will...

  • Also ganz so unaufwändig ist das verankern nicht, wenn man es richtig machen will...

    Oder kleben.... :sla:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Ach Leutchen, seid ihr da nicht vielleicht auch ein bißchen arglos ?

    grin-.) ... hätte, hätte ... Fahradkette ... :sla:

    Es ging einzig und allein darum, ob es "im Gesetz steht" ... und da steht eben nix dergleichen.

    Und ausserdem sollte man doch zwischen WaffG und Versicherungsanforderungen unterscheiden.

    Und es ist ein netter "Service" der Tresorhersteller, schon Löcher zu bohren.

    Und ich muß ja auch bei meinem Auto nicht unbedingt eine AHK montieren ... nur weil Aufnahme und Befestigungslöcher schon vorhanden sind. :Game:

    Der Rest mit StA und Gericht ist ja in meinem Post schon beantwortet. Wenn Behörde bei/mit Augenschein nix zu meckern hat ... ist alles Gut.

  • Im Bereich Waffengesetz etwas mehr Vorsicht an den Tag zu legen als im üblichen Leben kann nach allem was ich so gesehen, gelesen, gehört und erlebt habe, sicher kein Fehler sein, zumal wenn es um den kleinen Zusatzaufwand geht, von dem wir hier reden.

    Aber selbstverständlich ist es formal richtig, sich nur an den Buchstaben des Gesetzes zu halten und darauf zu hoffen, daß es gut geht.

    Ob es auch "klug" ist, das zu tun, entscheidet jeder selbst - und nur dafür wollte ich ein paar Anregungen geben.

    ::frinds::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Also ganz so unaufwändig ist das verankern nicht, wenn man es richtig machen will...

    Ganz so viele Probleme wie Du sie jetzt siehst, muß man da aber auch wieder nicht sehen, mit Vernunft lösbar ist fast alles

    und

    wenn es um darum geht, ob ein nicht verschraubungspflichtiger Tresor jetzt wirklich zu 100 Prozent DIN- und normgerecht verschraubt wurde

    oder

    ganz einfach überhaupt nichts getan wurde

    dann

    ist die Frage DIN- und normgerecht in Bezug auf Sorgfalt wohl eher von zweitrangiger Bedeutung.

    Hauptsache wird dann wohl eher sein, daß man überhaupt etwas Vernünftiges gemacht hat, denn etwas nicht mal zu versuchen, ist wohl immer das schlechteste Argument überhaupt.

    Wie gesagt - keine Pflicht nur Anregung.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Aber selbstverständlich ist es formal richtig, sich nur an den Buchstaben des Gesetzes zu halten und darauf zu hoffen, daß es gut geht.

    NOCH leben wir in einem Staatswesen wo es gut und ausreichend ist, sich an Gesetze und Ordnung zu halten.

    Natürlich sehe auch ich die diversen "Auflösungserscheinungen" die immer mehr umsich greifen.

    Hier und im Besonderen ging es ja (nur) um die Gesetzesformulierung ... und die ist, wenn man den § liest, doch eindeutig.

    Erneutes, eingehendes Studium, und nicht irgendwelche Eigendefinitionen, des § 36 WaffG ist anzuraten ... :drink:

  • NOCH leben wir in einem Staatswesen wo es gut und ausreichend ist, sich an Gesetze und Ordnung zu halten.

    Natürlich sehe auch ich die diversen "Auflösungserscheinungen" die immer mehr umsich greifen.

    Hier und im Besonderen ging es ja (nur) um die Gesetzesformulierung ... und die ist, wenn man den § liest, doch eindeutig.

    Erneutes, eingehendes Studium, und nicht irgendwelche Eigendefinitionen, des § 36 WaffG ist anzuraten ... :drink:

    Aber natürlich doch und jeder steht allein vor Gericht und wie sich hier im Forum zeigt scheinen es mehrere Waffenbehörden zu sein, die aus purer Langeweile nach der Verschraubung fragen, obwohl diese zugegebenermaßen gar keine PFLICHT ist.

    Ich stimme Dir absolut zu, ist alles richtig was Du sagst - aber entschuldige den Ausdruck:

    ICH riskiere nicht MEINEN Ar.ch weil ich zu faul bin, zwei Schrauben pro Tresor in den Beton zu setzen, besonders angesichts von Gerichtsentscheidungen, die nach wörtlicher Betrachtung und Beachtung der Gesetze immer wieder verwundern . . .

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ouh.

    "Auto" ist ein gutes Stichwort.

    Die AHK muss man nicht montieren. Aber bitte, bitte vor jeder Fahrt prüfen, ob alle Bremsleuchten, Blinker und der ganze andere Kram funktionieren.

    ::trenn::

    Yorick

  • Naja, wenn es hier schon unterschiedliche Ansichten gibt, kein Wunder das ein SB dann noch etwas detaillierter an die Sache ran geht.

    Vielen Dank auf jeden Fall für eure Darstellungen.

    Und nun heisst es für mich weiter warten und schießen, derzeit mein aktueller Favorit die SigSauer X-Five.:thumbup:

    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    Sir Winston Churchill

  • Tja, Fehler Nummer eins: Gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst.

    Oder andersrum: Wer viel fragt, bekommt viel dumme Antworten.

    Lies das Gesetz, mach Dich selbst schlau, und frage nicht jemanden, der es im Zweifelsfall auch nicht genau weiß und alles, was Du sagst, im Zweifelsfall gegen Dich auslegen wird.

    Ist mir bei meiner Waffenbehörde schon einige male aufgefallen. Die lügen mich einfach an. Ich glaube nicht, dass das Unwissenheit ist. Denn es ist immer strenger, als es das Gesetz es vorschreibt. Nie liberaler.

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