• Okay, verstehe den Sinn dahinter zwar noch nicht, bin aber wieder ein wenig schlauer.

    Kaufe beim Händler, halte deine ID parat. Kaufe privat - alles wie bisher.

    So wie ich das sehe braucht man aber den NWR Nummernsatz auch, wenn eine Waffe von Privat zu Privat verkauft wird

    und

    diese Nummer kriegt man eben nur, wenn man die Stammdatenblätter von der Behörde hat.

    Die Nummer für Personen- und Erlaubnis ID braucht man nur für Geschäfte mit Händlern und die Nummern sind, zumindest bei vielen Leuten, auch bereits in der WBK nachträglich eingedruckt.

    Wie gesagt, MEIN Infostand !

    PS : Der Punkt 6. aus Beitrag 11 beschreibt das m.E. auch so, denn dort steht nichts Einschränkendes sondern nur "Verkauf".

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Was ich feststelle ist das die ganze Sache wieder verkompliziert wird - und sich mir als einfach gestricktem Handwerker Sinn und Nutzen dieser ganzen Nummern nicht erschließen.

    Vielleicht kann mal jemand verständlich folgende Frage beantworten: was soll sowas??

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Captain Cat , worauf genau basiert dein Infostand? Ich kann Matthias Horner verstehen, dass er die frei verfügbare Information für dich nicht beschaffen möchte. Hier ein Zitat von GRA:

    "Was bedeutet NWR-II für private Besitzer?

    Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts, wenn man Munition kaufen möchte."

    :sheep:

  • Captain Cat , worauf genau basiert dein Infostand? Ich kann Matthias Horner verstehen, dass er die frei verfügbare Information für dich nicht beschaffen möchte. Hier ein Zitat von GRA:

    "Was bedeutet NWR-II für private Besitzer?

    Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts, wenn man Munition kaufen möchte."

    Wäre es so eindeutig wie von Dir dargestellt, dann wäre es doch schön.

    Aber u.a. die von mir zitierte Fundstelle lässt doch m.E. mehrere Auslegungen zu da nicht spezifiziert.

    P- und E - ID sind kein Thema bei Privatgeschäften und das die WBK weiterhin die Erwerbsberechtigung darstellt ist auch klar-

    aber

    so wie ich das erklärt bekam ist die W - ID zusätzlich auch für Privatgeschäfte nötig und bei An- und Abmeldung der Waffe zu melden.

    ICH WEISS ES NICHT - mir wurde das so erklärt/gelesen/gesehen/gehört -

    ich speicher doch nicht jede Einzelheit ab die mir über den Weg läuft, in einer Zeit wo sich ständig alles ändert

    :rolleyes:

    Wenn es nicht so ist - gut so, ich will oder muß doch nicht Recht haben . . .

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wer auch immer falsch liegt, Matthias Horner lass uns doch nicht einfach wortkarg dumm sterben sondern erleuchte uns mal mit ein paar Zeilen zur Sache.

    Bist soweit ich weiss vom Fach und könntest uns sicher 'raus helfen.

    Fall 1: Sportschütze, Sammler oder Jäger kauft (verkauft) Waffe vom (an) Händler. Wer braucht von wem welche ID?

    Fall 2: Sportschütze, Sammler oder Jäger kauft (verkauft) Waffe von (an) Privatmann. Wie siehts hier aus?

    Habe vor drei Tagen noch den obligatorischen Antrag "Anzeige Erwerb" von der Homepage unsrer Kreispolizeibehörde runter geladen. Zumindest da wollte noch keiner was von ID-Nummern wissen, was sich ja mit deiner bislang spärlichen Behauptung deckt.

    Naja...dass Matthias Horner mit Erklärungen immer geizt, gefällt mir auch nicht und ich finde es auch schade, dennoch hat er in diesem Fall Recht. Die ganze Geschichte mit den ID's ist deshalb entstanden, weil man die Meldungen beim Waffenhandel einheitlicher und effektiver gestalten wollte. Die Waffenhändler haben/bekommen einen Zugang zum Protal und können Waffenbewegungen mit den ID's dort direkt eintragen. Da nicht jeder LWB einen solchen Zugang haben kann/soll ist auhc klar, warum man die ID's bei Privatgeschäften nicht benötigt.

    Das die Formulare in Deutschalnd mehr oder weniger schnell und mehr oder weniger einheitlich auch um Felder mit diesen Informationen erweitert werden, ist anzunehmen, selbst wenn man diese dort (derzeit) nicht immer hat/kennt/braucht.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Also ich habe letzte Woche eine Waffe von Privat gekauft und abgeholt (auf Gelbe) und mein Sachbearbeiter hat mich vorher noch extra drauf hingewiesen, dass ich mir die Waffen- ID vom Verkäufer unbedingt geben lassen muss.

    Meine IDs hat er mir bei der Gelegenheit zugemailt.

    Es ist wie immer im Waffenrecht. Das Gesetz mag en detail anders sein, aber was der jeweilige Sachbearbeiter sagt, gilt nunmal in erster Instanz.

  • Also ich habe letzte Woche eine Waffe von Privat gekauft und abgeholt (auf Gelbe) und mein Sachbearbeiter hat mich vorher noch extra drauf hingewiesen, dass ich mir die Waffen- ID vom Verkäufer unbedingt geben lassen muss.

    Meine IDs hat er mir bei der Gelegenheit zugemailt.

    Es ist wie immer im Waffenrecht. Das Gesetz mag en detail anders sein, aber was der jeweilige Sachbearbeiter sagt, gilt nunmal in erster Instanz.

    DANKE für diese Info !

    :drink:

    Also scheint es doch nicht so in Granit gemeißelt und klar wie manche hier ausführen und interessant auch, daß es sich mit meiner Info deckt, daß es in dem Fall Privat/Privat um die Waffen ID geht.

    Die Vermutung, daß es auch dafür wieder keine einheitliche Durchführung gibt, kommt mir auch.

    Bevor ich jedenfalls nach dem 1.9. waffenmäßig etwas "handle" rufe ich bei meinem SB an und kläre das ab.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Die Waffen-ID macht es dem SB einfacher die Waffe zu finden.

    Vor allem bei alten Waffen, die kurze Nummern haben, gibt es diese mehrfach und manchmal auch zeitgleich besitzwechselnd. Als ich meine letzte 08 eintragen ließ, waren 3 Stk. mit derselben Waffennummer gerade umtragungspflichtig. Mit W-ID hat der SB keine Probleme die richtige Waffe zu finden. Ohne kann es eben sein, dass er einmal sein Hirn einschalten muss, um die richtige Waffe im NWR auszuwählen. Darum hat der (bzw. dein Finnian ) SB ein persönliches Interesse daran, die W-ID vorgekaut zu bekommen, dann kann das Hirn nämlich aus bleiben.

    Gruß

    Frank

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  • Die Waffen-ID macht es dem SB einfacher die Waffe zu finden.

    SB ein persönliches Interesse daran, die W-ID vorgekaut zu bekommen, dann kann das Hirn nämlich aus bleiben.

    So kann man es natürlich negativ ausdrücken.

    Man könnte natürlich auch sagen, wenn jeder Waffe ohnehin schon so eine Nummer zugeteilt ist, warum sollte man sie dann nicht auch für eine einwandfreie Zuordnung nutzen ?

    Wenn es dem SB die Arbeit erleichtert und Verwechslungen verhindert, dann ist es angesichts eines nicht erwähnenswerten

    Mehraufwands für den Waffenbesitzer praktisch doch zumindest für etwas nützlich.

    Dein Beispiel mit den mehrfach vorhandenen Nummern bestätigt das doch nur.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Gewerblich geht ohne ID nix mehr, in ganz Deutschland

    Das hat auch kein Mensch angezweifelt !

    Aber offenbar gibt es hinsichtlich "privat" zumindest in Bezug auf die W-ID unterschiedliche Auffassungen .

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.


  • Aber offenbar gibt es hinsichtlich "privat" zumindest in Bezug auf die W-ID unterschiedliche Auffassungen .

    Auffassungen -> Wünsche :sla:


    So kann man es natürlich negativ ausdrücken.

    Das ist nicht negativ ausgedrückt. Hätte ich es negativ ausdrücken wollen, hätte dir, dier wem auch immer, die Floskel mit dem vorauseilendem Gehorsam unterstellt.


    Und inhaltlich ist dem Post #31 von Matthias Horner nichts hinzuzufügen.

    Gruß Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Das ist nicht negativ ausgedrückt. Hätte ich es negativ ausdrücken wollen, hätte dir, dier wem auch immer, die Floskel mit dem vorauseilendem Gehorsam unterstellt.

    Sachbearbeitern zu unterstellen, daß ihr Hirn ausbleiben kann ist natürlich positiv zu sehen

    :rolleyes:

    und

    die Abgedroschenheit der bekannten Floskel wird auch durch ständige Wiederholung nicht sinnvoller, es steigt nur die Langeweile

    :sleeping:

    Eine gewisse Lebenserfahrung zeigt immer wieder, daß ein vernünftig(!) eingestellter Sachbearbeiter (und meiner ist das !) eben nicht der Gegner des Waffenbesitzers ist sondern ebenso wie dieser mit den Vorgaben der Politik klarkommen muß

    und

    deswegen gilt für mich : Leute mit Hirn machen sich nicht unnötig das Leben gegenseitig schwer, das überläßt man Prinzipienreitern.

    Sollte also mein SB die W-ID auch bei Privatgeschäften wünschen (was ich noch nicht weiß) dann bekommt er diese eine zusätzliche Zahl gerne von mir, unabhängig davon ob es verpflichtend ist oder nicht.

    "Streit" hebe ich mir für Wichtiges auf - nicht für Lapalien und Kinkerlitzchen wie diesen

    :sla:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Captain Cat

    na dann.....kaufst du also eine Waffe von einem LWB auf privatem Wege lieber nicht, trittst von einer Egun Auktion zurück, bzw. empfiehlst den Usern hier derartiges Vorgehen, weil dir der Besitzer/Verkäufer die W-ID ggf. nicht liefern kann (was er ja auch nicht muss!!!), bzw. seine Behörde die Daten nicht einfach auf Zuruf im Vorfeld zur verfügung gestellt hat - wie hier schon gepostet wurde.

    Denn du hast ja klar gestellt, dass es bei deiner Behörde kein geschäft mehr gibt, ohne W-ID!

    Gut....auch ein Weg durch's Leben zu gehen. Es ist halt ein freies Land.

    Gruß

    Frank

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  • Captain Cat

    na dann.....kaufst du also eine Waffe von einem LWB auf privatem Wege lieber nicht, trittst von einer Egun Auktion zurück, bzw. empfiehlst den Usern hier derartiges Vorgehen, weil dir der Besitzer/Verkäufer die W-ID ggf. nicht liefern kann

    Das ist jetzt fantasievoll zusammengestoppelter Quatsch den ich nirgendwo schrieb - und nicht mehr !

    Die Nummern stehen den Leuten über kurz oder lang zur Verfügung - und sollte es wirklich nicht so sein, denn wird eben weil es ein

    vernünftiger SB ist, auch eine vernünftige Lösung gefunden.

    Lasse es gut sein - weil es ein freies Land ist, wird niemand zur Vernunft gezwungen.

    :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Captain Cat

    Es ging hier um die Informationen, die man haben MUSS wenn man heutzutage Waffen kauft oder verkauft, das Geschäft privat oder mit einem Händler abwickelt, und da spielen nunmal nur E-ID und P-ID eine Rolle.

    Es ging NICHT darum, was VIELLEICHT irgenwann einmal sein wird, oder was es noch alles tolles im NWR gibt.

    Und: Sorry, ich kann doch nichts dafür, dass du im Post #13 mit deiner Antwort völlig daneben gelegen hast, das passiert einem mal, und dann freut man sich, was gelernt zu haben. Geht wohl jedem hier mal so.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Hallo Zusammen, mal ne dumme Frage:

    Ich bin grade ein wenig verwirrt auf Grund der Mail unseres Vereinsvorsitzenden.

    Hier mal der wesentliche Teil als Ausschnitt:

    Ich hatte das erst so gelesen, dass ich unbedingt bis zum 01.09 eine NWR-ID brauche, bzw. meine NWR-IDs (also von den Waffen) auf Verlangen vorlegen können muss. Nach ein wenig Recherche scheint es aber nur bei Veräußerung nötig zu sein. So kann man den Text dann lesen: Für die jetzt registrierpflichtigen Waffen(teile) ist auch eine NWR-ID nötig (wenn man veräußert oder erwirbt).

    Da aber alle Infos gut 1 Jahr alt sind und mir jetzt, Ende August so langsam der Hintern ein wenig auf Grundeis geht, wollte ich mal kurz fragen: Muss ich mir jetzt meine NWR-IDs bei der Behörde besorgen und sie zu meinen WBKs legen/eintragen lassen, oder nicht?

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