Okay, verstehe den Sinn dahinter zwar noch nicht, bin aber wieder ein wenig schlauer.
Kaufe beim Händler, halte deine ID parat. Kaufe privat - alles wie bisher.
So wie ich das sehe braucht man aber den NWR Nummernsatz auch, wenn eine Waffe von Privat zu Privat verkauft wird
und
diese Nummer kriegt man eben nur, wenn man die Stammdatenblätter von der Behörde hat.
Die Nummer für Personen- und Erlaubnis ID braucht man nur für Geschäfte mit Händlern und die Nummern sind, zumindest bei vielen Leuten, auch bereits in der WBK nachträglich eingedruckt.
Wie gesagt, MEIN Infostand !
PS : Der Punkt 6. aus Beitrag 11 beschreibt das m.E. auch so, denn dort steht nichts Einschränkendes sondern nur "Verkauf".