BRNO 2-E, CZ Mod. ZKM 452

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meine Brünner KK-Büchse wieder häufiger zum Einsatz bringen, da ich zum Erhalt des Bedürfnisses für Langwaffen 6 Trainingstermine in den zurückliegenden 6 Monaten nachweisen muss. KK ist halt dafür die günstigste Möglichkeit. Sonst schieße ich halt vorwiegend mit Vorderladern, und dies zählt nicht für den Bedürfniserhalt.

    Leider ist der Abzug deutlich härter als ich es von meinen Vorderladern gewohnt bin, und so möchte ich den etwas leichter haben.

    Leider habe ich hier im Forum nichts dazu gefunden, wie ich da selber rangehen könnte. Natürlich gibt es ganze Abzugsgruppen zum Austausch (https://www.brownells-deutschland.de/CZ-TRIGGERS-CZ…table-883000068) oder Austauschteile für einen leichteren Abzug (https://www.grauwolf.net/rifle-basix-ab…90-1130-gr.html)

    In einer pdf von Frankonia habe ich dann auch noch folgende Anleitung gefunden:

    https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/129712.pdf

    Kann mir jemand noch ein paar Tips geben? Oder gibt es eine etwas weichere Feder für den Abzug? (oder vielleicht hat jemand noch einen guten link zu dem Thema? Wurde vielleicht schon hier im Forum besprochen )

    Danke im Voraus

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meine Brünner KK-Büchse wieder häufiger zum Einsatz bringen, da ich zum Erhalt des Bedürfnisses für Langwaffen 6 Trainingstermine in den zurückliegenden 6 Monaten nachweisen muss.

    Natürlich gibt es ganze Abzugsgruppen zum Austausch (https://www.brownells-deutschland.de/CZ-TRIGGERS-CZ…table-883000068) oder Austauschteile für einen leichteren Abzug (https://www.grauwolf.net/rifle-basix-ab…90-1130-gr.html)

    Beide der o.g. genannten Möglichkeiten haben Schützenfreunde angewendet und sind zufrieden damit - ich kann allerdings nichts zum Austauschaufwand sagen.

    Btw. - hast Du die "Pappen" noch keine 10 Jahre, weil Du noch ein Besitzbedürfnis nachweisen mußt ?

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Nun, ich bin eher zwangsweise durch Erbschaft zu den erlaubnispflichtigen Waffen gekommen, und wollte die nicht abgeben oder blockieren lassen.

    Und jetzt fehlt mir einfach noch ein Jahr Besitz.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Vorher nur ohne WBK.

    Und die Zehnjahresfrist für Sportschützen läuft ab Eintragung der ersten Waffe mit bestätigtem Bedürfnis in eine WBK.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Vorher nur ohne WBK.

    Und die Zehnjahresfrist für Sportschützen läuft ab Eintragung der ersten Waffe mit bestätigtem Bedürfnis in eine WBK.

    Verstehe ich immer noch nicht.

    Du bist doch durch Erbschaft zur Waffe gekommen, hast schon eine WBK ... dann gilt das "Erbschaftsprivileg".

    Guggst du:

    https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=3

    Gilt so immer noch ... auch nach dem neuen WaffG. (Übrigens zählen Erbwaffen NICHT zum Kontingent).

    Noch Fragen?

    Ein nachzuweisendes Bedürfnis ist hierzu nicht gefordert, so dass auch ein Jäger reine Sportwaffen oder zusätzliche Kurzwaffen und ein Sportschütze reine Jagdwaffen als Erbe erwerben und besitzen ( im Sinne des Gesetzes ) kann.

  • Verstehe ich immer noch nicht.

    Du bist doch durch Erbschaft zur Waffe gekommen, hast schon eine WBK ... dann gilt das "Erbschaftsprivileg".

    Lies doch richtig - er hatte VOR der Erbschaft keine WBK Waffen und hat die Erbwaffen nicht oder zumindest nicht nur auf "Erbe" eintragen lassen, sondern sich auch noch ein "Bedürfnis" dafür geholt - was u.a. für den Mun Erwerb wichtig ist, da für Erbwaffen

    ohne Bedürfnisnachweis kein Mun Erwerb gegeben ist.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • auch noch ein "Bedürfnis" dafür geholt - was u.a. für den Mun Erwerb wichtig ist, da für Erbwaffen

    Genau den Fehler habe ich vor Jahren auch gemacht. Erbwaffen, die ich auf Grün hatte, auf Gelb umgetragen, weil das billiger

    war, als auf grün den Munitionserwerb einzutragen. Somit zählen die heute zum Kontingent :(

    LG

    -Michael

  • Genau den Fehler habe ich vor Jahren auch gemacht. Erbwaffen, die ich auf Grün hatte, auf Gelb umgetragen, weil das billiger

    war, als auf grün den Munitionserwerb einzutragen. Somit zählen die heute zum Kontingent :(

    Du würfelst hier aber Verschiedenes durcheinander.

    Schwarzer Mann hatte zum Zeitpunkt der Erbschaft noch überhaupt keine waffenrechtliche Erlaubnis.

    Das hätte für ihn bedeutet, Blockierpflicht und logischerweise auch keinen Mun Erwerb.

    Also war seine Handlungsweise schon richtig in dem Fall.

    Grundsätzlich sollte man Erbwaffen, wenn man ohnehin schon im Besitz einer WBK ist und die Mun Versorgung regeln kann,

    natürlich im Status der Erbwaffen belassen, weil sie damit weder Kontingent sind noch ein Bedürfnis erfordern.

    Deine paar damals gesparten Taler sind im Nachhinein dann teuer bezahlt.

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Allerdings war damals ja auch nicht mal angedacht, eine Mengenbegrenzung der Einträge auf Gelb vorzusehen...

    Tja mit solchen letztlich "rückwirkenden" Einschränkungen fördert man natürlich das Vertrauen in staatliche Handlungen ganz besonders

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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