Anschreiben zur Angabe der im Besitz befindlichen Magazine

  • Sehe aber nicht was das mit "dreist" zu tun hat, diese Magazine waren vor der EU RL jahrzehntelang nicht waffenrechtlich relevant.

    Ich meinte das mehr in "Anführungszeichen". Getreu dem Sinne man wusste was kommt und hats drauf angelegt.

    Dreis also im Sinne des Gesetzgebers der einem Steine in den Weg legen will (nicht aus Sicht des LWB).

  • Habe gerade heute mit meiner Waffenbehörde zu dem Thema telefoniert. (Berlin). Die haben keine Ahnung, wie das gehandhabt werden soll. Zum 1. September werde man es wissen.

    Ich vermute anderen Waffenbehörden geht das nicht anders.


    Es wird zum September ein bundesweit einheitlichen Formular geben, mit dem man seinen bisherigen Bestand anmelden kann. Dazu müssen dann Nachweise eingereicht werden, dass man die Magazine schon vorher dem Stichtag besessen hat, oder dieses alternativ (Details dazu sind wohl noch in Klärung) versichern.

    Im Anschluss daran werden die Magazine bei der Behörde registriert und man erhält ein Schreiben, welches den dann legalen Besitz bestätigt.

    Die Übergangsfrist in der die Anmeldung erfolgen kann, beträgt ein Jahr, ob die angemeldeten Magazine dann gekennzeichnet werden müssen ist ebenfalls noch in Klärung.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ich habe am heutigen Tage meinen Bescheid vom BKA erhalten. Der Bescheid erging kostenfrei und es wurden alle Magazine genehmigt.

    Allerdings werden auch Magazine mit einem großen Magazingehäuse als verbotene Magazine gewertet, wenn eine dauerhafte Sperre eingebaut wurde (MP 40 Magazine die auf 10 Schuß begrenzt sind). Diese Magazine wurden als 10 Schuß-Magazine verkauft, was jedoch keine Rolle zu spielen scheint.

  • Allerdings werden auch Magazine mit einem großen Magazingehäuse als verbotene Magazine gewertet, wenn eine dauerhafte Sperre eingebaut wurde.

    Das war genauso vorgesehen: Das Magazingehäuse bleibt ja weiterhin groß, egal was jemand hinein baut.
    Im Gesetz ist nur vom Gehäuse die Rede. Das könnte man allerdings verkleinern; hat ja der ein oder andere schon gemacht.

  • Das war genauso vorgesehen: Das Magazingehäuse bleibt ja weiterhin groß, egal was jemand hinein baut.
    Im Gesetz ist nur vom Gehäuse die Rede. Das könnte man allerdings verkleinern; hat ja der ein oder andere schon gemacht.

    Aber niemand erklärt einem was ein Magazingehäuse ist.

    Ein mit Beton gefülltes Magazingehäuse ist demnach verboten, während das 20 cm 3D Drucker Stangerl ein freier Gegenstand ist ? Selbst wenn letzteres verboten wäre, wie will man das regulieren ?

    Auch da schießt man sich wieder ins eigene Bein. Lieber legal und kontrolliert als illegal und unterm Radar...
    :Braverle:



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ich habe am heutigen Tage meinen Bescheid vom BKA erhalten. Der Bescheid erging kostenfrei und es wurden alle Magazine genehmigt.

    Allerdings werden auch Magazine mit einem großen Magazingehäuse als verbotene Magazine gewertet, wenn eine dauerhafte Sperre eingebaut wurde (MP 40 Magazine die auf 10 Schuß begrenzt sind). Diese Magazine wurden als 10 Schuß-Magazine verkauft, was jedoch keine Rolle zu spielen scheint.

    Noch diesen Monat. Ein paar Trommelmagazine gehen immer.?

  • Die Genehmigung ist unbefristet und es wurde der Umgang genehmigt.

    Jetzt wäre es interessant zu wissen, wo der Ursprung dieser Genehmigung liegt. Ansonsten vergleichen wir hier Birnen mit Äpfeln.

    Jäger, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger, Händler,......das ist jetzt hier die entscheidende Frage.

  • Widerspruch ist raus. Punkt 1 und 3 dürften für die Gemeinde uninteressant sein. Aber Punkt 2 meines Widerspruches gilt für jeden. Man kann es auch übertreiben. Bei jedem Umzug ein neuer Antrag.

    Ich empfehle jeden, der so eine Auflage hat, zu widersprechen.

    Umgezogen, Kontrolle und weg sind die Magazine. Ob ein erneuter Antrag in Zukunft wieder positiv ausfällt, weiß niemand.

  • Kurze Zwischenfrage: Das mit den "langen Magazinen" gilt doch nur für WBK-Pflichtige Waffen? Also nicht für Softair-Waffen usw...

    Gruß: Hohenwolf

    Gruß: Hohenwolf

    Ich liebe alte antike Waffen jeglicher Art und deren Geschichten, weil fast keine Einzige einer anderen gleicht und das macht sie so interessant!

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