Anschreiben zur Angabe der im Besitz befindlichen Magazine

  • Ein Vereinskamerad teilte mir gestern mit, dass er von seiner Behörde angeschrieben wurde um die in seinem Besitz befindlichen Magazine aufzulisten.

    In dem Anschreiben waren auch seine sämtlichen Waffen aufgelistet.

    Es ging wohl um eine Registrierung für Altbestand.

    Mehr konnte ich gestern leider noch nicht in Erfahrung bringen. Bleibe aber dran und mache hier Meldung.

    Hat einer von euch schon so ein Schreiben bekommen ?

  • Find ich auch komisch. Aber hey, meine Behörde verlangte auch schon 0er oder 1er Schränke mit Hinblick auf die kommende Änderung der Aufbewahrung, obwohl diese zu dem Zeitpunkt damals noch nicht rechtskräftig war. Also die Behörden sind da stellenweise sehr motiviert, was das angeht.

    By the way, als ich Ende letzten Jahres eine Bockflinte eintragen ließ, bekam ich ein paar Tage später eine Mail von der Behörde, wie meine Wohnsituation denn wäre. Es sei nämlich nicht mehr erlaubt, seinen Schrank in einem Mehrfamilienhaus in dem separaten Kellerraum, der zu jeder Wohnung gehört, zu platzieren.

    Traf auf mich nicht zu, da Einfamilienhaus, aber das hatte ich z.B. überhaupt nicht auf dem Schirm. Wann wurde das denn geändert?

    Auch beim Einfamilienhaus fragten sie mich dann so Dinge wie, gibt es nur einen Eingang zum Keller, oder mehrere, sind die Kellerfenster gesichert, kann man den Schrank von außen durchs Fenster sehen, etc...

    Mein Vorschlag, die Jungs und Mädels könnten gerne bei mir vorbei kommen, um meine Antworten vor Ort auf Wahrheitsgehalt zu prüfen, wurde freundlich und dankend abgelehnt.

    Aber auch das war mir nicht bekannt. Dass die Fenster noch zusätzlich gesichert sein sollten und so (sind sie, da wir schonmal einen Einbruchsversuch hatten).

    Also ich mag meine Behörde, da die immer nett und höflich sind. Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob die nicht auch manchmal übertreiben...

  • Safe im Kellerabteil hat die Rechtsprechung bei uns schon lange verpönt. Ist (angeblich) keine sichere Aufbewahrung...

    Scheinbar hat sich deine Behörde bei uns was abgeschaut :Braverle:



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Das Gesetz ist noch nicht mal in Kraft ... aber schon jetzt werden Daten gesammelt ?? :/

    Die brauchen keine Daten sammeln, aber sie haben auch bei uns Auflistungen der Waffen und Tresore mit der Bitte um Abgleich gesendet, außerdem

    die Rechtslage bezüglich der Magazine erläutert und auf die Anmeldefrist bis September 2021 hingewiesen.

    Sehe darin kein Problem - allerdings angesichts der vielen kleinen Fehler durchaus eine vernünftige Notwendigkeit, dem Waffenbesitzer mal exakt aufzuzeigen, was genau über seine Waffen gespeichert ist,

    denn

    Korrekturen sind da wirklich nötig.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ok, also es geht um große und die Termine stimmen soweit ich das sehen kann.

    Würde ich jetzt als Nettigkeit der Behörde ansehen, andere kommen vielleicht ab 01.09. und haben bei der Aufbewahrungskontrolle ein waches Auge für große Mags.

    Ich will gar nicht wissen wieviele das neue WaffG überhaupt nicht kennen und in diese Falle laufen.

  • Wie ist das denn gemeint?:

    1. „Echter Altbesitz“ mit Erwerb vor dem 13.06.2017

    Ab 1. September 2020 habt Ihr ein Jahr lang Zeit, Euren Altbesitz bei Eurer Waffenbehörde an „großen“ Magazinen anzumelden. Sofern die Sachbearbeiter das Gesetz richtig anwenden, dürfte es zu keinen Problemen kommen. Ihr braucht für die Anmeldung keinen Grund und keinen Kaufbeleg einreichen. Ihr braucht die Magazine auch nicht besonders aufzubewahren. Diese Magazine sind nicht verboten.Unser Tipp: frühzeitig (ab 01.09.2020) anmelden

    Nehmen wir an, ich habe mein AR15 deutlich vor 13.06.2017 erworben und dann natürlich auch große Magazine, deren Kaufbeleg ich nicht mehr habe (ich hebe auch nicht die Rechnungen für Fahrradketten auf...). Jetzt steht da: "keinen Grund und keinen Kaufbeleg einreichen" und "Ihr braucht die Magazine auch nicht besonders aufzubewahren. Diese Magazine sind nicht verboten. Unser Tipp: frühzeitig (ab 01.09.2020) anmelden"

    Helft mir doch mal beim interpretieren. Ich begründe das einfach mit der Zugehörigkeit zum o.g. AR15 und dann hat das zu laufen? Das wäre ja schön, kommt mir nur irgendwie komisch vor, da so ganz anders, als alle um mich herum empfehlen?

  • Ich begründe das einfach mit der Zugehörigkeit zum o.g. AR15 und dann hat das zu laufen?

    Theoretisch nicht mal das. Du könntest die Magazine ja auch vor der Waffe erworbene haben.

    Bei Magazinen braucht man anders als bei einem Munitionserwerb (bei Sportschützen) keine passende Waffe bzw. den Munitionserwerbsstempel.

    Für mich klingt das nach "du behauptest etwas und die Behörde hat es zu akzeptieren". Wie die das in der Praxis umsetzen werden wir in ein paar Wochen erfahren.

    Das bedeutet aber auch: Wer ganz dreist war und das EU Verfahren rechtzeitig mitbekommen hat, hätte sich zu JEDER WAFFE (von der er glaubt er würde sie in Zukunft irgendwann mal erwerben) dutzende Magazine kaufen und sie ab September eintragen lassen können.

    Dazu stellt sich mir aber auch folgende Frage: Was ist wenn man sich z.B. am 01.01.2017 mit einem 3D-Drucker 50x 30Schuss Magazine für ein AR15 gedruckt hat? Lässt man sich diese dann als eigenbauten eintragen?

  • Das bedeutet aber auch: Wer ganz dreist war und das EU Verfahren rechtzeitig mitbekommen hat, hätte sich zu JEDER WAFFE (von der er glaubt er würde sie in Zukunft irgendwann mal erwerben) dutzende Magazine kaufen und sie ab September eintragen lassen können.

    So wird das bei uns gemacht wenn man "nur" Magazine ohne dazugehörige Waffe meldet.

    Sehe aber nicht was das mit "dreist" zu tun hat, diese Magazine waren vor der EU RL jahrzehntelang nicht waffenrechtlich relevant. Man kann sich ausmalen wieviele davon in der EU im Umlauf sind...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ich vergleiche "den Staat" gerne mit einem Tintenfisch ... grin-.)

    Schon oft erlebt beim Tauchen ... trifft man da ein Kraki, tastet der erstmal mit einem Ärmchen den Taucher ab. Kein Problem ansich ... Macht man dann aber nix, wickelt er auf einmal seine 8 Ärmchen fest um deinen Fuß (od. Arm) und hält fest. Versuchst du dann, ihn abzuziehen wird er sauer und kann mit seinem Papageienschnabel recht unangenehm zubeißen ... und das ist schmerzhaft.

    Drum ... wehret man den Anfängen und man lasse sich nicht "einwickeln" ... grin-.)

  • Ich vergleiche "den Staat" gerne mit einem Tintenfisch ...

    Der Vergleich ist nett, hinkt aber etwas!

    Ich habe auch schon mit vielen von denen gespielt. Einer hat mir mal meinen Schnorchel geklaut und ist damit in einem Loch verschwunden... :shock:

    Der lag dann am nächsten Tag unterhalb des Loches am Grund, weil der achtarmige Dieb kein Interesse mehr daran hatte.

    Und ab da passt der Vergleich nicht mehr.

    Der Staat wird NICHT das Interesse an Dir verlieren, nur weil er einen Moment lang nicht aus Dir hat herauspressen können.

    Der Staat bleibt hartnäckig an Dir kleben und lässt Dich erst los, wenn du 1.80m tief liegst und die Erben fertig geschröpft sind...::RTFM::

    Ansonsten: Ja!

    Oktopusse und Sepien sind höchst interessant und höchst intelligent ( auch da hapert der Vergleich... ).

    Ich habe diese lieber unter Wasser vor mir, als in Bierteighülle auf dem Teller!

    Jens

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