Anschreiben zur Angabe der im Besitz befindlichen Magazine

  • Frage:

    WO und wozu sind die Mags. denn noch zu verwenden?

    Als Jäger, Ja, als SpoS, Nein. (Superspezialisierte Auslandsschützen jetzt mal aussen vor).

    Die Diskussion hatten wir schon...

    In den Übergangsvorschriften steht, wenn jemand am 13.6.2017 ein neu verbotenes Magazin besessen hat, wird das Verbot ihm gegenüber nicht wirksam.

  • (17) 1Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt

  • bekommt man eigentlich eine Bescheinigung (NRW) wenn man die Magazine angemeldet hat bei der Waffenbehörde (Altbesitz) und weiß jemand wie lange das dauert?

    Bei mir hat es ca. 1-1,5 Monate gedauert dann hatte ich meine per E-Mail eingereichten Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt in der Post (echter Altbesitz von vor xx.xx.2017).

  • Die Diskussion hatten wir schon...

    Na klar hatten wir die schon ... mehrmals sogar ... aber immer mit dem nahezu gleichen Ergebnis ...::c.o.l)

    Schau Paule ..:Braverle:.. ich hab' da ne eigentlich ganz einfache Frage gestellt ...

    und du antwortest darauf mit und zu einem gaanz anderem Thema ... mir kommt es leider so vor, als hättest du die Frage gar nicht verstanden. :rolleyes:

  • Na klar hatten wir die schon ... mehrmals sogar ... aber immer mit dem nahezu gleichen Ergebnis ...::c.o.l)

    Schau Paule ..:Braverle:.. ich hab' da ne eigentlich ganz einfache Frage gestellt ...

    und du antwortest darauf mit und zu einem gaanz anderem Thema ... mir kommt es leider so vor, als hättest du die Frage gar nicht verstanden. :rolleyes:

    Die Frage war: Wo sie verwendet werden dürfen, die Antwort: Dort wo sie (blockiert) auch vorher zu verwenden waren und um die Legitimität dessen zu verdeutlichen, habe ich die Anlage zum Waffengesetz angefügt.

    Ich habe die Frage (Darf ich die angemeldeten, auf 10 Schuss blockierten, großen Magazine zum sportlichen schießen weiter verwenden) an meine Behörde gestellt. Nach Rücksprache mit dem BMI habe ich die Antwort "JA" erhalten mit dem Verweis auf die von mir angehangene Übergangsvorschrift.

  • Ja klar Paule, für mich dafür einen Roten Daumen ... war nicht andes zu erwarten. ?(

    Es widerstrebt mir zwar zutiefst unhöflich zu werden, aber in deinem Fall geht's offensichtlich nicht anders:

    Die Antwort/en auf deine Fragen stehen vollumfänglich schon im Fred. Wenn du schon nicht in der in der Lage bist Gesetzestexte zu lesen - dann sollte es dir doch wohl möglich sein, den Fred (die Freds) nochmals aufmerksam zu lesen wo ALLES bis ins Kleinste, auch deine Fragen, schon mehrmals durchgekaut wurde.

    Aber du verlangst tatsächlich, daß man es dir jetzt NOCHMAL auf dem Silbertablett, in mundgerechten Häppchen, für dich verständlich verfüttert.

    Nee mein Guter ... so nicht. Selber lesen macht schlau ...

    Sorry dafür, aber auch meine Engels-Geduld hat Grenzen. ::frinds::

  • WO und wozu sind die Mags. denn noch zu verwenden?

    Als Jäger, Ja, als SpoS, Nein. (Superspezialisierte Auslandsschützen jetzt mal aussen vor).

    Ich verstehe nicht, wo diese Behauptung immer und immer wieder herkommt. Sie ist schlichtweg falsch.

    Altbesitz vor 2017: Verbot wird nicht wirksam.

    Altbesitz ab 2017: BKA genehmigt Besitz und Umgang.

    Neubesitz ab 2020: Nur über Ausnahmegenehmigung des BKA, in der Regel nur für Schützen, die internationale Wettkämpfe schießen, in denen diese Magazine notwendig sind (typisch: IPSC Rifle und PCC).

    §6 AWaffV schreibt nur eine Begrenzung vor und nimmt keinen Bezug zum Magazingehäuse.

    In der aktuellen Ausschreibung der Deutschen Meisterschaften 2021 IPSC Rifle und IPSC Rifle 1500J heißt es klar und eindeutig:

    "Auf 10 Schuss begrenzte Stangenmagazine sind erlaubt!"

    Im Kleingedruckten steht nochmal ausführlich ausgeführt: "Magazine, deren ursprüngliche Kapazität 10 Patronen überstiegen hat, sind auf eine Kapazität von 10 Patronen zu blockieren."

    https://ipsc-dm.de/index.pl?match=DM_Rifle_2021

  • Paul, es ist sicher von Vorteil, wenn du dir den Strang nochmal aufmerksam(er) durchliest ...

    vielleicht erschließen sich dir dann neue Erkenntnisse.

    (Höflicher kann ich's wirklich nicht formulieren).;)

    Ich kann dir jetzt nicht folgen (mag absolut an mir liegen ^^). Die sind doch auf 10 Schuss begrenzt, bzw. müssen Sie sein als Sportschütze. Dann können die "Anmelder" die auch weiter nutzen. Was ist dir aufgefallen am Gesetzestext, das hier Probleme machen könnte?

  • Ich habe mir einmal den ganzen Gesetzes Blödsinn durchgelesen um herauszufinden was dahinter stecken könnte.

    "Echter Altbesitz" !

    Also ich kann die betreffenden Magazine die ich vor dem 13.06.2017 erworben habe einfach anmelden. Ohne Kaufbeleg oder sonst was. Jeder Bürger ist verpflichtet bla bla ........ Da ich keinen Beleg brauche kann ich ja alles behaupten.

    “Neuer Altbesitz” (13.06.2017 – 31.08.2020)

    Also die selbe Chose nur später erworben. Dann aber ein nach gut dünken genehmigter "Verbotener Gegenstand" mit besonderen Aufbewahrungspflichten. Falls Genehmigt. Das heisst also es gäbe auch Versagensgründe. Welche Gründe könnte man da nennen. Unglaubwürdig ? Bei einem Magazin das nach dem genannten Datum des "Echter Altbesitz" gefertigt wurde könnte man ja noch einsehen.

    Aber was mache ich eigentlich ? Ich mache z.B ein Originales Trommelmagazin für eine Ari 08 mit der Anmeldung unbrauchbar. Das kann ich nicht mehr verkaufen. Gibt es dann eine Magazin Besitz Karte. MBK ! Ich weiß was ich aber auf jeden Fall mache. Ich liefere dem BKA Computer meine Daten Frei Haus. Was habe ich mit dem BKA zu tun. Ist es das neue Eintrittstor zur Kontrollierten Entwaffnung. Oder wie soll ich das verstehen. Mal angenommen irgendwo passiert etwas "schreckliches" bei dem ein Magazintyp aufgefunden wird der dem selben entspricht den ich angemeldet habe. Sagen wir mal 38/40. So das LKA und das BKA machen einen Datenabgleich. Ohh wie schön Herr Kollege da haben wir doch 3 Stück gelistet in der Datenbank. Das kann schneller gehen als mancher glauben mag. Dann klingelt es Morgens um 6:00 Uhr. Das ist aber nicht der Postbote. Oder liege ich da falsch. Wer jetzt der Ansicht ist er hätte doch nichts zu verbergen der darf auch gerne seine Bankdaten und die Steuererklärung im Darknet posten.

    In manchen Foren lese ich öfter mal dies und das solle man doch nicht schreiben denn es würde ja mitgelesen. Dreimal kurz gelacht. Wer sagt das solche "Experten" mit entsprechender Legende nicht selbst angemeldet sind. Typisch Deutsch ergeht man sich in Kommas und Interpretationen zu Gesetzestexten, ohne zu hinterfragen was Sinn und Zweck solch einer Übung sein könnte. Prost Mahlzeit.

    Hätte ich mal angenommen Originale Ari 08 DWM Trommelmagazine als Sammler, oder ein Set MP 38/40 Magazine oder gar vom Fallschirmjäger Gewehr MKB wäre doch das BKA wirklich die letzte Institution denen ich das mitteilen würde. Ausser ich wollte Geld verbrennen. Da kann ich sie doch gleich in den Schredder werfen. Also wozu dient das ganze. Um "die Tür" aufzutreten ?

    Deppen werden immer nur Gesetzte für Deppen machen. Die Augenhöhe muß nur stimmen. grin-.)

    Im übrigen hat sich ja immer in der Vergangenheit bewahrheitet das die "Schlapphüte" nie auf dem neuesten Stand waren. Das ist halt mal Fakt. Darum die Order. Wozu suchen. In Deutschland reicht doch scheinbar schon ein Formular.

    Bin mal gespannt ab wann wir unsere Luntenschloß Musketen registrieren sollen. Die ganze Aktion ist so lächerlich wie in den 1970ger Jahren die WBK für KK. Die welche etwas vor hatten und auch durchgeführt gewillt waren haben ihre Vollautomaten damals laut Spiegel ganz normal in Belgien erworben. Einen Angriff mit einer KK Puste stell ich mir jetzt nicht ganz so prickelnd vor. Aber immer schön jeden unter Generalverdacht stellen. Wirklich. Bin ja "Staatsbürger" und über Pflicht. Ähh Sorry. Musste gerade den "Lungenhering" ausspautzen.

    Also her mit den Daten und nach Wiesbaden schicken. Die warten schon.

    Michl

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Zitat zum BKA:

    "In diesem Rahmen unterhält das BKA zentrale erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Einrichtungen und Sammlungen."

    Zitat Ende.

    So und die wollen jetzt wissen welches Magazin welcher Bürger besitzt. Ein Nicht-Waffen-Technisches-Teil.

    Das erinnert mich irgendwie an die Aussage:

    "Wer Freiheit gegen Sicherheit eintauscht, wird am Ende beides verlieren".

    Wie gesagt wir reden hier nur von einem Stück Blech mit Feder. Ich bin kein Magazin Sammler. Ich verstehe auch nicht warum man so "Riesen" Dinger überhaupt braucht. Aber es ist trotzdem kein Waffentechnisch relevantes Teil. Wem es gefällt. Bitte. Es ist seine Entscheidung die respektiere ich. Würde ich das nicht, dann wäre ich kein Demokrat und es wäre ein Eingriff in fremde Persönlichkeitsrechte. Und nichts anderes wird hier von Seiten der Behörden gemacht. Man hat vor Waffen Angst, und man hat jetzt sogar vor langen Magazinen Angst. Wenn ich solch ein Magazin auf der Strasse jemandem zeigen würde und sage du das ist ein verbotener Gegenstand, dann wird er mich höchstwahrscheinlich für bekloppt erklären. Mit Recht. Die einzige Gefahr die er erkennen könnte wäre das er sich den kleinen Finger in der Magazinfeder einklemmen könnte. Hätte man neue lange Magazine mit dem Hinweis versehen müssen "Achtung darf nicht in Kinderhände gelangen da Quetschgefahr bei kleinen Händen" dann hätte ich das noch verstanden.

    Michl

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Ich wiederhole es immer wieder:

    Selbst die Polizei hat bei der Anhörung diese Dinger als NICHT deliktrelevant bezeichnet!

  • Ich wiederhole es immer wieder:

    Selbst die Polizei hat bei der Anhörung diese Dinger als NICHT deliktrelevant bezeichnet!

    Die Polizei ist nicht Maßgebend wenn die Übergeordnete Institution das nicht will. Das wäre auch nicht die Frage die zu klären wäre. Die stellt sich nämlich ganz anders.

    "Was war der Deal" ?

    Das man Magazine und Salutwaffen geopfert hat. Hat die Waffenbranche und die Verbände aufgegeben. Was ich eigentlich nicht glauben möchte. Es saßen zur "Gesetzesfindung" Leute am Tisch die weder mit ( ehemals ) "freien" Magazinen noch mit Salutwaffen in Sammlerhand irgend etwas zu tun haben. Wurde der Nicht WBK Inhaber jetzt abgestraft für seinen Gehorsam. Wird auch wieder abgenickt wenn bei der nächsten Novelle die Perkussion und Steinschlösser dran kommen. Oder die 7,5 Joule LG´s. Viel Spielraum bleibt ja nicht mehr. Noch sind alte Jäger da. Bei der jüngeren Generation mache ich mir da mehr Sorgen. Ein Volk von erzogenen Ja Sagern. Was kommt als nächstes.

    BKA Anmeldung war glaube ich das Thema. Okay. Magazine. Auch ohne zugehörige Waffen. "Übergröße" natürlich. Na ja. Weitermachen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

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