Sig Sauer und für Bundesübungen zugelassene Modelle

  • Hallo

    Wie allgemein bekannt wird es in Zukunft keine Sig Sauer Pistolen Made in Germany geben.

    Da drängt sich bei mir folgende Frage auf:

    Sind die in den USA produzierten Pistolen für Bundesübungen zugelassen?

    Hat die in den USA hergestellte 210 ein gültiges Beschusszeichen?

    Die in Deutschland hergestellten Sig Sauer Pistolen haben einen für Bundesübungen zugelassenen Stempel.

    Weiss jemand etwas genaueres?

    Normalerweise dürfte man mit einer in den USA hergestellten P226 ohne Beschussstempel beim Feldschiessen gar nicht mitmachen.

  • Hat die in den USA hergestellte 210 ein gültiges Beschusszeichen?

    Ich vermute ... :/.. gültig für die USA schon.

    entweder übernimmt der Importeur den dt. Beschuß, wenn nicht, muß sich der Käufer drum kümmern.

    Generell darf eine Waffe ohne gültigen Beschuß nicht geschossen werden.

  • Ich vermute ... :/.. gültig für die USA schon.

    entweder übernimmt der Importeur den dt. Beschuß, wenn nicht, muß sich der Käufer drum kümmern.

    Generell darf eine Waffe ohne gültigen Beschuß nicht geschossen werden.

    Reicht nicht ein europäischer Beschuss ?

    Den sollte der Generalimporteur doch machen ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Glock4Ever es muss ein CIP Beschuss sein. Ob der in D, in Austria oder anderswo ist, aber es muss ein CIP Beschuss sein.

    Einen "Europäischen Beschuss" gibt es so nicht. - Aber es muss ein einem Mitgliedsland der CIP beschossen worden sein.

    Das meinte ich ja.

    Wieso sollte ein Schweizer einen deutschen Beschuss brauchen ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Die Schweiz ist NICHT Mitglied im CIP. Glock4Ever Daher muss jede Waffe aus der Schweiz auch beschossen werden wenn diese in ein CIP Staat importiert wird. Andersrum muss die Schweiz entscheiden wie sie mit einer importierten Waffe verfährt

  • Die Schweiz ist NICHT Mitglied im CIP. Glock4Ever Daher muss jede Waffe aus der Schweiz auch beschossen werden wenn diese in ein CIP Staat importiert wird. Andersrum muss die Schweiz entscheiden wie sie mit einer importierten Waffe verfährt

    War nicht genau das die Frage ? Deswegen sind wir hier ja auch im schweizer Unterforum...

    Die Schweiz wird sich wohl mit CIP zufrieden geben, sonst würden dort ja kaum Waffen aus anderen Ländern mit CIP verkauft werden dürfen.

    Oder eben beim Import einer Sig Sauer selbst beschießen.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Die Anforderungen an zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen sind im Hilfsmittelverzeichnis geregelt. Unter 1.4. sind die zugelassenen Beschussstempel aufgeführt:

    file.jpg

    Der CIP/N Stempel ist paradoxerweise erst seit dem 01.01.2020 zulässig, da das SAT (Organisationseinheit Schiesswesen und Ausserdienstliche Tätigkeiten des Heeres) dies verschlampt hat, was ich schon seit Jahren bemängelt hatte. Erst aufgrund einer privaten Anfrage wurde dieser Mangel inzwischen endlich behoben.

    P226 aus den USA sind nicht nur bei einem fehlenden Beschuss nicht für Bundesübungen zugelassen, sondern auch deshalb, weil die P226 nur in ihrer "alten" Grundkonfiguration erlaubt ist, nicht aber deren Klone (wie P226 MK25, P226 Scorpion, P226 LDC, P226 Legion, P226 Tacops, P226 Nitron etc.). Eine Ausnahme besteht lediglich bei der P226 X-FIVE, deren ganze Familie auf Antrag des Importeurs ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde. Die weiteren P226-Klone sind lediglich nicht erlaubt, weil nie ein entsprechender Antrag gestellt wurde. In der Praxis ist es allerdings so, dass den meisten Schützenmeistern diese Regelung entweder gar nicht bekannt ist oder sie einfach ignoriert wird, da man keine "Kunden" verlieren will. Es ist ja auch nicht so, dass bei Verwendung dieser Waffen ein Wettbewerbsvorteil bestünde.

    Diese ganzen Einschränkungen sind gelinde gesagt nicht rational begründbar sondern wohl eher einer bürokratischen Bequemlichkeit und Inflexibilität geschuldet. Es ist überfällig, das Hilfsmittelverzeichnis endlich entsprechend anzupassen.

    Weitere Details zu diesem Thema und weiteren Ungereimtheiten im Hilfsmittelverzeichnis findest Du in meinem Forum.

    Gruss

    Martin

  • Sind die in den USA produzierten Pistolen für Bundesübungen zugelassen?

    Hat die in den USA hergestellte 210 ein gültiges Beschusszeichen?

    Die P210 Target und P210 Standard aus US-Produktion haben keinen in der CH gültigen Beschuss, sind aber auch mit einem entsprechenden Nachbeschuss nicht für die Bundesübungen zugelassen, da nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Von den Sig Sauer Nachbauten der SIG P210 ist einzig die P210 Legend erlaubt. Qualitativ können diese Nachbauten allerdings nicht mit den Originalen von SIG Neuhausen mithalten.

  • War nicht genau das die Frage ? Deswegen sind wir hier ja auch im schweizer Unterforum...

    Die Schweiz wird sich wohl mit CIP zufrieden geben, sonst würden dort ja kaum Waffen aus anderen Ländern mit CIP verkauft werden dürfen.

    Oder eben beim Import einer Sig Sauer selbst beschießen.

    Im Schweizer Waffengesetz resp. der Waffenverordnung sind interessanterweise keinerlei Anforderungen bezüglich eines Beschusses vorhanden. Ausserhalb der meisten Wettbewerbe kann somit eine direkt aus den USA importierte Waffe ohne europäischen oder schweizerischen Beschuss legal verwendet werden. Das oben erwähnte Hilfsmittelverzeichnis bezieht sich primär lediglich auf die militärischen Bundesübungen (Feldschiessen und obligatorisches Programm), die von jedem ernsthafen Schützen absolviert werden, mit Ordonnanzmunition geschossen werden müssen und vom Bund finanziert werden, d.h. sie sind für den Schützen absolut kostenfrei (inkl. Munition). Auch eine Vereinsmitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.

    Allerdings müssen auch bei den meisten zivilen Wettschiessen, an denen Ordonnanzwaffen resp. diesen gleichgestellte Waffen zugelassen sind (was sehr häufig der Fall ist), die Auflagen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt werden.

    Eine Eigenheit im Schweizer Schiesswesen besteht darin, dass in vielen Wettbewerben gleichzeitig mit der Freien Pistole (einhändig), kleinkaliber Sportpistolen (einhändig) und grosskalibrigen Ordonnanz/ordonnanzähnlichen Pistolen (ein- oder beidhändig) geschossen wird.

  • Den CIPN Beschuss Stempel kenne ich nicht.

    Was ist das für ein Stempel?

    Da hast Du offenbar schon länger keine neuere Waffe aus europäischer Produktion genauer angeschaut. :)

    Hier als Beispiel meine Shadow 2 von 2016:

    03cut_1080_CIP.JPG

    Praktisch alle neueren Waffen der letzten Jahre aus CIP-Ländern (u.a. Deutschland, Oesterreich, Italien, Tschechei, Slovakei) sind mit CIP gestempelt, nicht aber die schweizer Phoenix.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!