aber nochmal bezugnehmend auf die Treibspiegel für VL wie im 1. Post.
Diese Treibspiegel kannte ich noch nicht, aber war mir sicher etwas im Waffengesetzt unter verbotene Munition gelesen zu haben.
Habe das gerade geggogelt und tatsächlich.
1.5.3
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;
Der Hintergrund des Verbots ist wohl, dass beim Treibspiegel keine Markierungen am Geschoss verbleiben, die kriminaltechnisch rückverfolgbar sind.
Aufgrund der Rechtslage sind die Dinger also nicht jedermanns Sache.