Bedürfnisantrag

  • Alles was dynamisch ist macht Spass, selbst CO² Waffen können dazu eingesetzt werden... auch wenn mal was in die Hose geht, siehe das Aufklappen des Schofields...

    Da ist leider noch viel mehr in die Hose gegangen.

    Ich habe mir nur die ersten 5 min angesehen und dabei schon vielfach unsicheres Waffenhandling beobachtet:

    • Waffe ungesichert und ungeöffnet abgelegt, nicht in Richtung Kugelfang - dann rennen Leute vor der Mündung rum
    • Sweeping (Überstreichen eigener Körperteile mit der Mündung)
    • Range Officer mit Waffenmündung überstrichen
    • Sichere Richtung zur Seite und nach oben überschritten, wenn ich es richtig geshen habe einmal sogar mit Finger im Abzug

    Beim Westernschießen kenne ich mich nicht genug aus, aber bei IPSC oder 3 Gun hätte es Disqualifizierungen gehagelt.

    Bei allem Spaß, den das sicher macht, und für den ich vollstes Verständnis habe und auch gut finde: So wird Menschen unsicheres Waffenhandling antrainiert. Ich möchte diese Schützen nicht danach mit "echten" Schußwaffen auf dem Stand erleben.

  • Bei uns werden 2 Termine bei unterschiedlichen Waffen pro Trainingstag gezählt, z.B. LW/KW oder Pistole/Revolver, KK/GK

    Ich kenne nur die Regelung mit 1 Termin pro Waffenklasse (LW / KW) pro Tag.

    Danach sieht zumindest die Markierung des Befürworters auf meinen letzten Unterlagen aus (BDS LV 7).

    Wenn in jedem Monat mindestens ein Termin liegt ("regelmäßig"), reichen 12 Termine in den letzten 12 Monaten.

    Ansonsten sind 18 Termine verteilt über die letzten 12 Monate nachzuweisen, d.h. 8 Monate nicht schießen und dann in 4 Monaten alle Termine nachholen reicht in der Regel nicht. Allerdings können so die pandemiebedingten Lücken nachgeholt werden (z.B. 2 Monate Ausfall, danach doppelt soviel Termine in den Monaten danach).

  • Bei uns zählt der Tag als 1 Termin, egal ob du da 10 Waffen, oder nur 1 Schuß mit 1 Waffe, geschossen hast.

    Wobei 1 Schuß pro Termin - das macht nur ein Kollege aus dem Vorstand.

    Für mich ist 1 Termin 200-400 Schuß, egal ob mit 1 Waffe, oder mit 2. Man hat ja neuerdings nur 90 min Zeit, bis die nächsten dran sind. In den 90 min muß man auch noch aufgeräumt haben.

  • Es kann (nicht nur dass es Spaß macht) dennoch sinnvoll sein, an einem Tag KW und LW zu schießen.

    So kann man später bei der Beantragung aussuchen, ob der jeweilige Termin für KW oder LW zählen soll,

    falls dies gefordert wird.

  • ... interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Klar sind die eigenen Ansprüche - nach denen sich schließlich jeder zu richten hat ?, verschiedene. Aber wo alles so reglementiert ist, solch unterschiedliche Herangehensweisen der LV eröffnet ist spannend. Ich reiche jetzt mein Bedürfnis noch mal ein, ist 12 Monate alt. Kaputt machen kann ich damit eigentlich nix, außer das der Antrag deshalb abgelehnt wird.

    Ab 11.1. (?) werde ich trotzdem Gas geben, damit ich ggf. fix ein neues Bedürfnis bekommen kann.

    "A" schreibt, "B" versteh...

  • Interessant ist das eigentlich auch für die im aktuellen Waffengesetz vorgesehene Anzahl von Terminen für den Erhalt des Bedürfnisses ( bei Überprüfung 1x pro Quartal oder 6 x in den letzten 12 Monaten je Waffengattung)

    Ist sowieso sinnvoll immer Beides mitzunehmen, je nachdem welcher Stand gerade frei ist.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Bei uns Zählen 12x Training im Jahr = 1 x Monat bzw. 18 x Unregelmässig pro Jahr, jedoch keine 2 Monate Pause irgendwo dazwischen.

    1 Schiesstermin/Tag egal wieviele Waffen egal ob KW oder LW für den Bedürfnissantrag.

    Für den Erhalt des Bedürfnisses, ist es so wie Schwarzer Mann schreibt.

  • Bei uns sieht es so aus, das regelmäßig trainiert werden muss, aber das bestätigt der Verein... damit auch wie es der entsprechende Verantwortliche sieht. Ich habe z.B. Schützen im Verein, die auf Montage arbeiten oder 4 Schicht System und gar nicht die Möglichkeit haben 1x pro Monat zu trainieren, auch die 18x im Jahr sind schlecht zu erreichen, wenn z. B. die Sparte nur 23x im Jahr trainiert.... Und seit diesem Jahr gilt, das Schützen die länger als 10 Jahre ihre WBK besitzen das Weiterbestehen des Bedürfnisses über eine Mitgliedschaftsbestätigung eines SV nachweisen können. Wenn diese allerdings eine neue bedürfnispflichtige Waffe auf grüner WBK erwerben wollen, müssen die Trainingsnachweise genauso wie für einen Ersterwerb nachgewiesen werden.

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • ... Und seit diesem Jahr gilt, das Schützen die länger als 10 Jahre ihre WBK besitzen das Weiterbestehen des Bedürfnisses über eine Mitgliedschaftsbestätigung eines SV nachweisen können. Wenn diese allerdings eine neue bedürfnispflichtige Waffe auf grüner WBK erwerben wollen, müssen die Trainingsnachweise genauso wie für einen Ersterwerb nachgewiesen werden.

    Habe ich heute nicht so verstanden. Die "neuen" WBK-Besitzer (<10 Jahre) brauchen nur eine Bestätigung vom Verein (nicht vom LV), das gilt zunächst bis 2025. Die "Altbesitzer" sind da ohnehin außen vor.

    Gruß André

  • Bei uns Zählen 12x Training im Jahr = 1 x Monat bzw. 18 x Unregelmässig pro Jahr, jedoch keine 2 Monate Pause irgendwo dazwischen.

    Dann ist hier aber die 12/18er aus den Angeln gehoben. Eben damit man mal Pause machen kann, wurden neben 12 regelmäßigen Terminen die 18 unregelmäßigen geschaffen, was ja auch Sinn macht. Warum habt Ihr im Verein eine härtere Regelung als im Gesetz vorgegeben?

    Ich bin aktiver Wettkampfschütze, aber auch ich schaff durch Krankheit, Urlaub etc. auch nicht die 12 regelmäßigen Termine. 50 und aufwärts sind bei mir die Regel aber halt nicht strikt nach Monat.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Also 12/18 heißt jeweils einmal im Monat, oder 18 mal in den letzten 12 Monaten. Anforderungen, wie die 18 Termine zusammenkommen, kann ICH im Gesetz nicht finden. Somit könnten die gem. WaffG auch in 18 Tagen am Stück abgerissen werden. Sicher wäre es hier sinnvoll, eine Erklärung für das "komische" Trainingsverhalten parat zu haben. Aber das ist ja auch nur ein Extrembeispiel....will damit aber sagen, dass ICH keine gesetzlichen Anforderungen kenne, dass eine "Schießpause" z.B. nicht länger als 2 Monate dauern darf. Wie Peppone oben schon bemerkt hat, sind solche Regelungen in der Regel irgendwelchen Fürsten entsprungen....aber gern lerne ich dazu, wenn ich die Gesetzesquellen aufgezeigt bekomme.

    Gleiches gilt auch für die Anerkennung der Trainings. Jede Disziplin als einzelnen Training anzuerkennen würde ja bedeuten, dass man die 18 Termine auch an zwei Tagen schaffen könnte.....9 Disziplinen sind bei vielen SPO kein wirkliches Problem. Somit haben sich viele Verbände und auch Behörden dahingehend orientiert, dass pro Tag ein Termin gewertet werden kann. Auch wenn ich die anderen oben beschriebenen "Regeln" aus der Vergangenheit kenne....denke ich, dass es hier zukünftig sicher auch im Bereich der Verwaltungsvorschriften entsprechende Klarstellungen geben dürfte, da selbst innerhalb derselben Verbände ja schon die diversesten Auslegungen Anwendung finden, wie ebenfalls ja oben zu lesen ist.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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