Hm, zumindest für den Hessischen LV des BDMP kann ich folgendes schreiben: jeder tag ist genau 1 Schießtermin, wenn also 2-3 Tage als ein Termin gezählt werden, dafür würde ich die Rechtsgrundlage sehen wollen.
Ich kenne unseren LV Leiter und den Vertreter. - Die Regel ist die, dass an einem Wochenende Samstag und Sonntag als getrennte Schießtermine gesehen werden.
Wenn ich Samstags Tontauben in Hahnstätten und Sonntags Kurzwaffe in Alsfeld schieße .. das ist dann ein LW Termin und ein KW Termin. Schieße ich in Alsfeld noch Unterhebel, muss ich mich entscheiden ob es ein KW oder ein LW Termin ist, - nur eines von beiden zählt.
D.h. wenn man so wollte würde jemand der jeden Tag auf dem selben Schießstand schießt alle 365 Tage auch als ein Schießtermin sehen weil keine zeitliche Unterbrechung ist? Das ist Unsinn. Wenn ich an einem Tag Statische KW Pistole schieße und am nächsten Tag enweder Revolver oder PP1 eben noch mal statische KW so ist das egal. das ist jedesmal ein Trainings oder Wettbewerbstag.. So what?
Wenn am selben Tag mehrere Bewerbe geschossen werden, d.h LM PP1, PP2 so sind dies für das erweiterte Bedürfnis über Grundkontingent 2 Wettbewerbe an denen Teilgenommen wurde, als Schießtermin zählen sie jedoch nur einmal, weil am selben Tag.