Waffengesetz 2020; Erwerb von Waffen auf Grün; Sportschützen

  • Hallo zusammen,


    heute bin ich zufällig auf die neuen Formulierungen zum Waffenerwerb durch Sportschützen gestoßen.

    Bislang habe ich folgende gesetzliche Regelung zum Erwerb von Waffen (Waffengesetz 2020) über das Grundbedürfnis nicht so richtig wahrgenommen gehabt

    (aus: https://www.hfpol-bw.de/files/pdf/hfpo…0%20aktuell.pdf)

    §14 WaffG

    1. Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

      1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

      2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Ich interpretiere das so, dass es nicht zwingend erforderlich ist, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat, sondern nur, dass man eine weitere Waffe für die Ausübung des Schiesssports in einer anderen Disziplin benötigt (als die vorhandenen Waffen nicht für die Ausübung der weiteren Disziplin geeignet sind) und man die regelmäßige Sportausübung nachweisen kann (12/18) Der Erwerb über das Grundbedürfnis hinaus ist vom Gesetzgeber offenbar nicht mehr an Wettkampfteilnahmen gekoppelt.

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Abs. 2 S.2 und S.3 werden aufgehoben


    (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass
    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
    2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
    a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
    b) 18-mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und
    3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.


    Habe ich das richtig verstanden?

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Da müsste man die Verwaltungsvorschriften einsehen.

    Aber mach dir mal keine Sorgen, die Verbände regeln das schon... Zur Erinnerung, auch bisher wäre eine Vereinsmeisterschaft von Gesetzes wegen ausreichend gewesen, und dann sieh dir an welche zusätzlichen Forderungen von den Verbänden gestellt werden. Alles klar ?

  • Aber mach dir mal keine Sorgen, die Verbände regeln das schon...

    ::lachen2:: Ja danke! :Braverle:

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • .... heute bin ich zufällig auf die neuen Formulierungen zum Waffenerwerb durch Sportschützen gestoßen.

    ....

    Ich interpretiere das so, dass es nicht zwingend erforderlich ist, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat, sondern nur, dass man eine weitere Waffe für die Ausübung des Schiesssports in einer anderen Disziplin benötigt ...

    Der Haken ist der Begriff "glaubhaft machen". Dazu muss mehr als nur Interesse bzw. "ich brauche" da sein.

  • Schwarzer Mann

    Wettkampfteilnahme ist und bleibt erforderlich.

    Deine Fehlinterpretation kommt dadurch zustande, daß Du die Absätze falsch zitiert hast.

    Richtig sehen sie folgendermaßen aus:

    Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

    1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

    und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

  • Doch, Vereinsmeisterschaft ist auch ein Wettkampf. Wurde im BSSB immer schon so anerkannt.

    "Glaubhaft machen" geschieht über die Vorlage der Bescheinigung des Verbands. Gegenüber dem Verband muss man aber nichts glaubhaft machen, sondern die Trainingstermine nachweisen. Wenn noch keine geeignete Waffe für eine anerkannte Sportdisziplin vorhanden ist, dann ist der Erwerb einer dafür geeigneten Waffe natürlich ein Bedürfnis (und dieses musste ich nicht glaubhaft machen) ABER: Bislang musste eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden, damit man die Bescheinigung vom Verband zum "glaubhaft machen" des Bedürfnisses bei der Waffenbehörde bekommen hat.

    Jetzt kommt es nach meinem Verständnis nur noch darauf an,

    "dass

    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,

    2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens

    a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder

    b) 18-mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und

    3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. "

    und man die zusätzliche Waffe für die Ausübung einer weiteren Sportdisziplin braucht (also das Bedürfnis dafür hat).

    oder man als Wettkampfschütze eine weitere Waffe für eine bereits ausgeübte Disziplin braucht. Damit würde dann der Erwerb einer Ersatzwaffe für Wettkampfschützen erleichtert, WENN der Verband nicht sein eigenes Süppchen mit über das Gesetz hinausgehenden Verbandsregeln kocht.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Eine Wettkampfteilnahme ist nach meinem Verständnis auch weiterhin erforderlich, allerdings ist der Begriff "regelmäßig" ein wenig verwirrend. Wettkampfnachweise sind beim Bedürfnisantrag an den Verband mit beizulegen. Ist das Bedürfnis erteilt, is nix mehr mit Wettkämpfen, weil das keiner kontrolliert. Oder anders ausgedrückt: Habe ich eine Waffe übers Grundkontingent hinaus erhalten, muss ich die Verwendung nicht durch weitere Wettkämpfe belegen.

    Erst wenn eine weitere Waffe beantragt wird, ist das Theme Wettkampf wieder aktuell.

    Ich hatte letztes Jahr eine dritte Kurzwaffe beantragt, alle Bedingungen - aus meiner Sicht - erfüllt, aber trotzdem bin ich erst mal gescheitert. ASll meine Wettkämpfe habe ich nur mit EINER Waffe geschossen. Da wurde ich dann vom Verband gefragt, was ich denn mit einer dritten KW will, wenn ich doch eh nur eine nutze :shock: Hatte noch eine Meisterschaft vor mir, die ich dann mit der zweiten geschossen habe, und hab das dann nachgereicht, dann wars kein Problem mehr.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,

    2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens

    a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder

    b) 18-mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und

    3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. "

    Bezieht sich dieser §14,3 nicht auf den Ersterwerb? Für welche Fälle ist dann §14,4 gültig

    "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmtenMunition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

    1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

    2. mindestens sechs Mal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen."?

    Ich habe mich damit bisher nicht weiter auseinandergesetzt, weil ich den Schiessport über 10 Jahre regelmässig betreibe und mein Bedürfnis durch Mitgliedschaft im Schießsportverein weiterbesteht.

    Gruss, Alex

  • Das eine ist der Erhalt ( Sicherung ) Deiner Sportschützeneigenschaft, die künftig mit der 4/6er Regel nachgewiesen werden MUSS. Das hat jetzt gar nicht mit dem Erwerb zu tun. Der Erwerb ist nach wie vor unverändert geblieben.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • OK, da habe ich das Wort "Besitz" überlesen. Nicht das ich Probleme hätte die 4-6er Regel zu erfüllen, aber im §14,4 heisst es weiter

    "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;"

    Gruss, Alex

  • Dies bedeutet, dass für diese Schützen nach 10 Jahren der Nachweis der Sportschützeneigenschaft entfällt, die 4/6er also für diese Kameraden flachfällt. Ich weiß, ist inzwischen manchmal unübersichtlich. Vor allem fehlt die Verwaltungsvorschrift, das WaffG bringt einen bei Bedarf nur bedingt weiter.

    Wobei: Der Nachweis ist im Prinzip so neu jetzt nicht, man musste schon immer mit einer stichproben Überprüfung rechnen. Allerdings hats der Gesetzgeber jetzt an einer bestimmten Anzahl von Schießterminen festgemacht, so dass für alle die gleichen Bedingungen gelten.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Ist Vereinsmeisterschaft kein Wettkampf?:/

    In den detaillierten Ausführungen der Verbände findet sich meist (nicht immer) ein Verweis auf höherrangige Wettkämpfe.

    Die Anforderungen steigen üblicherweise mit der Menge der Überschreitungen des Grundkontingents.

    Ich kenne das so, daß für die dritte KW Bezirksmeisterschaft reicht, bei der vierten wird gerne mal LM gefordert (aber auch das ist individuell nach Verband).

    "Regelmäßig" in diesem Zusammenhang heißt, daß eine einmalige Teilnahme an einem Schießsportwettkampf nicht ausreicht, sondern erkennbar sein sollte, daß der Antragsteller aktiver Wettkampfschütze ist. Im Gesetz ist auch eindeutig vom Plural die Rede.

    Zu beachten ist darüberhinaus, daß für die jeweilige Kategorie nachzuweisen ist, also wie bei den Schießnachweisen LW und KW separat.

    Im BDS LV 7 beispielsweise sind alle Wettkämpfe der letzten beiden Jahre aufzuführen und Nachweise darüber mit dem Antrag einzureichen.

    Für Wettkampf-Ersatzwaffen, also eine gleiche bzw. ebenso zugelassene Waffe für die gleiche Disziplin, sind höhere Anforderungen zu erfüllen. Üblich ist die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.

  • Ja, das ist der Usus. Und der ging bislang schon über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. :wall:

    Wir haben schon oft darüber spekuliert, warum die Vorstände es den Mitgliedern so schwer machen?

    Mir hat einer mal gesagt. " Gib einem Deppen einen Schlüssel, und er fühlt sich wichtig!"

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • In der Vergangenheit, insbesondere als noch die Vereine befürwortet haben, wurde immer mal wieder gemauschelt. So auch Vereinsmeisterschaften, die damals nicht bzw. nicht in dem raporteten Umfang stattgefunden hatten.

    Ich bin eh kein großer Freund dieses Gärens im eigenen Saft. Eine Fußballmannschaft, die nur gegen sich selbst spielt, ist auch irgendwie "seltsam".

    Der Problematik zu entgehen können Vereine ja Wettkämpfe offen, also auch überregional ausschreiben. Das fördert die Zusammengehörigkeit in der Region, man lernt sich kennen und schätzen, erfährt Neues und entwickelt sich weiter. Außerdem ist es ein Zubrot für die Vereinskasse, bringt das ein oder andere neue Mitglied und stellt den Sport positiv nach außen dar.

    Unser Verein macht das regelmäßig und hat sich dadurch viel Reputation erarbeitet. Wir haben auch immer wieder Teilnehmer aus dem angrenzenden Ausland.

    Ich persönlich kann nicht sagen, daß ich die Regelung, so wie sie heute ist, schon nachteilig erlebt hätte. Wenn man sie kennt, kann man entsprechend vorausschauend agieren.

    Ich habe bisher alles bekommen was ich wollte, vier Kurzwaffen, davon drei im selben Kaliber, hinsichtlich der fünften überlege ich noch.

    Aber ich nehme auch gerne an Wettkämpfen teil, auch wenn ich selbst selten vorne dabei bin, mag es, guten Leuten zuzuschauen, neue Disziplinen und nette Mitschützen kennenzulernen.

  • Mir geht es letztendlich nur um die gesetzlichen Vorgaben, nicht was "allgemein als gut und richtig" in den Vereinen und Verbänden betrachtet wird.

    Natürlich wird man mit etwas Engagement auch mit den Verbandsregeln an all die gewünschten Waffen kommen, wie Weyland so schön dargelegt hat. Man muss sich halt nur als "richtiger Sportschütze" beweisen.

    Wozu einfach die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, wenn man es doch als Verband viel besser und richtiger kann? Wozu es den Jungschützen leicht machen, wo man doch selbst die Ochsentour zu erleiden hatte? Wozu einem Kameraden einfach seinen Spaß lassen, wenn er eine Waffe für eine neue Disziplin haben will, wo man doch dafür ein paar Wettkämpfe einfordern kann?

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich bin eh kein großer Freund dieses Gärens im eigenen Saft. Eine Fußballmannschaft, die nur gegen sich selbst spielt, ist auch irgendwie "seltsam".

    Der Vergleich ist jetzt aber schon etwas daneben !

    Vereinsmeisterschaften sind keine Mannschaftswettbewerbe wie Rundenwettkämpfe

    sondern

    Wettkampf jeder gegen jeden um den Besten zu finden

    und

    da ist es letztlich vollkommen egal, gegen wen man antritt, Vereinsangehörige oder Fremde.

    In mancher Disziplin tritt man in einem Verein gegen mehr Gegner an, als z.B. auf der KM oder BM.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Weyland hat geschrieben: "In der Vergangenheit, insbesondere als noch die Vereine befürwortet haben, wurde immer mal wieder gemauschelt. So auch Vereinsmeisterschaften, die damals nicht bzw. nicht in dem raporteten Umfang stattgefunden hatten."

    Danke für diese tolle Stellungnahme. Ist ja ganz verständlich, dass manche Verbände deshalb mehr fordern als im Gesetz vorgesehen. Du bestätigst offenbar aus eigener Erfahrung, dass auf die Vereine kein Verlass ist, weil sie die Vereinsmeisterschaften zugunsten der Mitglieder gestalten, damit diese an noch mehr Waffen rankommen. Da wird natürlich gemauschelt und manipuliert.:wall:

    Danke.

    Die besorgten Bürger hatten offenbar doch recht, dass die Vereine Waffenbeschaffungsorganisationen sind, auf die kein Verlass ist.

    Ich bin da wohl in einem Ausnahmeverein, wo bei den vereinsinternen Wettbewerben nicht mauschelt. :shock:

    Du hast sicher ein paar weitere Vorschläge, wie man Vereinsmeisterschaften manipulationssicher machen könnte. Wie wäre es mit externen Aufsichten und Prüfung der Ergebnisse durch die Verbände? Oder Mindestteilnehmerzahlen für eine Disziplin? Oder dass nur überdurchschittliche Wettkampfergebnisse als Beleg für die Bedürfnisbestätigung für den Waffenerwerb über das Hrundbedürfnis hinaus anerkannt werden? Oder dass man erst mal Wettkampfmeriten mit KK erworben haben muss, bevor man an das Bedürfnis für eine Waffe in grösserem Kaliber denken kann. Oder dass man mit jeder der Waffen auf seiner WBK eine Mindestanzahl an Trainingseinheiten pro Jahr nachweisen muss, bevor man an den Erwerb einer weiteren Waffe denken kann?:wall:

    Auf solche Ideen können ja nur Insider, und die Politik tut oft nicht mehr, als die von den Verbänden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus verschärften Regeln ins Gesetz zu übernehmen.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die besorgten Bürger hatten offenbar doch recht, dass die Vereine Waffenbeschaffungsorganisationen sind, auf die kein Verlass ist.
    (...)

    Auf solche Ideen können ja nur Insider, ...

    Vielleicht, wenn Du Dir den Schaum vorm Mund mal abwischst, wird Dir auffallen, daß

    • ich von der Zeit sprach, als die Vereine noch für die Befürwortung zuständig waren
    • die Vereine überhaupt nicht mehr befürworten, insoweit überhaupt nicht Beschaffungsorganisationen sein können.

    Du tust gerade das, was Du mir vorwirfst, und zwar schön im Detail.

    Die möglichen Verschlimmerungen und dummen Ideen listest Du hier auf; ich habe so etwas mit keinem Wort erwähnt.

    Ich verstehe auch nicht, warum Du gerade so hochdrehst.

    Das obige Thema, die Befürwortung, erfährt in der aktuellen Waffenrechtsreform keine Änderung. Was Du da herausliest, ist eine reine Fehlinterpratation deinerseits, auf die ich Dich in meinem ersten Beitrag in diesem Thread bereits hinwies.

    Und warum soll ich mich um Vereinsmeisterschaften scheren? Das kann ein schönes Event sein, vielleicht mit gemeinsamem Abschluß am Grill, aber darüberhinaus interessiert das niemanden.

    Die Lage ist wie sie ist. Und sie ist seit zig Jahren so. Wie's vor 2003 war, kennen nur noch die wenigsten der aktiven Schützen.

    Konstruktives Herangehen ist, die neuen Sportskollegen und WBK-Anwärter an die Hand zu nehmen und ihnen den richtigen Weg durch das Dickicht aus rechtlichen und Verbandsregeln zu weisen.

    In unserem Verein hat kein einziger Anwärter auch nur einen Monat Wartezeit verloren sofern er es nicht selbst durch längere Nichtteilnahme am Training verschuldet hat. Wer mit mir trainiert und zuhört, hat die 18 Termine in 5 - 9 Monaten voll und kann allem ganz entspannt entgegensehen.

    Wer nur einmal im Monat trainiert hat sowieso kaum Chance, die "Platzreife" zu schaffen. Das erkläre ich aber jedem Interessenten von vornerein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!