Waffengesetz 2020; Erwerb von Waffen auf Grün; Sportschützen

  • Captain Cat

    Ich weiß nicht was dir daran so schwer fällt, einfach den gut gemeinten Hinweis an Finnian so stehen zu lassen, dass ein Bedürfnis als Sportschütze eben auch daran geknüpft ist, sich dem sportlichen Wettkampf zu stellen?


    Was soll also deine wiederholte Argumentation dagegen? Ist mir aber auch egal.....

    Weil das Gesetz das nicht verlangt.

    Aus meiner Sicht deshalb : Punkt , aus, fertig !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Averell

    Ich will ja hoffen das es so etwas nicht gibt. Aber klar ausgedrückt, könnte es manchmal so sein.

    Ich gebe zu, dass ich hier absichtlich ein wenig überzogen habe. Sicherlich wurde es in den allermeisten Vereinen ordentlich gehandhabt. Allerdings waren die Verantwortlichen gezwungen, eigene Regeln zu definieren, weil der Gesetzgeber hier nix genaues formuliert hat. Meine beiden Beispiele sollten einfach verdeutlichen, dass diese4/6er aus meiner Sicht überfällig waren. Sie geben auch den Vereinsverantwortlichen eine klare Regel an die Hand.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Wir zwei sind doch da gar nicht weit auseinander. Die Praxis zeigt aber, dass die einzelnen Landesverbände doch ihr eigenes Ding machen.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • grin-.) Schon lustig, daß sowas gerade von dir kommt. :sla:

    Hast Du eine Fuzzinose -

    ganz bedenklich sag ich da mal, vermutlich langwierig und schwer heilbar

    :hyster::hyster::hyster:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich hab hier noch was gefunden zum §14.3 ( Über Kontingent ). Ist recht gut beschreiben und leicht verständlich

    Hier die Bestimmungen vom BSSB

    https://www.bssb.de/waffenrechtlic…uellhilfen.html

    Im Vergleich dazu die Regeln vom Hessischen Schützenverband

    https://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/WaffenerwerbfürSportschützen.aspx

    Interessant ist, dass die Bayern zwei Wettkämpfe innerhalb 24 Monaten wollen, die Hessen zwei Wettkämpfe innerhalb 12 Monaten.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Averell

    Und genau da sind wir an dem Punkt, den ich immer versuche klarzustellen!

    Wer ist denn in Deutschland der nach §15 anerkannte Schießsportverband? Der BSSB? Der HSB? Oder vielleicht doch keiner von beiden, sondern der DSB?

    Wer müsste dann die Befürwortungsrichtlinie bei der Anerkennung erstellt und eingereicht haben an die sich ALLE Verbandsmitglieder zu halten haben?

    ........


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Frank1000 Kein Widerspruch meinerseits, denn rein formal hast Du natürlich Recht. Ich habe geschrieben:

    Denn das hängt in der Tat von den Regularien der einzelnen Verbände ab. Ich meine jetzt hier NICHT die Dachverbände wie DSB oder BDS, sondern die untergeordneten Landesverbände. Es gibt Verbände, denen für die dritte Kurzwaffe die Teilnahme einer Vereinsmeisterschaft genügt. Andere Verbände erwarten mindestens einen Wettkampf, der über den Verein hinaus geht, also z.B. eine Gau- oder Bezirksmeisterschaft, bzw. im BSSB Teilnahme an Rundenwettkämpfen.

    Meine Formulierung bezog sich rein auf die Praxis. Der Dachverband macht die Masterregeln und handelt ja auch mit dem BMI die Sportordnung aus. Aber das Geschäft wird in den Landesverbänden gemacht. Warum das so ist, kann ich auch nicht beantworten. Evtl. haben die Dachverbände ihren Unterorganisationen hierfür Kompetenz eingeräumt das im jeweiligen Bundesland selber zu regeln. Oder aber, im Lauf der Jahrzehnte hat sich da eine gewisse Eigendynamik entwickelt.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • So wie ich es verstanden habe, ist der DSB nur die Dachorganisation der verschiedenen Landesverbände, und diese haben ihre eigenen anerkannten Sportordnungen.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die Sportordnungen werden doch zwischen Dachverband und Bundesinnenministerium ausgehandelt. Ich denke nicht, dass das jeder einzelne Landesverband macht, wäre bei einem bundesweit geltendem Waffengesetz auch unlogisch. In wie weit ein LV da Spielraum hat ist mir unklar.

    A 11.02 Abweichungen vom Sporthandbuch Entsprechend § 5 (4) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung kann im Training und im Einzelfall auch in Wettbewerben zur Durchführung von Pokalschießen, Königsschießen und ähnlichen Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Meisterschaftsprogramms vom Sporthandbuch abgewichen werden. Dies gilt nicht für das IPSC-Schießen, das BDS-Western-Schießen und das Silhouettenschießen. In diesen drei Disziplingruppen muss das Sporthandbuch immer eingehalten werden. Bei den übrigen Disziplinen können im Rahmen der Standzulassung bei den Zielen sowie beim Schießablauf (z. B. Schießzeit, Anzahl der abzugebenden Schüsse, Scheibenentfernung, u. a.) Abweichungen vorgenommen werden. Dabei müssen alle Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere § 15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6, 7, 10 und 11 sowie ausreichende Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Wettbewerbe, die vom Sporthandbuch abweichen, müssen dem jeweiligen BDSLandesverband mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin unter genauer Beschreibung des Ablaufs schriftlich mitgeteilt werden.

    Ein gewohnheitsmäßiger Schießbetrieb neben dem Sporthandbuch ist ausdrücklich nicht zulässig. Falls dauerhaft Abweichungen gewünscht werden, muss beim BDS-Gesamtvorstand ein Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Sporthandbuches gestellt werden, der dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

    Aus der Sportordnung BDS, siehe letzter Absatz

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • So wie ich es verstanden habe, ist der DSB nur die Dachorganisation der verschiedenen Landesverbände, und diese haben ihre eigenen anerkannten Sportordnungen.

    Was???

    Sorry...aber überlegst du überhaupt was du schreibst und liest du hier überhaupt was im Thread geschrieben wird? :wall::wall::wall:

    Wenn der DSB nur eine Dachorganisation wäre, dann müssten sich die Landesverbände nach §15 WaffG dem Anerkennungsverfahren beim BMI unterziehen. Dann wäre auch der DSB kein anerkannter Sportschützenverband im Sinne des WaffG. Dann würde es auch kaum eine DM geben, da ja jeder Landesverband, wie du schreibst, seine eigene Sportordnung hat. Lass das mal den DSB hören!

    Die Landesverbände haben nichts, was in irgendeiner Form i.S.d.WaffG anerkannt ist. Sie haben (beim DSB) lediglich die Möglichkeiten eine sogenannte Liste B mit ggf. zustätzlichen Disziplinen aufzustellen und über den DSB anerkennen zu lassen. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun, was wir hier gerade diskutieren.


    Es ist vielmehr so, wie Averell schreibt:

    Meine Formulierung bezog sich rein auf die Praxis. Der Dachverband macht die Masterregeln und handelt ja auch mit dem BMI die Sportordnung aus. Aber das Geschäft wird in den Landesverbänden gemacht. Warum das so ist, kann ich auch nicht beantworten. Evtl. haben die Dachverbände ihren Unterorganisationen hierfür Kompetenz eingeräumt das im jeweiligen Bundesland selber zu regeln. Oder aber, im Lauf der Jahrzehnte hat sich da eine gewisse Eigendynamik entwickelt.

    Natürlich haben die Bundesverbände die Bearbeitung der waffenrechtlichen Befürwortungen an die Landesverbände delegiert. Das ist ja ein Haufen Arbeit, die man gern einem anderen auf den Tisch legt. (Ausnahme ist glaube ich die DSU, die das als Bundesverband immer noch alleine macht). Bei DSB werden manche Befürwortungen sogar durch die Kreisverbände ausgegeben, dort hat selbst der LV einen Teil der Arbeit nochmal delegiert!

    Die Frage ist halt nur, wie genau ist die Befürwortungsrichtlinie geschrieben, die der DSB im Anerkennungsverfahren eingereicht hat und wie genau überprüft der DSB seine Landesverbände auf die Einhaltung der Richtlinie. Averell hatte genau das ja mit dem Begriff der "Eigendynamik" über die Zeit beschrieben. Das ist in meinen Augen weder gut, noch richtig und hat sicher auch eine Vielzahl an Ursachen, über die ich aber hier nicht spekulieren will.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Du das ist aber nix neues und nicht nur im Wafferecht so.

    Man braucht sich nur den Stufenbau der Rechtsordnung anschauen und kommt schnell drauf welche Normen höher sind und vorgehen.

    Und ja, auch das wird von Behörde und Gericht teils unterschiedlich ausgelegt. Ist aber zB. bei den ganzen Covid Gesetzen und Verordnungen auch wieder so...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • So wie ich es verstanden habe, ist der DSB nur die Dachorganisation der verschiedenen Landesverbände, und diese haben ihre eigenen anerkannten Sportordnungen.

    Die Sportordnung des DSB als Dachverband haben für alle Landesverbände Gültigkeit

    und

    zusätzlich werden die sgn. B Listen der Landesverbände offiziell dem BVA zur Anerkennung vorgelegt und sind in der jeweils aktuellen Form auch von dort genehmigt.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Averell

    Ich will ja hoffen das es so etwas nicht gibt. Aber klar ausgedrückt, könnte es manchmal so sein.

    Und wie es das gibt! Wenn du unserem Vereinsallmächtigen, der gleichzeitig auch die Gaststätte betreibt, nicht regelmäßig Trinkgeld zusteckst, kannste auf deinen Bedürfnisantrag Monate warten.

    Das war 1x. Danach meine Waffen über meinen anderen Verein beantragt.

    Aber bis heute hat sich in meinem Erstverein nichts geändert. Ich bekomme das von anderen Mitgliedern mit.

    Traurig. Selbst schon die Praktik beim SA angesprochen, der weiß auch davon, aber geändert hat sich nichts. Kein Wunder, dass die Mitglieder in Scharen davonlaufen.

  • whoami

    Ich bin davon ausgegangen, dass manche Verfahren, von denen hier berichtet wird, genau diesen Ursprung haben. Aus dem Grunde habe ich ja versucht zu erläutern, wie das lt. Gesetzt zu funktionieren hat, um denen, die in ihren Vereinen mit solchen Regelungen zu kämpfen haben, faktenbasierte Munition zu liefern.

    Am Ende des Tages kann ich aber nur immer wieder sagen: Die Mitglieder wählen den Vorstand, die Mitglieder bestimmen die Themen der JHV mit, können Fragen stellen und Antworten verlangen und erteilen am Ende Absolution. Alles in allem ein scharfes Schwert, was aber eben auch bedeutet, sich selbst aktiv einzubringen.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Alles in allem ein scharfes Schwert, was aber eben auch bedeutet, sich selbst aktiv einzubringen.

    Es ist nur ein scharfes Schwert, wenn es geschwungen wird. Der überwiegende Teil der Mitglieder schwiegt still und hebt anschließend zur Entlastung des Vorstandes die Hand. Keine Lust was zu sagen, keine Ahnung vom Vereins- und Waffenrecht oder Angst vor Sanktionen durch granteliger Vorstände, die weiterhin alles so machen wollen wie schon immer.

    Das sind leider meine Erfahrungen.

  • KalusB

    Ja, deine Erfahrungen decken sich durchaus mit denen, dich auch in meinem Vereinsleben auch schon gemacht habe. Für mich persönlich ist das aber auch okay, es ist ein freies Land. Nur ist es mir dann zuwider, wenn solche Leute sich anschließend aufregen, dass sie dem Präsi der Arxxx ablecken müssen um eine Befürwortung zu bekommen. Aber, das ist dann eben auch mein Problem....in einem freien Land.

    :drink:

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Alternativ wird man Mitglied im DSB. Da braucht man sich wenig Gedanken über die vierte oder fünfte erlaubnispflichtige Kurzwaffe zu machen.

    Stimmt.

    Man nimmt bloß an der VM oder evtl. noch an der KM teil und beantragt die 4. oder 5. KW einfach.

    :thumbup:

    "Jedes Volk hat die Politiker die es verdient."
    ;( ;( ;( ;( ;(
    NEIN, egal wie wir sind, solche Politiker hat niemand verdient..! ::kotze.::

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