.22 lfB rechtlich kalibergleich mit .22WMR bzw. .22 Magnum???

  • Nach der Interpretation der Mehrheit wird dieser erlaubnisfreie Erwerb durch die Erwerbs- und Besitzregelungen wie bei Waffen eingeschränkt, für die man ein Bedürfnis aufgrund der Sportordnung des Verbandes nachweisen muss.

    Sind wir uns darüber einig, daß WSe bedürfnisfrei zu erwerben sind ?

    Wenn ja, und das gibt das WaffG so her, scheint mir die Frage ansich schon hinfällig.

  • Viele vertreten die Meinung, dass der vom Bedürfnis umfasste Zweck auch den bedürfnisfreien oder erlaubnisfreien Erwerb und Besitz beschränkt.

    z.B. HansDampf

    Man darf auf Grün nur das erwerben,was im den Verband erlaubt ist, in dem man auch ist.

    .......... auch wenn der Erwerb nach Anhang 2 WaffG erlaubnisfrei ist.


    Da beisst sich wohl das Verständnis bezüglich bedürfnisfrei und erlaubnisfrei.

    Ich fürchte, dass man selbst, wenn man 2 Juristen fragt, man dann 5 konträre Antworten erhält.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich fürchte, dass man selbst, wenn man 2 Juristen fragt, man dann 5 konträre Antworten erhält.

    Nein, eben nicht, denn Juristen können (sollten können) einen Gesetzestext lesen und auch verstehen. grin-.)

    Und das WaffG ist insgesamt (vor allem jetzt nach der Reform) in allen Bereichen sehr eindeutig.

    Verbände können logischerweise nur Bedürfnisse befürworten, die sie durch ihre EIGENEN Verbandsregeln

    vorgegeben haben. Bietet ein Verband dies und das NICHT an ist's doch logisch, das er das auch nicht befürworten kann.

    Das sind aber Verbandsvorschriften und KEINE WaffG- Vorschriften.

    Und etwas zu erwerben, für das es überhaupt keine Bedürfnisprüfung gibt ... sollte doch klar sein, daß das geht.

    Bei einem anderer Verband ... andere, selbst aufgestellte Regeln. ::c.o.l)

  • NO.

    WS sind nicht Bedürfnisfrei , sondern erlaubnisfrei zu erwerben.

    Ist analog wie bei der gelben WBK, da darf man erlaubnisfrei Waffen erwerben. Das Bedürfnis hierbei ist bei der Sportordnung eines Verbandes zu suchen.

    Bei WS geht aber nur das Bedürfnis der eigenen Sportordnung.


    Das manch Sachbearbeiter das einträgt, heisst nicht dass es rechtlich sauber ist.

    Siehe RitschRatsch Flinten mit gezogenem Lauf und glatten Wechsellauf. AR15 Ws in .22lfb bei Ar15 mit Schubschaft, kurze AR15 WS.

    Alles schon gesehen.

  • Das manch Sachbearbeiter das einträgt, heisst nicht dass es rechtlich sauber ist.

    Der SB hat sich ja ausschließlich an's WaffG. zu halten ... und nicht an Verbandsrichtlinien.

    Er prüft einzig und allein, ob er das WS in die WBK eintragen kann ... nicht mehr und auch nicht weniger.

    WO du dann das WS verwendest und ob das DEIN Verein/Verband auf seinen Schießanlagen erlaubt oder ausschließt ... ist dann deine Sache, da mußt DU dich drum kümmern ... NICHT der SB.

  • hab ich doch in dem Thema mehrfach dargelegt.

    Erlaubnisfrei zu erwerben, ist nicht Bedürfnisfrei.

    Und bei Waffen die auf grün erworben wurden,gilt die Sportordnung des jeweiligen Verbandes und nicht wie bei gelber Sportschützen WBK die Sportordnung eines Verbandes.

    Und ein SB muss nicht nur prüfen ob er die Aufgrund des WaffG eintragen kann, sondern ua. Ob Das jeweilige Bedürfnis dies hergibt.

  • Durch das Bedürfnisprinzip, siehe §8 WaffG

    die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
    glaubhaft gemacht sind.


    Das bezieht sich, wie du lesen kannst, auf Waffen ... was aber ein WS nicht ist.

    Du scheinst ein generelles Problem mit der Definition von "Bedürfnis" zu haben.

    Ein WS darfst du ohne weiteres für eine Waffe - für welche du ein Bedürfnis geltend gemacht hast - erwerben und besitzen. Das WS ist nur und ausschließlich eintragungspflichtig. Sonst nix.

  • Das bezieht sich, wie du lesen kannst, auf Waffen ... was aber ein WS nicht ist.

    Dann lese mal aufmerksam die Anlage 1 vom WaffG.

    Bei der Grundwaffe für das WS hat man ein bestimmtes Bedürfnis angegeben.

    Ein WS kann man jetzt ohne weitere Erlaubnis erwerben.

    Aber muss eben dem Bedürfnis entsprechen.

    Gibts keine .22wmr im jeweiligen Verband, ist dies eben nicht vom Bedürfnis umfasst.

    Beispiele hatte ich zwar schon genannt, aber nochmal

    Voreintrag Pistole 9 P, gekauft MP5k Klon (Waffengewicht zu schwer)

    Grundwaffe AR15 mit Schiebeschaft, gekauft WS CZ 22 (Anschein nach §6 AWaffV) mit Festschaft wäre es ok

    Grundwaffe AR 15, gekauft WS in .223 mit 14,5 Lauf wie M4 ( Anschein nach §6 AWaffV / Lauflänge 42cm)

    Grundwaffe Dan wesson mit 6" Lauf, gekauft Wechsellauf 2,75" (§6AWaffV Mindestlauflange 3").

    Nur weil was Erlaubnisfrei erworben werden darf, heisst das nicht, dass man alles kaufen darf.

  • Dann lese mal aufmerksam die Anlage 1 vom WaffG.

    OK ..::c.o.l).. und da steht - eigentlich unmißverständlich -

    ... soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist,...-

    und in eben diesem Gesetz ist für ein WS etwas anderes bestimmt. Man müsste es nur lesen (können).

    Aber ich seh' schon, das führt zu nix, wenn du nur stur darauf beharrst, daß das grüne Blatt schwarz ist.

    Da ist dann Hopfen und Malz verloren und es erübrigt sich jede weitere Dis. . ?(

  • ...

    ............ kann es sein das einige das "Bedürfnisprinzip" unseres WaffG immer noch nicht verstanden haben.

    Ebenso wie es per se "erlaubnisfrei" bezogen auf WBK pflichtige Waffen und Teile nicht gibt ?

    Also, da kapier ich einfach nicht. In der Anlage 2 steht doch explizit der Begriff ERLAUBNISFREI

    Anlage 2 WaffG:

    " 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

    2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

    2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

    2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

    Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind."

    Ich lese das so: Wechselsysteme können ohne vorherige Erlaubnis (ohne Voreintrag) erworben werden. Der Erwerb muss aber unverzüglich der Waffenbehörde gemeldet werden, die das Wechselsystem dann in die WBK einträgt.

    Da nicht auf die Art der WBK eingegangen wird, gilt das auch für Gelb und Grün.

    Erlaubnisfreier Erwerb auch mit Gelb?

    Warum erwähne ich jetzt Gelb? Der Erwerb einer Waffe auf Gelb ist a priori nicht erlaubnisfrei, sondern nur erleichtert. Es muss ein Bedürfnis als Sportschütze vorhanden sein, das man auch nachweisen können muss. Das grundsätzliche Bedürfnis als Sportschütze wurde bei der Beantragung der gelben WBK nachgewiesen. Dazu kommt noch dass die Waffe zur sportlichen Verwendung geeignet sein muss, was durch die Verwendbarkeit in irgendeiner anerkannten Sportdisziplin gegeben ist. Der Erwerb auf Gelb ist also nicht erlaubnisfrei für den Inhaber der WBK, sondern nur vereinfacht . Kurz eine unbefristete Erwerbserlaubnis nach Bedürfnisnachweis für bis zu 10 Waffen (so was wie ein generalisierter Voreintrag)

    Hier könnte jetzt der Einwand kommen, dass man als Inhaber einer gelben WBK doch für die Waffen und Waffenteile dieser Kategorie keinen erwerbnisfreien Erwerb bräuchte. Da aber mit dem neuen Waffengesetz auch auf Gelb die Anzahl der Waffen auf 10 begrenzt wurde, ist der erlaubnisfreie Erwerb von Wechselsystemen auch hierüber interessant. (Beispielsweise eine Wechseltrommel für einen Remington old Army, oder ein kürzerer Lauf für einen Colt Navy 1851 ............)

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