Nach der Interpretation der Mehrheit wird dieser erlaubnisfreie Erwerb durch die Erwerbs- und Besitzregelungen wie bei Waffen eingeschränkt, für die man ein Bedürfnis aufgrund der Sportordnung des Verbandes nachweisen muss.
Sind wir uns darüber einig, daß WSe bedürfnisfrei zu erwerben sind ?
Wenn ja, und das gibt das WaffG so her, scheint mir die Frage ansich schon hinfällig.