Kumpels machen mich gerade ein wenig verrückt weil einer im eGun Forum angeblich etwas zu neuen Veröffentlichungen zum Waffengesetz gefunden hat:
https://www.egun.de/market/cafe.php?cat=10 : Hat schon jemand das in der Fassung vom 20.4.20, also gestern(!), veröffentlichte neue WaffG angeschaut? Z.B. § 17, Abs. 1 Nr. 3 und 4. Vorderschaftrepetierer sind darin grundsätzlich(!) als verbotene Waffen aufgelistet. Von wegen nur mit Pistolengriff. Anscheinend interessiert das in Zeiten des Corona-Wahnsinns niemand mehr......
Ich habe weder im Bundesanzeiger noch beim BMI etwas dazu gefunden, hat jemand Informationen oder hat da einer aus Langeweile Mist geschrieben?