Neue Veröffentlichung zum neuen Waffengesetz?

  • Kumpels machen mich gerade ein wenig verrückt weil einer im eGun Forum angeblich etwas zu neuen Veröffentlichungen zum Waffengesetz gefunden hat:

    https://www.egun.de/market/cafe.php?cat=10 : Hat schon jemand das in der Fassung vom 20.4.20, also gestern(!), veröffentlichte neue WaffG angeschaut? Z.B. § 17, Abs. 1 Nr. 3 und 4. Vorderschaftrepetierer sind darin grundsätzlich(!) als verbotene Waffen aufgelistet. Von wegen nur mit Pistolengriff. Anscheinend interessiert das in Zeiten des Corona-Wahnsinns niemand mehr......

    Ich habe weder im Bundesanzeiger noch beim BMI etwas dazu gefunden, hat jemand Informationen oder hat da einer aus Langeweile Mist geschrieben?

    Happy Trails

    Texas Jack

    SASS life # 55314

    BDS Western # 625

    FROCS # 189

    "Cowards never lasted long enough to become real cowboys"
    Charles Goodnight

  • der Link klappt leider nur wenn du bei eGun nagemeldet bist, daher hatte ich den relevanten Text aus dem Forum hinter den Link kopiert, hier ist er noch einmal:

    Hat schon jemand das in der Fassung vom 20.4.20, also gestern(!), veröffentlichte neue WaffG angeschaut? Z.B. § 17, Abs. 1 Nr. 3 und 4. Vorderschaftrepetierer sind darin grundsätzlich(!) als verbotene Waffen aufgelistet. Von wegen nur mit Pistolengriff. Anscheinend interessiert das in Zeiten des Corona-Wahnsinns niemand mehr...…

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  • Paragraph 17 Z 3 und 4 sind die österreichischen Bestimmungen zur Flinte (Z3) und Pumpgun (Z4).


    Vielleicht eine Verwechslung ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • das würde natürlich erklären warum ich bei uns nichts dazu gefunden habe

    Ist mir sofort aufgefallen. Hätte mich gewundert, wenn unsere Bestimmungen zu den verbotenen Waffen einszueins in den selben Ziffern des Gesetzes stehen wie bei euch. ;)



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  • Texas Jack die §16-§20 Waff G regeln zunächst WER Waffen besitzen darf in D und nicht WAS. Verbotene Waffen etc. sind da nicht drin, dazu käme noch die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz.

    Verbotene Waffen befinden sich in §40 WaffG Genaueres in der Anlage dazu.

    Wenn es am 20.4 eine Anlage mit genaueren Infos zu VR Flinten gegeben hätte wäre sie auch da eingetragen worden. Daher gehe ich davon aus, dass dieses Thema für Österreich und nicht für unser Piefkestan bestimmt ist.

    Viele Grüsse

    Klaus

  • Selbst für Österreich wäre das aber wohl eher ein Scherz und Panikmache. Die Bestimmung (und somit das Verbot) gibt’s seit 1996.



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