Training für Bedürfnis selbst bescheinigen?

  • Wolfgang0704

    Naja..dann hättest du oben auch mal LV1 schreiben können. Aber egal.

    LV3 hat das auf der Homepage und LV7 ebenso, danach habe ich aufgehört zu suchen. Da die Verfahren der Befürwortung Bestandteil einer Zulassung als anerkannter Verband sind, würde ich mal behaupten, dass das bei den anderen LV's gleich aussieht, bzw. aussehen muss.

    Somit kannst du das nun glauben, dein Hirn einschalten und das für logisch erachten oder alternativ eben noch einmal anrufen :Game:

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ich werde schriftlich anfragen.

    Logisch ist es, zumindest bei den Jagdprüfungen nicht. Der Jagdschein gilt, egal in welchem Bundesland gemacht, in ganz Deutschland.

    Bayern ist so streng, dass bayerische Jäger in andere Bundesländer zur Prüfung reisen.

    Hast du beispielsweise in Bayern in der mündlich Prüfung versagt, musst du die gesamte mündliche Prüfung wiederholen. In Brandenburg nur den Teil, in dem du durchgefallen bist. Das ist ein extremer Unterschied.

    Gilt analog für die Schießprüfung.

    Bei Logik bin ich in einem föderalen Land vorsichtig.

  • Wolfgang0704

    Ich habe eben mal auf die Seite des LV1 geschaut. Auch da gibt es einen Bereich für Befürwortungen, der direikt vom Hauptmenü ohne Suchen zu erreichen ist. Nur ich kann den nicht einsehen, da ich kein registriertes Mitglied bin. Du solltest du vielleicht einfach mal nachschauen, hast da sicher einen Zugang.

    Was deine Aussage zum föderalen System betrifft, so stimme ich dir im Grunde schon zu. Nur die die Anerkennung als Schießsportverband erfolgt bundeseinheitlich nach §15 WaffG. D.h. jeder Verband reicht einmalig seinen Antrag und die dafür erforderlichen Unterlagen ein und wird dann als Schießsportverband in Deutschland anerkannt oder eben nicht. Zu diesem Unterlagen gehört eben auch die Befürwortungsrichtlinie (darum hatte ich das oben schon so geschrieben). D.h., wir der Verband anerkannt, dann muss er sich auch bundesweit an die, im Antragsverfahren selbst auferlegte Befürwortungsrichtlinie halten. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass des BDS im Zuge seiner bundesweiten Anerkennung in seiner Befürwortungsrichtline geschrieben hat, in Hamburg machen wir das so, in Brandenburg so und in Bayern so.

    Gruß

    Frank


    - Ende -

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Hast du beispielsweise in Bayern in der mündlich Prüfung versagt

    Mündliche Prüfung in Bayern?? Mir haben sie in der Jagdschule erzählt, daß es in Bayern keine mündliche gibt, dafür müssen alle Fragen schriftlich beantwortet werden, also nix mit Ankreuzen wie bei mir in BRB

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • § 11 JFPO
    Form, Zeit, Ort und Ergebnis der Prüfung

    (1) 1Die Jägerprüfung besteht aus dem
    1.schriftlichen Teil (§ 12),
    2.mündlichen Teil (§ 13) und
    3.praktischen Teil (§ 14).
    2Die Prüfungsteile sind in dieser Reihenfolge abzulegen und zu bestehen.

    .......


    Prüfungsordnung für Bayern

    Immerhin wirst du gut in Jägerlatein ausgebildet. Habt ihr schon durchgenommen, was der Jäger tut, wenn eine Jagdgesellschaft von der gefährlichen Stockente angegriffen wird?

  • ich meine beim BDS (GSVBW) gelesen zu haben, dass die jetzt nötigen Schiessnachweise von dem für BDS Verantwortlichen des Vereins abgezeichnet werden müssen.

    Kopie Schießbuch reicht nicht.

    Ja, die seit Februar 2020 neue Anlage C des Bedürfnisformulars des LV 7 beeinhaltet nun eine Auflistung der 12 / 18 Schießtermine, welche der Verantwortliche des Vereines abzeichnen muß.

    Was aber für Einzelmitglieder insoweit kein Problem ist weil sie ja sowieso keine Befürwortung bekommen.

  • Ich bin Schießleiter beim BDMP. Beim BDMP dürfen nur Schützen mit Schießleiternachweis alleine auf dem Stand trainieren und sich selbst "beaufsichtigen".

    Meinen Schießbucheintrag darf ich aber selber nicht abstempeln/unterschreiben. So jedenfalls die Aussage unseres Bundesreferent f. Ausbildungswesen.

  • Portaner

    Wenn man in deinem ersten Satz Schießleiter durch Aufsicht ersetzt, dann wäre das schon richtig (auch wenn die Aufsichtsberechtigung heutzutage im Schießleiterlehrgang erlangt wird, war das dennoch nicht immer so und es gibt auch zwei Stempel in deinem "Heftchen"). Abgesehen davon würde mich dann einmal die Antwort des Referenten auf Frage interessieren, wer denn dann bitteschön das alleine durchgeführte Training bestätigen soll, wenn nicht der Schütze selbst?!

    Du darfst diese Aussage nicht aus dem Zusammenhang reißen. Grundsätzlich soll vermieden werden, dass Schützen mit Schießkladden Anträge stellen oder Nachweise erbringen, die sie (fast) komplett selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. DAS hätte nämlich ganz schnell mal eine Gschmäckle und das hat auch schon zu MIssbrauch geführt....ich könnte da erzählen...aber DU kennst die Geschichte sicherlich.

    Wenn du im Jahr 30 Einträge hast und davon eben 5x alleine trainiert hast, spricht nichts dagegen, dir diese Termine selbst zu bestätigen. Denn, wie oben geschrieben: Wer sonst?!

    Gruß
    Frank

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Der BDS hat bisher nicht auf meine Anfrage reagiert. Wie ich schon schrieb, führe ich kein Schießbuch, weil es als Jäger dafür keine Notwendigkeit gibt. Aber ich habe das mal 2019 getan. Da sind auch nur Stempel und unleserliches Gekrakel, Unterschriften in Kurzform. Wer das unterschrieben hat, dürfte kaum nschvollziehbar sein. Das ich auf dem Schießstsnd war, ist durch Anmeldung etc. hinterher überprüfbar, aber wer das unterschrieben hat, eher nicht.

  • Portaner

    Wenn man in deinem ersten Satz Schießleiter durch Aufsicht ersetzt, dann wäre das schon richtig (auch wenn die Aufsichtsberechtigung heutzutage im Schießleiterlehrgang erlangt wird, war das dennoch nicht immer so und es gibt auch zwei Stempel in deinem "Heftchen"). Abgesehen davon würde mich dann einmal die Antwort des Referenten auf Frage interessieren, wer denn dann bitteschön das alleine durchgeführte Training bestätigen soll, wenn nicht der Schütze selbst?!

    Mit den zwei Stempeln im Aufsichtsausweis ist richtig, 1x Schießleiter, 1x Standaufsicht. Tenor bei der Ausbildung war aber, dass nur Schießleiter alleine schießen dürfen. Standaufsicht kann ja im Prinzip jeder machen, bzw. werden bei uns im Verein diese Leute auch eingetragen und gemeldet.

    Aber als Schießleiter könnte ich auch einen Schützen zur Standaufsicht bestimmen. Stellt sich also die Frage, ob vom Verein eingetragene Standaufsichten auch alleine trainieren dürfen. Diese haben ja eigentlich nicht die Ausbildung eines Schießleiters.

    Wer jetzt das Schießbuch unterschreiben soll wenn ich alleine trainiere weiß ich leider auch nicht. Angeblich dürfen wir aber nicht selber abstempeln bzw unterschreiben. Bin bisher aber auch noch nicht in die Lage gekommen und würde wahrscheinlich auch selbst stempeln.

    Meistens wird im Verein auch nur unterschrieben und das kann eh kein Mensch entziffern.

  • Angeblich dürfen wir aber nicht selber abstempeln bzw unterschreiben. Bin bisher aber auch noch nicht in die Lage gekommen und würde wahrscheinlich auch selbst stempeln.

    "angeblich" stammt aus welcher Quelle?

    Zumindest bei DSU und BDMP darfst Du selbst stempeln (wie soll das denn sonst gehen, wenn Du der einzige Schießleiter auf dem Stand bist und alle anderen "nur" Schützen?).

  • Schon interessant was so immer alles gesagt wird. Mein Wort/Unterschrift zählt als bei anderen aber mir nicht?

    Angenommen ich darf mir das Schießen nicht selber bestätigen, dann dürfte ich auch logischerweise

    - kein Fahrtenbuch selber ausfüllen, könnte mir ja Kilometergeld erschleichen

    - einen Auftrag für meinen Arbeitgeber unterzeichnen

    - das Rezept für Psychomedis für meinen bettlägerigen Vater in der Apotheke einlösen (und es ihm auch verabreichen)

    Anders:

    Mal angenommen, ich richte einen Wettkampf im Auftrag des LV aus.

    Ich darf:

    - die Orga übernehmen

    - Geld eintreiben

    - das Match gegenüber dem LV abrechnen

    - den Match Director spielen

    - Die Jury bestimmen

    - die SpO in allen belangen mit allen Konsequenzen durchsetzen

    - Verantwortlich sein für den reibunslosen und sicheren Ablauf für x Schützen

    und am Ende darf ich mir selber die Teilnahme nicht bestätigen?

    Das ist so als wenn der Sprecher der Tagesthemen sich am Anschluß seiner Sendung die Nachrichten auf n-tv anschauen muss, weil er seinen eigenen nicht glauben darf

  • Schrob er ja: BRef Ausbildung des BDMP (Ergänzung von mir, nachzulesen auf BDMP.de: das ist Lothar Temme)

    Danke für den Hinweis, das hatte ich überlesen!

    Ich habe es nochmal nachgelesen im Post oben.

    Merkwürdigerweise habe ich es anders gelernt und bisher ist meine Selbstabstempelung im BDMP, die ich hin und wieder mache, wenn es nicht anders geht, noch nie beanstandet worden.

  • Der BDS hat bisher nicht auf meine Anfrage reagiert. Wie ich schon schrieb, führe ich kein Schießbuch, weil es als Jäger dafür keine Notwendigkeit gibt. Aber ich habe das mal 2019 getan. Da sind auch nur Stempel und unleserliches Gekrakel, Unterschriften in Kurzform. Wer das unterschrieben hat, dürfte kaum nschvollziehbar sein. Das ich auf dem Schießstsnd war, ist durch Anmeldung etc. hinterher überprüfbar, aber wer das unterschrieben hat, eher nicht.

    Das ist sicher in vielen Kladden der Fall und der BDMP hat dafür beispielsweise die Lösung, dass die SL-Stempel alle nummeriert sind. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit der Rückverfolgbarkeit schon an. Dennoch obliegt es dir, als Schützen, deine Schießen nachzuweisen. So könntest du in der Kladde ja auch den Klartextnamen der Aufsicht vermerken, so du es willst. Am Ende ist das alles egal, solange derjenige, dem die die Kladde als Nachweis vorlegst, so damit zufrieden ist, wie sie eben ist.

    Ich hatte eine solche Diskussion vor einigen Jahren einmal bei einer größeren Behörde, deren Kunde ich zu der Zeit war. Die haben auf diese Frage, die ich noch mit der Aussage garniert hatte, dass ja auch manchmal nur eine Unterschrift enthalten ist, weil die Aufsicht den Stempel vergessen hatte, geantwortet:

    "Sie weisen uns mit Ihrer Kladde ihre Schießen nach. Sie erklären mit Ihrer Unterschrift , dass die Einträge korrekt sind und haften folglich auch dafür, wenn das später einmal begründet angezweifelt werden würde. In Ihrem Fall (ich habe immer zwischen 40 und 70 Einträge pro Jahr), sieht das Schießbuch an sich ordentlich geführt und plausibel aus. Somit hätten wir auch keine Zweifel und auch ein fehlender Stempel oder mal ein Eintrag ohne Unterschrift ist hier kein Problem".

    Gruß

    Frank

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