Fehlt mir ein Stempel in der WBK?

  • Wir alle wissen, daß Behörden Fehler machen - wenn es mal zum Vorteil des Schützen ist, dann ist das doch erfreulich.

    Aber für Waffen auf Grüne gilt, ohne ausdrückliche Bedürfnisbescheinigung kann ein WS gleichen oder kleineren Kalibers erworben werden,

    aber es gibt dafür keine MEB.

    Das ist in der Rechtsprechung schon längst und eindeutig geklärt.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht.

    Für Wechselsysteme gilt: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

    Wenn man es dann in die WBK eintragen lässt (was bis vor kurzem gar nicht notwendig war), wird man üblicherweise vom SB gefragt, ob man Mun-Erwerb- Stempel haben will. Frage deshalb, weil es eben kostet. Will man, wird gestempelt. Will man nicht - weil man schon eine andere .22 er hat ... isses eben billiger.

    Ein WS wird nicht beantragt. Wenn der TO einen Voreintrag für eine .22er hat ... ja dann kann er doch noch eine .22er kaufen.

    Wenns ihm nur um den Stempel hinter dem WS geht ... stempeln lassen und zahlen.

    Wo ist jetzt das Problem .... :/

  • Das Problem bzw die Frage war, ob der Stempel sein muss, um Munition zu erwerben. Aber wie gesagt, ich hatte es extra beantragt und werde es nachfragen. Aktuell sind für Sportschützen eh so ziemliche alle Schießstände zu, zumindest bei uns, dauert dann halt paar Tage länger

  • LG

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das Problem bzw die Frage war, ob der Stempel sein muss, um Munition zu erwerben.

    Ja. Unbedingt.

    jenska hat Dir die Beispiele erklärt, wo es NICHT sein muß - also .357/ 38, oder 12/76 zu 12/70

    aber

    bei .32 und .22 brauchst Du beide Stempel - ist aber in Deinem Fall Null Problem.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.


  • Aber für Waffen auf Grüne gilt, ohne ausdrückliche Bedürfnisbescheinigung kann ein WS gleichen oder kleineren Kalibers erworben werden,

    aber es gibt dafür keine MEB.

    Das ist in der Rechtsprechung schon längst und eindeutig geklärt.

    in Berlin werden MEB, für bedürfnisfrei erworbene WS, gestempelt - hab noch nie gehört, das es da Probleme gab.

    mfG Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • Ich habe mal den Spruch gehört -gerade im Zusammenhang mit dem Waffenrecht- das was der Sachbearbeiter sagt, zählt. Und das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Was mich daran stört und man sieht es ja auch an der unterschiedlichen Verfahrensweise und Berichten der User hier im Forum, sind eben diese Unsicherheiten. Eine klare Linie scheint es in den Behörden nicht zu geben, zumindest bei solchen Themen...

  • Das Problem bzw die Frage war, ob der Stempel sein muss, um Munition zu erwerben. Aber wie gesagt, ich hatte es extra beantragt und werde es nachfragen. Aktuell sind für Sportschützen eh so ziemliche alle Schießstände zu, zumindest bei uns, dauert dann halt paar Tage länger

    IgelM48 M48

    Die Antwort steht eigentlich schon im Post #2 von Narima.

    Die Aussage von Captain Cat oben ist schon mal falsch. Natürlich bekommst du die Waffe mit oder ohne Munitionserwerb. Ist alleine schon daran zu sehen, dass manche Behörden den Stempel für den Munitionserwerb erst dann setzen, wenn die Waffe eingetragen wird und nicht schon vorher. Für dich als Sportschütze ist das mit dem Munitionserwerb auch kein Problem. Du bekommst grundsätzlich für alle Waffen die du auf ein sportliches Bedürfnis erworben hast, einen Munitionserwerb. Das kannst du selbst nachlesen im WaffG §14 (1) - erster Satz genügt das schon.

    Daher gibt es in der WBK, gelb diese Unterscheidung mit oder ohne Munitionserwerb auch erst gar nicht. Die WBK, grün ist aber allgemein und auch für andere "Kunden" geeignet (z.B. Altbesitz). Daher kann man hier auch unterscheiden.

    Dummerweise kostet jeder Stempel in der Munitionszeile auch Geld (15 Euro ?!). Somit kann es durchaus Sinn machen, den einmal wegzulassen. Das meinte Narima oben. In meiner grünen WBK hat meine SpoPi auch keinen Stempel. Ich habe eine WBK, gelb und da steht eine KK-Büchse drin. Somit wäre das Geld für den zusätzlichen Stempel herausgeschmissen. Verkaufe ich tatsächlich mal meine KK-Büchse auf WBK, gelb, bekomme ich auf der grünen WBK nachträglich immer noch den Munitionerwerb gestemelt, so ich den Antrag stelle und die Gebühr entrichte.

    Rufe deinen SB an und bitte ihn den Stempel nachzusetzen und gut ist's.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Die Aussage von Captain Cat oben ist schon mal falsch. Natürlich bekommst du die Waffe mit oder ohne Munitionserwerb.

    Für dich als Sportschütze ist das mit dem Munitionserwerb auch kein Problem. Du bekommst grundsätzlich für alle Waffen die du auf ein sportliches Bedürfnis erworben hast, einen Munitionserwerb. Das kannst du selbst nachlesen im WaffG §14 (1) - erster Satz genügt das schon.

    Ich habe nichts Anderes geschrieben - aber man bekommt den MEB Eintrag eben nicht ohne Bedürfnisbestätigung des Verbands so lange es um eine Waffe auf GRÜN geht !

    Hättest Du den Thread richtig gelesen, dann hättest Du auch verstanden, daß Post 2 von Narima eben nicht zutrifft, weil nicht gegeben.

    Einfach überfliegen und dann selbst was dazu sagen, obwohl man nichts verstanden hat.

    Bevor man Andere kritisiert, sollte man zumindest das von diesen Geschriebene auch richtig gelesen und verstanden haben !

    Aber bevor jetzt jeder meint, er müsse dieses Thema nochmals und nochmals aufwärmen und verdrehen -

    viel Spaß damit wünsche ich, aber nicht mehr mit mir, denn von meiner Seite ist alles gesagt was ich beizutragen hatte

    und

    wem das nicht gefällt, der braucht es ja nicht glauben

    :sla:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Frank1000

    Ich lasse in der WBK den Stempel für den Munerwerb niemals weg, nur weil ich noch n andere Waffe oder WBK oder Jagdschein etc. etc. habe wo ich den auch habe nur um ein paar Kröten zu sparen (wobei die Gebühren für den Stempel schon irgendwie Wucher sind).

    Denn wer weis denn heute ob ich nicht später irgend wann mal eine dee Waffen verkaufe und dann fehlt am Ende der Munerwerb sonst auch für die andere Waffe. Und dann fängt es an noch mal über Verband etc. alles noch mal beantragen für die Bedürfnisbestätigung nur um dann n Munerwerb nachtragen zu lassen ...

  • Captain Cat

    Ich kann dir so nicht zustimmen und ich kenne auch keinen Verband, der eine Befürwortung für einen Munitionserwerb ausstellt. Ich bin in zwei Verbänden aber die haben dafür nicht mal ein Formular.

    Wenn der Themenstarter eine Waffe beantrag und befürwortet bekommt, dann steht in der Befürwortung des Verbandes die Waffe drin und nicht die Munition. Er bekommt dann damit einen Voreintrag und weil diesem ein Bedürfnis als Sportschütze zugrunde liegt, trägt ihm die Behörde auch eine Munitionserwerbsberechtigung ein (WaffG §14, Abs.1 Satz 1, wie oben gepostet).

    Kauft er nun ein Wechselsytem, welches kalibergleich und kleiner ist, so erwirbt er das erlaubnisfrei und besitzt es in der Folge gem. seines Bedürfnisses als Sportschütze (Grundwaffe als Sportschütze befürwortet). Gem. WaffG §14, Abs.2 ergibt sich dann auch hierfür die Munitionsberechtigung alleinig aufgrund seiner aktiven Sportausübung. Eine gesonderte Befürwortung des Verbandes ist hierfür NICHT erforderlich.

    Der Gesetzgeber hatte hier seinerzeit bewusst eine Erwerbserleichterung in das Gesetz aufgenommen, um Sportschützen beispielsweise das preiswerte trainieren mit KK-Wechselsystemen zu ermöglichen. Wenn für diese, oder deren Munition dann doch wieder eine Befürwortung erforderlich wäre, hätte man die Ausnahme7Erleichterung ja erst gar nicht eintragen müssen.


    Wenn dir das nicht gefällt, musst du es ja auch nicht glauben :drink:

    Gern schaue ich mir aber das Formular deines Landesverbandes an, in dem man ohne eine Waffe befürwortet zu bekommen, einen Munitionserwerb beantragen kann. Wohlgemerkt, das des Landesverbandes, nicht der örtlichen Behörde zur Erteilung der WBK, MES, usw.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ich weiß, dass Thema ist schon etwas älter. Ich habe es aber heute erst gelesen und auch gleich mal eine Frage dazu.

    Auf meiner WBK-gelb(noch fast druckfrisch) steht:

    .... zu erwerben und die auf Seite 2-4 eingetragenen Waffen zu besitzen, sowie für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte oder zugelassene Munition zu erwerben und zu besitzen. Die Erlaubnis....

    Nach meinem Verständnis brauche ich doch dann für ein Wechselsystem, da es in der WBK eingetragen und jetzt einer Schusswaffe gleichgestellt wird, keine gesonderte Munitionserwerbsberechtigung. Die ist doch mit dem Passus vorn auf der WBK erteilt worden, oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

    LG René

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

  • Werden nicht alle Wechselsysteme auf Geldb eingetragen?

    Jetzt bin ich noch verwirrter. Bei meiner Sachkundeausbildung wurde uns erklärt, dass Wechselsysteme für Pistolen auf gelb eingetragen werden und kein Bedürfnis vorliegen muss, solange Kaliber kleiner/gleich der Waffe ist:shock:

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

  • Werden nicht alle Wechselsysteme auf Geldb eingetragen?

    Jetzt bin ich noch verwirrter. Bei meiner Sachkundeausbildung wurde uns erklärt, dass Wechselsysteme für Pistolen auf gelb eingetragen werden und kein Bedürfnis vorliegen muss, solange Kaliber kleiner/gleich der Waffe ist:shock:

    Nicht aufgepasst, falsch verstanden oder falsch erklärt.

  • Nicht aufgepasst, falsch verstanden oder falsch erklärt.

    Jetzt mal konkret, ich hatte geplant, für meine Pitole ein WS in .22 l.r. zu kaufen, einzig das HighCap Magazin hat mich bisher davon abgehalten. Es gibt keine .22-er Magazine dafür bzw. hab ich sie noch nicht gefunden.

    Diesen Plan hatte ich schon von Anfang an und die Frage zum Erwerb/ zur Gehemigung expliziet bei der Sachkundeausbildung so gestellt. Die Antwort habe ich oben formuliert. An dieser konnte ich nichts falsch verstehen. :wall:

    Jetzt bin ich wirklich etwas ratlos, wie die richtige Vorgehensweise hierbei ist.

    LG René

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

  • P14-45

    Eigentlich ist die Sache für Sportschützen ganz einfach:

    AuF WBK, gelb geht das, was in dem langen Text auf der ersten Seite steht Einzellader und Repetierlangwaffen usw.. Da benötigt man keinen Voreintrag, geht einfach kaufen, eintragen und Munition ist immer dabei - steht ebenfalls vorne drauf.

    Auf WBK, grün geht alles, was nicht auf WBK,gelb geht. Hier brauchts immer einen Voreintrag für jede Waffe. Will man auch die Munition dafür haben, muss man das beim Voreintrag mit angeben, bekommt dann in der jeweiligen Zeile eine Stempel mehr und hat gleich den nächsten Posten auf der Rechnung beim SB.

    Wechselläufe, Wechselsysteme, usw. die erlaubnisfrei zu erwerben sind, werden immer da eingetragen, wo auch die Grundwaffe steht. Laufbündel für eine BDF beispielsweise auf WBK, gelb, Wechselsystem für halbautomatische Kurzwaffe auf WBK,grün. Für die dafür benötigte Munition gilt dann wieder das oben schon geschriebene: Bei WBKL,gelb automatisch dabei, bei WBK,grün auf Antrag mit Gebühr durch zusätzlichen Stempel.

    Gruß

    Frank

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