Wir alle wissen, daß Behörden Fehler machen - wenn es mal zum Vorteil des Schützen ist, dann ist das doch erfreulich.
Aber für Waffen auf Grüne gilt, ohne ausdrückliche Bedürfnisbescheinigung kann ein WS gleichen oder kleineren Kalibers erworben werden,
aber es gibt dafür keine MEB.
Das ist in der Rechtsprechung schon längst und eindeutig geklärt.