Fehlt mir ein Stempel in der WBK?

  • Hallo Leute,

    ich hatte vor ein paar Tagen eine alte Walther GSP mit .32 Wadcutter und einem Wechselsystem .22 bei einem Händler online gekauft.

    Mit der Rechnung und der Bedürfnis-Bestätigung vom Verband (DSB) habe ich aufgrund Corona-Schließung des Amtes für Besucherverkehr WBK und Unterlagen eingeschickt.

    Der SA hat mir die Waffe gleich komplett eingetragen, Voreintrag usw.

    Die Tage kann mir der Händler den Kauf nun schicken.

    Ich habe gerade gesehen, das bei der Munitionsspalte nur ein Stempel beim .32er Wechselsystem ist. Beim .22er ist kein Stempel drin.

    Ist da was falsch gelaufen? Beantragt ist ja beides gewesen, oder gilt die Erlaubnis auch für das Kleinkaliber? Ich meine, der SA hat ja beide Systeme eingetragen. Verstehe ich gerade nicht so richtig.

    Viele Grüße aus Dresden!

  • Hast Du schon eine Waffe die .22er Munitionsstempel hat ? Falls ja, hat vielleicht die Sachbearbeiterin gedacht, Du willst Dir Geld sparen weil Du ja schon einen Erwerb für .22 hast und hats nicht eingetragen.

  • Beantragt ist ja beides gewesen, oder gilt die Erlaubnis auch für das Kleinkaliber? Ich meine, der SA hat ja beide Systeme eingetragen. Verstehe ich gerade nicht so richtig.

    Prüfe Deine Bedürfnisbescheinigung !

    Wenn der Verband beide Munitionssorten befürwortet hat, dann reklamiere beim Sachbearbeiter, denn kein seriöser Händler wird Dir

    für eine Waffe ohne eingetragene MEB die .22 verkaufen.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich rufe am Montag mal an. Natürlich wurden beide Kaliber für die Sportpistole beantragt. Aber warum sollte mir der Händler das 22er nicht verkaufen, wenn es in der WBK eingetragen ist? Munitionserwerb steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

    Auf der Bescheinigung vom Sächsischen Schützenbund habe ich beide Disziplinen angegeben (hab sie Grad nicht parat) und diese wurden jeweils einzeln genehmigt. Da ist wohl wirklich was im Amt schief gelaufen, denke ich. Das wird sich dann klären.

  • Zusatz:

    Ich habe auch schon gehört, dass das kleinere Kaliber wie in diesem Fall gar nicht gestempelt werden muss, weil die MEB bereits bei der Grundwaffe genehmigt ist und somit das WS auch genehmigt gilt. Ein wenig sonderbar finde ich, aber nachzuvollziehen.

  • Das ist ja dieses Dilemma. Ich hab schon das System mit Grundwaffe und nicht nötigem Stempel gehört und halt abgestempelt. Das scheint auch ein wenig auf Amt und Händler anzukommen. So richtig eindeutig finde ich das nicht.

  • Ich kenne keinen Händler der dir Muntion verkauft ohne den Stempel.

    Das ist ja der Trick den einige Ämter anwenden, im Gesetz ist nur die Rede vom Bedürfnissfreien WS, nicht vom Munitionserwerb, ist einem das Amt nicht wohlgesonnen tragen sie das WS ein stempeln aber den Munitionserwerb nicht mit ab, dann steht man da, mit seinem teuren Briefbeschwerer. Zumindest die Bayerischen Verbände kennen das Problem und empfehlen i.d.R. gleich eine zweite Waffe zu beantragen, bei einem 22er lässt sich das aber einfach umgehen indem man sich ne 22er LW auf Gelb holt, oder eher lies, mit der 10er Deckelung würde ich keinen Eintrag auf der Gelben mit einer 22er mehr verschwenden.

  • Zusatz:

    Ich habe auch schon gehört, dass das kleinere Kaliber wie in diesem Fall gar nicht gestempelt werden muss, weil die MEB bereits bei der Grundwaffe genehmigt ist und somit das WS auch genehmigt gilt. Ein wenig sonderbar finde ich, aber nachzuvollziehen.

    Da verwechselst Du aber etwas. Was Du meinst sind kleinere, genauer gesagt schwächere Patronenvarianten, die aus der eingetragenen Waffe verschossen werden können. Typisch sind da .357 Magnum, hier kannst eben auch .38 Special Patronen verwenden und die kannst Du auch mit der .357er MEB erwerben. Oder eine Schrotflinte hat Kaliber 12/76, dann kannst Du auch alle schwächeren Sorten, 12/70, 12/65 usw. kaufen.

    In deinem Fall aber handelt es sich aber nicht um eine "Kaliberfamilie", sondern um zwei unterschiedliche Kaliber und hier brauchst Du eben für jedes Kaliber eine MEB. Ruf einfach den SB auf der Behörde an, dann klärst sich das. Denn beantragt hast Du ja die MEB für beide Kaliber.

  • Das ist ja der Trick den einige Ämter anwenden, im Gesetz ist nur die Rede vom Bedürfnissfreien WS, nicht vom Munitionserwerb, ist einem das Amt nicht wohlgesonnen tragen sie das WS ein stempeln aber den Munitionserwerb nicht mit ab,

    Das ist kein Trick und das hat nichts mit "wohlgesonnen" zu tun, das nennt sich korrekte Anwendung bestehender Gesetze !

    Ohne Bedürfnisbestätigung des Verbands ist keine MEB einzutragen.

    indem man sich ne 22er LW auf Gelb holt, oder eher lies, mit der 10er Deckelung würde ich keinen Eintrag auf der Gelben mit einer 22er mehr verschwenden.

    DAS ist aber schon eine sehr einseitige Sichtweise die man wirklich hinterfragen sollte !

    Ich bin weit über der 10er Regelung, aber ich betrachte keine einzige meiner KK Waffen als "Verschwendung" eines Platzes.

    Zwar schieße ich tatsächlich bis hoch auf .45-120 GK , aber ich kann nicht behaupten, daß eine gute KK Waffe weniger Spaß bringt als GK -

    eher gleich viel Spaß für reichlich weniger Geld !

    Vom S&W in .22 - der ein Stück weit wuchtiger daherkommt als der 686 - über BR 50 , KK UHR und HA - da ist selbst jenseits eines ganz normalen Match Gewehres und einer SpoPi eine Menge Präzision, Leistung - und Spaß drin !

    Also deshalb : Nicht jeder muß KK haben (damit umgehen kann ja auch nicht jeder !)

    aber

    für abschätzige Bemerkungen ist der Bereich KK wirklich kein geeignetes Thema !

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das ist kein Trick und das hat nichts mit "wohlgesonnen" zu tun, das nennt sich korrekte Anwendung bestehender Gesetze !

    Ohne Bedürfnisbestätigung des Verbands ist keine MEB einzutragen.

    Nein das stimmt nicht, dann dürfte es keine Behörde mehr machen, bei vielen Behörden gibts den Stempel nach wie vor, andere wollen eine formlose Bestätigung des Verbandes das mit dem Kaliber geschossen werden darf, andere eine komplette Bedürfnissbestätigung, an dem Punkt wird das WS sinnlos und man kann gleich eine ganze Waffe beantragen weil es das gleiche Prozedere ist.

    Das Gesetz kann man so lesen, muss man aber nicht, und es war auch kaum die Intension des Gesetzgebers. Irgendeine Behörde ist halt mal auf den Trichter gekommen dass man das so lesen könnte und andere haben nachgezogen.

  • Wenn Du vom Verband auch eine Bedürfnisbestätigung nicht nur für die .32er S&W sondern auch explizit für die .22 lfB hast, dann muss die Behörde Dir auch den Munitionserwerb für die .22 lfB mit abstempeln. Aber erst mal freundlich nachfragen, bevor man etwas bestimmter wird, wird wahrscheinlich einfach auf dem Amt vergessen worden sein und sollte problemlos nachgeholt werden können. Momentan in der Coronakriese halt nur besonders lästig, weil einfach kurz vorbeifahren und stempeln lassen bei den meisten Waffenbehörden zur Zeit nicht ist und man die WBK nochmal per Einschreiben hinschicken müsste. Vorher den Sachbearbeiter am besten anrufen und freundlich nachfragen.

    Bei uns sind sie i.d.R. sogar so wohlgesonnen, dass die einem bei einem Kaliber kleinerem Wechselsystem einen den Munitionserwerb auch ohne extra Bedürfnisbestätigung abstempeln sofern man eine sportliche Disziplin in der man die Waffe entsprechend schießen kann vorlegen kann. Machen halt nur leider nicht alle Behörden so, bei Dir aber egal, weil Du ja eine extra Bedürfnisbestätigung auch für das kleinere Kaliber hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!