Gelbe WBK -Neues WaffG- Stichtag Mengenbeschränkung

  • Es könnte ja sein, daß es trotz aktuell anderer Probleme jemand interessiert und er keinen Zugang zum BDS Newsletter hat :

    Laut dem mir heute zugegangenen BDS Newsletter gilt als der Stichtag für den Bestandsschutz jenseits der 10 Waffen auf Gelbe der 20. September 2020

    und

    es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bis dahin unter Beachtung von 2/6 Zukäufe noch möglich sind.

    Mir war das so nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, daß die das geprüft haben.

    Wer also optimistisch in die Zukunft schaut und noch etwas zu brauchen meint, hat damit eine neue Frist.

    Gruß

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • .Danke für die Nachricht.

    ich hoffe mein SB sieht das auch so.


    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • .Danke für die Nachricht.

    ich hoffe mein SB sieht das auch so.

    Mit dem hätte ich im Fall der Fälle auch Rücksprache gehalten - und zwar VOR einem Kauf ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hast Du mal einen link dazu, oder könntest Du mir eine Kopie des BDS-Newsletters per PN schicken.

    Habe gestern mit meinem SB telefoniert. Ihm wurde gesagt, dass die Mengenbeschränkung seit Inkrafttreten des Gesetzes gilt, und seitdem hat er nichts gehört, dass das nicht so sei.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Hast Du mal einen link dazu, oder könntest Du mir eine Kopie des BDS-Newsletters per PN schicken.

    Habe gestern mit meinem SB telefoniert. Ihm wurde gesagt, dass die Mengenbeschränkung seit Inkrafttreten des Gesetzes gilt, und seitdem hat er nichts gehört, dass das nicht so sei.

    Schau mal hier:

    https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html

    Zitat

    Zeitplan Änderung Waffengesetz

    Wann, was, wie?

    Seit 20.02.2020 ist das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft.

    Aber seit jenem Tag gelten erst einige wenige Änderungen des Waffengesetzes, vor allem zur Zuverlässigkeit, zu den Erlaubnissen für Jäger und ihre Nachtsichtgeräte und zu Waffenführverboten und Waffenverbotszonen. Außerdem ist der 20.02.2020 Stichtag für den späteren Altbesitz.

    Aber im Wesentlichen wird sich das Waffengesetz erst am 1. September ändern: Sportschützenbedürfnis, Wiederholungsbedürfnisprüfung, Magazinverbote, Altbesitz und und und. Die Meldung oder der Antrag für Altbesitz kann ab September 2020 ein Jahr lang gemacht werden, aber auch nicht vorher.

    Hervorhebung durch mich.

  • Wenn es der Text in diesem Link sein sollte, kann ich daraus nicht auf die Aussage von Captain Cat rückschliessen

    BDS Newsletter gilt als der Stichtag für den Bestandsschutz jenseits der 10 Waffen auf Gelbe der 20. September 2020

    und

    es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bis dahin unter Beachtung von 2/6 Zukäufe noch möglich sind.

    Da steht nämlich nichts vom weiterhin möglichen Zukauf bis 20.September 2020

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Hätte mich auch schwer gewundert. ::c.o.l)

    Dann wundere Dich einfach mal weiter, wenn Du sonst nichts zu tun hast 8o

    Zitat aus dem BDS Newsletter:

    Sachstand Waffengesetznovelle

    1. Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz

    Nachdem am 13. Dezember 2019 der Bundestag und am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem neuen Waffengesetz zugestimmt hat, ist das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz am 19. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

    Seit 20.02.2020 ist dieses Änderungsgesetz (der Name des Waffengesetzes hat sich nicht geändert!) grundsätzlich in Kraft, aber noch nicht alle Änderungen des Waffengesetzes selbst:

    • Seit jenem Tag gelten einige wenige Neuregelungen, vor allem zur Zuverlässigkeit (Verfassungsschut, zu den Erlaubnissen für Jäger und ihren Nachtsichtgeräten, zu Waffenführverboten und Waffenverbotszonen.
    • Aber im Wesentlichen wird sich das Waffengesetz erst am 1. September ändern: Sportschützenbedürfnis, Wiederholungsbedürfnisprüfung, Magazinverbote, Altbesitz und und und. Die Meldung oder der Antrag für Altbesitz kann ab September 2020 ein Jahr lang gemacht werden, aber auch nicht vorher.

    2. Neue Frist

    Durch einen Änderungsantrag des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat (Innenausschuss) hat der Bundestag bereits eine weitere Veränderung des Waffengesetzes beschlossen. Der gesetzgeberische Weg hierzu war kein ganz einfacher: Über Änderungen am Entwurf eines Gesetzes zur "Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen" wird das gerade erst verkündete dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften geändert, um dadurch das Waffengesetz etwas anders als ursprünglich gedacht zu ändern. Kurz gesagt: Geändert wurde ein Gesetzwurf zur Änderung eines Gesetzes zur Änderung eines Gesetzes.

    Dies vorweg als Antwort auf die Frage, warum der BDS zum neuen Waffengesetz noch keine konkreten Empfehlungen abgibt. Momentan gibt es noch nicht einmal ein lesbares amtliches Gesetz für die Zeit ab dem 1. September. Augenblicklich muss man mindestens drei Texte (vier, wenn man alle Begründungen will) nebeneinanderlegen und für jede offene Frage einzeln die Änderungen (und Änderungen von Änderungen) abprüfen. Das erhöht die Gefahr unrichtiger Annahmen enorm. Die im Internet kursierenden – mit hohem Aufwand und großem persönlichen Engagement mühsam per Hand – konsolidierten Texte, sind insoweit leider keine allzu verlässliche Grundlage.

    Inhaltlich ist der jüngste waffenrechtliche Vorstoß zumeist eher technischer Art (Fehlerbeseitigung), daneben aber weitgehend erfreulich: Auf Initiative der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD wird der Stichtag für den Altbestandsschutz zwar nicht für Magazine, aber immerhin für wesentliche Waffenteile, Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte und vor allem Waffen über 10 auf der Sportschützenwaffenbesitzkarte („gelb“) vom 20. Februar auf den 1. September verlegt. Der Bundestagsbeschluss datiert auf den 5. März und der Bundesrat hat am 13 März 2020 auch schon zugestimmt. Wann die Änderung im Bundesgesetzblatt verkündet wird und gilt, ist noch nicht bekannt. Dies dürfte aber recht kurzfristig sein. Soweit es die „gelbe WBK“ betrifft, können dann Inhaber bis zum Herbst noch einmal kurz über die künftige Höchstgrenze hinaus Waffen erwerben, wobei in der Regel das Erwerbsstreckungsgebot (maximal zwei Waffen in sechs Monaten) zu beachten sein wird.

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    Habt Ihr einen anderen Newsletter bekommen als ich,

    oder

    ist das nur normale Leseschwäche als "Schwarm-Phänomen ??? ?

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich bin wohl zu blöd das zu finden.

    Bitte, WO! ??????

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich bin wohl zu blöd das zu finden.

    Bitte, WO! ??????

    Lies doch den fett von mir unterlegten letzten Satz !

    Sobald das im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, siehe Satz davor, ist das geltendes Recht und dann darf man bis zum 20.September weiter Waffen auf Gelbe kaufen, auch wenn man bereits mehr als 10 hat

    und

    der Bestandschutz gilt dann für all die Waffen, die man zum 20. September eingetragen hat !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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