Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen

  • Du machst es also seit einigen Jahren und hast nichts bekommen, was andere nicht auch bekommen haben. Das es sich gelohnt hat, kann man dann aber nicht behaupten?

    Ist es nicht eher Angst vor der Behörde und der Versuch, sie durch besonderes Wohlverhalten zu beschwichtigen?

    Wenn Du meinst, dann wird es wohl so sein.

    :sla:

  • Hat es sich gelohnt? Hast du ne Waffe mehr genehmigt bekommen?

    Keine Waffe mehr. Aber ein entspannter SA ist auch was wert. O-Ton: "zu Ihnen muss ich eigentlich gar nicht mehr kommen. War schon bei Ihrem Sohn und weiß auch so, dass alles i.O. ist"

    Vor Jahren wollte er auch meine Waffen mal sehen, ist aber nie gekommen. Als er bei meinem Sohn zur Kontrolle war, hatte ich noch keine Waffen. Wir sehen uns aber jedes halbe Jahr 1-2x, wenn ich etwas eintragen lasse.

    Frage: muss man sich es mit einem freundlich Gesinnten verscherzen?

  • Ich bin immer nett zu den Sachbearbeitern. Aber sie wissen, dass es keinen vorauseilenden Gehorsam gibt und ich mir nicht die Butter vom Brot nehmen lasse.

    Und: Ich hatte noch nie eine Kontrolle

    das ist das ... dämlichste , was ich diese Woche gelesen habe.

    Sprichst du aus Erfahrung? Wie war die Reaktion deiner Waffenbehörde, nachdem du den Prozess gewonnen hattest? Interessiert mich. Oder meldest du aus lauter Angst auch ungefragt Dinge an deine Waffenbehörde?

    Ich verstehe ja, dass Menschen hoffen durch besonders devotes Verhalten möge der Kelch an ihnen vorüber gehen. Doch nach meiner Erfahrung nützt das nichts.

  • Egal was es ist, du wirst die Angst erst verlieren, wenn du angreifst. Seitdem ich meine Waffenbehörde verklagt habe, habe ich den Eindruck, dass sie viel netter zu mir sind.

    So ein Quatsch!

    :wall:

    Unter vernünftigen Leuten klärt man Unklarheiten im Gespräch und es findet sich eine sinnvolle Lösung.

  • So ein Quatsch!

    :wall:

    Unter vernünftigen Leuten klärt man Unklarheiten im Gespräch und es findet sich eine sinnvolle Lösung.

    Dazu bedarf es aber auch schon einer gewissen "Vernunft" auf beiden Seiten, nicht nur auf einer.... Gruß von einem der sicher nicht Streitsüchtig ist, in der Anwaltskanzlei aber auch ohne Termin mit Namen begrüßt wird

  • Unter vernünftigen Leuten klärt man Unklarheiten im Gespräch und es findet sich eine sinnvolle Lösung.

    Ja schon, aber dazu gehört eine gewisse Flexibilität auf beiden Seiten. Manchmal klappt´s. Es gibt ja Behördenvertreter, die ganz in Ordnung sind, denen gegenüber ich zwar freundlich aber trotzdem nicht allzu vertrauensseelig bin und ihnen nur die Informationen zukommen lasse, die unvermeidbar sind, denn so mancher hat 2 Gesichter und die Leute können außerdem schnell wechseln, dann sieht die Sache vielleicht gleich ganz anders aus.

    Wie sagt der Volksmund? "Wer nicht traut, dem ist nicht zu trauen." Da die Staatsmacht uns ganz offensichtlich allesamt für gemeingefährlich und nicht vertrauenswürdig hält, und zwar pauschal, ohne konkreten Anlass im Einzelfall, spreche ich selbiger ebenfalls die Vertrauenswürdigkeit ab. Das gilt dann auch für deren Vertreter, sofern sie dienstlich auftreten.

  • Im Ton freundlich, in der Sache knallhart. So läuft es bei meiner Waffenbehörde.

    Man muss verstehen, die SBs stehen auch unter politischem Druck, und sollen die Zahl der Waffen in der Bevölkerung möglichst gering halten. Es gibt zwar Ermessensentscheidungen, z.B. ob und wann man eine Aufbewahrungskontrolle durchführt, aber nicht ob jetzt noch eine Waffe eingetragen innerhalb eines halben Jahres wird.

    Und so halte ich es auch. Ich schütte die Waffenbehörde nicht mit Infos zu, die sie nicht abgefragt hat, und für die man keine Bringeschuld hat.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(


  • Woher nimmst du das denn? :/

    §36 WaffG.

    Absatz 3:

    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.


    Edit: Keine Ahnung, ob die Behörde bei der Beantragung einer neuen Waffe wirklich zählt, ob die Anzahl der Waffen in einem Schrank den Rahmen der Erlaubten übersteigt (z.b. mehr als 5 KW bei Grad 0). Das könnte nach Papierlage schwierig werden (z.B. bei Mitnutzung durch andere WBK Inhaber im selben Haushalt). Bei der Kontrolle vor Ort wird das mit Sicherheit geprüft und nachgezählt.
    Bei meinen Beantragungen nach der 1. Waffe, habe ich auf dem Antrag lediglich angekreuzt "wurde bereits nachgewiesen". Fertig.

  • Hat m.E. auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Ich habe auch die Munitionsschränke mit Foto gemeldet.

    Wenn dann irgendwann mal einer auf die glorreiche Idee kommt, dass Munition wegen ihrer Gefährlichkeit auch in

    einen 0er oder 1er Schrank muss, habe ich Altbesitz (wie weiland bei den A/B Schränken)

    Und wenn keine Änderung kommt, ists auch egal.

    LG

    -Michael

  • Für alle Waffenbesitzer gilt der Nachweis der ordnungsgemäßen/gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung von Waffen und Munition als „Bringschuld“.

    Das heißt: Der Nachweis ist, auch ohne besondere Aufforderung der Behörden, zu liefern.

    Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

  • §36 WaffG.

    Absatz 3:

    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.


    Edit: Keine Ahnung, ob die Behörde bei der Beantragung einer neuen Waffe wirklich zählt, ob die Anzahl der Waffen in einem Schrank den Rahmen der Erlaubten übersteigt (z.b. mehr als 5 KW bei Grad 0). Das könnte nach Papierlage schwierig werden (z.B. bei Mitnutzung durch andere WBK Inhaber im selben Haushalt). Bei der Kontrolle vor Ort wird das mit Sicherheit geprüft und nachgezählt.
    Bei meinen Beantragungen nach der 1. Waffe, habe ich auf dem Antrag lediglich angekreuzt "wurde bereits nachgewiesen". Fertig.

    Ja und?

    Das heisst nicht, dass du denen jeden Schrank melden musst.
    Wenn für deinen Schrank das Kontingent erfüllt ist, beschaffst du dir als gesetzestreuer Bürger einen weiteren, geeigneten Schrank (jeweils gültige Norm).
    Es ist Sache der Behörde beim Erreichen der Obergrenze für den Schrank, bei dir die Aufbewahrung für die weitere(n) Schusswaffe(n) abzufragen.

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Interessante Auffassung, die Du wie begründest?

    Kann er nicht stichhaltig begründen, denn ... wie ich schon oben schrob ...

    der LWB hat die gesetzlichen Vorschriften, das WaffG, von sich aus zu beachten und einzuhalten.

    Nicht die Behörde muß die Einhaltung sicherstellen, sondern jeder LWB für sich selber, tut er das NICHT, ist das Versäumnis strafbewehrt ... im Extremfall bis zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

    Nachmeldungen der div. Anschaffungen und sind ansich nicht notwendig, geht die Behörde ja davon aus, daß jeder LWB die Vorschriften kennt und auch einhält, ein Vertrauensvorschuß sozusagen ... sporadische Kontrollen sollen nur den Vollzugsdruck beim LWB erhöhen.

  • Interessante Auffassung, die Du wie begründest?

    :think:


    Eigene Erfahrung.
    Im Grunde ist es doch so, dass hier jeder nur das schreiben kann, was er selbst erfahren hat - alles andere ist Kristallkugelleserei!

    Aber ich will dir sagen wie ich drauf komme.
    Wie ich schon schrieb, hatte ich (damals) 4 KW Schränke mit der damals gültigen Norm "B". Es galt 5 KWs pro B-Schrank. Mein SB sagte mir "Wenn Sie mir die korrekte Verankerung der Schränke in der Wand nachweisen, schreibe ich Ihnen 10 KWs pro B-Schrank".
    Gesagt, getan. Hab nen Schrank ausgeräumt, die Verankerung gezeigt (die sie fotografierten) und ihnen ein Foto von der Schachtel der Liebig-Dübel machen lassen (Zuglast, Tragekraft etc.).
    Mein SB hat mir ein Stück Papier gegben mit Stempel und Unterschrift und allem drum und dran. Drauf stehen 10 KW pro B-Schrank.

    Wie schon erwähnt habe ich 5 weitere Schränke der selben Güte nachgekauft (noch vor der Änderung) und ebenso verankert wie die ersten 4.
    Zwischenzeitlich habe ich einen Teil meines Hauses umgebaut und mir einen Sicherheitsraum eingerichtet. Diesen nimmt bei uns aber nicht die Untere Waffenbehörde ab, sondern die Kripo.
    Was ich jetzt nicht wußte, war, dass Kriop und Waffenbehörde sich nicht austauschen. Ich ging also davon aus, dass die Kripo der Waffenbehörde meldete, dass sie eine Abnahme für einen SIcherheitsraum "unbegrenzte Menge" erteilt hat.

    Ich hab also ein paar KWs gekauft und bin ordnungsgemäß zum Amt um sie eintragen zu lassen.
    Bei der 56. KW fiel dem SB dann auf, dass er ja nur für die besagten 40 KWs Schränke vermerkt hat, und er fragte nach der Aufbewahrung. Hinzufügen muss ich, dass ich nur 4 KWs eintragen lassen wollte, ich also vorher schon 12 KWs über "seinem erfassten Kontingent" war.
    Als ich ihm sagte, dass ich einen Sicherheitsraum habe, der polizeilich abgenommen sei, ist er schier vom Stuhl gefallen. Schreiben der Kripo kopiert und am Amt abgegeben - alles gut.

    Daher weiß ich das.

    Kann er nicht stichhaltig begründen, denn ..


    Ich finde es immer wieder belustigend, wenn mir irgendwer, der weder mich, noch meinen SB noch sonstwas kennt, erzählen will, was ich kann und was nicht.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Als ich ihm sagte, dass ich einen Sicherheitsraum habe, der polizeilich abgenommen sei, ist er schier vom Stuhl gefallen. Schreiben der Kripo kopiert und am Amt abgegeben - alles gut.

    grin-.) Du bestätigst doch genau das, was ich geschreibt habe.

    DU bist doch tätig geworden und hast genau das gemacht, was nach Vorschrift notwendig war und ist.

    Der "Seitenhieb" gegen mich geht deshalb in's Leere ... ::frinds::

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