Die Meldung an den SB über den Neuerwerb eines WAFFENtresors ist sicherlich kein vorauseilender Gehorsam. Nach meiner Meinung ist das sogar zwingend vorgeschrieben, der Behörde ein geeignetes Behältnis zu präsentieren.
Beispiel: Mein 0er, der bei der Behörde registriert ist ist voll und ich brauch was neues. Also ist die neue Kiste zu melden. Oder hab ich da einen Denkfehler? Bei der Waffenkontrolle im letzten Jahr hat der Kontrolöööör das Typenschild noch mal angeschaut und mit seinen vorhandenen Daten verglichen.
Was natürlich nicht gemeldet werden muss, sind reine Munitionsschränke, wozu auch?
MfG Averell