Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen

  • Aber a Flädlasubbn mit Griesnockerln (müssen innen an Spund haben) und Leberknödln in arer Rindsubbn (natürlich mit einer Beinscheibe gemacht) ist auch nicht schlecht.

    Alle drei Sachen sind lecker - aber bei mir gilt für diese Zutaten dasselbe wie für Hülsen : Sortenrein ist da immer noch am Besten :thumbup:

    Als Ausnahme darf allenfalls mal eine Hochzeitssuppe durchgehen : Maultasche, Griesnocken und Markklößchen

    :):):)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Sind wir jetzt beim PromiDinner oder was ist hier passiert?

    Nö, unter Leuten,

    denen gerade außer gut Essen und Trinken eine ganze Menge anderer Zerstreuungen abhanden gekommen sind

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Nein, du bist denen ganz und garnicht nicht ausgeliefert, ned nur rumjammern sondern reagieren ...du kannst durchaus was unternehmen.

    Was, das hab ich da schon geschrieben. Man kann durchaus ... wenn man will!

    Ich weiß nicht, vielleicht reden wir aneinander vorbei. Was bringt es mir, einen Zeugen dazuzuziehen? Ich habe in meinem Fall überhaupt kein Problem mit dem Kontrolleur selbst und mit seinem Auftreten (der ist korrekt und freundlich und übertreibt auch nicht mit der Kontrolle), nur damit, dass ich überhaupt keinen Sinn und keine Notwendigkeit in der Kontrolle selbst sehe, wofür der nix kann und damit, dass die Behörde, in deren Sold er steht, mir hinterher eine saftige Rechnung schickt. Dieses Vorgehen ist aber unverschämterweise leider schon von diversen Verwaltungsgerichten abgesegnet worden.

    Wie soll ich dagegen wirksam Widerstand leisten, abgesehen davon, dass ich versuche nicht erreichbar zu sein?

  • Ich hätte auch ganz schöne emotionale Probleme mit der Waffen- und Tresorkontrolle, wenn ich in einem Bundesland leben würde, wo man mir für eine amtliche Kontrolle einen Batzen Geld abknöpfen würde. Und wenn dann noch die politische Strategie von Oben verordnet worden wäre, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts den Waffenbesitzern ihren Besitz möglichst vermiesen sollen, und sie dazu bringen sollen, soch von den Waffen freiwillig zu trennen.

    Gegen diese Rahmenbedingungen kann selbst der wohlmeinendste SB nicht tun, und da ist es sicherlich ratsam, sich bei einer Kontrolle an die Ratschläge von Peppone zu halten.

    Ansonsten mach ich meinem SB micht mehr Arbeit als nötig, denn das wird er hoffentlich honorieren, indem er mir auch nicht mehr Arbeit/Unannehmlichkeiten als nötig macht

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die Palatschinke kommt vom rumänischen Wort „Placenta“ ... ja ja grin-.)...bzw. dem ungarischen Wort „Palatcsinta“, was soviel wie Fladen/Kuchen bedeutet.

    Und hier guggst du ... aufdaß dir das Wasser aus den Lefzen tropfe ... :drink:

    Ich mach's Bildl extra GROSS ... grin-.)

    Die Rumänen sagen zum Pfannkuchen "clatite", was übersetzt "Kletitten" bedeutet.

  • Selbst schuld. Ich frage mich aber, warum in solch einem Fall die Waffenbehörde keine unangekündigte Kontrolle macht um zu sehen, wie gelagert wird. Ich meine in dem Fall bestanden durchaus Zweifel, dass korrekt gelagert wird aufgrund des fehlenden Nachweises.

  • Ich frage mich aber, warum in solch einem Fall die Waffenbehörde keine unangekündigte Kontrolle macht um zu sehen, wie gelagert wird.

    Genau das !

    Nicht zum wiederholten Mal bei Leuten, wo es nie Beanstandungen gab.

    Hier hätte man durchaus Verständnis für die Notwendigkeit einer Kontrolle.

    Man könnte sogar umgekehrt in dem Fall - 6 (!!) Jahre ohne Nachweis - berechtigterweise die Frage stellen, wie in dieser Behörde gearbeitet wird

    und

    wie so etwas mit einer auch von Behörden zu verlangenden Sorgfalt insbesondere im Bereich Waffenrecht, zu vereinbaren ist ?

    ::c.o.l)

    Falls da etwas passiert wäre, hätten die Erklärungen für sechsjähriges Nichtstun obwohl durchaus berechtigte Zweifel vorlagen, vermutlich schon etwas gequält geklungen

    :wacko:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Lief bei mir aber anders ::hahah::

    Weißt Du, hier gibt es sogar Leute, bei deren Ersterwerb mußten sie noch gar keinen Tresor haben -

    ist aber sicher nicht wirklich informativ, wenn sich diesbezüglich jetzt jeder outet, denn Stand der Dinge ist so, wie es jetzt eben ist

    und

    da wird der Nachweis der sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung verlangt.

    ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Mein Suchgeschick hat mich verlassen: wo genau kann ich das nachlesen?

    Das wirst Du auch nicht finden, denn sonst würde die Praxis incl. Rechtssprechung nicht so aussehen wie sie weit verbreitet üblich ist:

    Kostenerhebung sogar in Fällen ohne Beanstandung !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Mein Suchgeschick hat mich verlassen: wo genau kann ich das nachlesen?

    Da momentan durch das, ab 1. 9. 2020 gültige, neue WaffG alles "im Fluß" ist und die zugehörige neue WaffVwV noch nicht vorliegt kann ich dir leider im Moment nichts rechtsverbindliches sagen.

    Ein Verweis auf ein altes WaffVwV wäre wenig zielführend, wenn's was Neues gibt, geb' ich Laut. grin-.)

  • Ich hatte eine Kontrolle.
    Die beiden Herren haben sich angemeldet, wir haben einen Termin vereinbahrt und sie waren pünktlich da.
    Das alles hat keine 15 Min gedauert.
    Schränke auf, Typenschid überprüft, Formular ausgefüllt, Stempel drauf und Unerschrift - Schränke zu - Ende der Geschichte. Das war.... 2006 glaub ich.

    Es seither gab nur einmal Diskussionen, als ich mir erlaubte, nach der besagten Kontrolle, 5 weitere KW Schränke Typ "B" sowie 2 Schränke Typ "A" zu kaufen - noch bevor der 0 schrank Pflicht wurde. Dann kam irgendwann der 0 Schrank. Da hatte ich die zusätzlichen A & B Schränke aber schon und waren auch schon lange verschraubt und gefüllt.

    Es gab dann ein wenig Diskussion darum, ob ich die nun als legale Aufbewahrung nehmen dürfte oder nicht.
    Sie stellten darauf ab, dass bei der Kontrolle nur 4 KW Typ B Schränke vorhanden waren und deswegen keine weitern gelten würden.

    Ich hab dann mal dumm nachgefragt, wo denn im WaffG oder sonstwo stehen würde, dass ich die Anschaffung von zusätzlichen - damals aktuellen - Waffenschränken melden müsse.
    Und ich gab den Hinweis, dass es nicht meine Sache sei, wenn die Waffenbehörde vor der Umstellung der Sicherheitstufen der Waffenschränke keine erneute Erfassung durchführen würde.

    Lange Rede kurzer Sinn - ich habe meine B und A Schränke genehmigt bekommen, mit der Auflage, bei einem weiteren Kauf eines Schranks auf die dann geltende Norm zu achten, was ich jetzt eh nicht mehr brauche.

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!