Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen

  • Das Kontrollrecht der Behörde beschränkt sich also nur darauf, ob die vorhandenen Waffen die ja eh bekannt sind ,ordnungsgemäß weggeschlossen sind und die Behätlnisse der vorgegebenen Sicherheitsstufe ensprechen und sonst auf nichts anderes!

    Sehr schön - und wie bitte stellt er fest, ob auch alle gemeldeten Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind, wenn er nicht den Bestand überprüft ?

    :think:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Nachtrag zur Kontrolle !

    Was noch die wenigsten wissen, der § 36 wurde neu erweitert durch den Zusatz ... ich zitiere:

    Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur

    Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das

    Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird

    insoweit eingeschränkt.

    Das bedeutet en detail ... wenn auf dem Weg z.B. in den Keller zum Waffenschrank die Kontrolleure am Wohnzimmer vorbeigehen und ihnen dort z.B. ein Vorderlader an der Wand auffällt ...

    DÜRFEN sie auch das Wohnzimmer betreten !!

    Gedeckt durch den altbekannten Satz: Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ...

  • Servus Averell,

    Ich wollte mal Fragen , ob ihr schon Informationen hinsichtlich einer Öffnung der geschlossenen Schießstände habt?

    Schließlich werden ja ab Montag die Innenrestaurants wieder eröffnet .... also WAS spricht gegen eine Öffnung der geschlossenen Schießstände?

    Danke schon mal im Voraus

    Goose alias Thomas

  • Nun, bis zum 29.05. ist noch offiziell geschlossen. Wir warten sehnsüchtig auf Freigabe, aber die kommt ja von der Politik - in diesem Fall die Staatsregierung - und da haben wir noch nix gehört. Ich kann nach wie vor nur auf die Statements des BSSB verweisen, der scheinbar recht nahe dran ist.

    https://www.bssb.de/verband-blog/2…oronavirus.html

    Veröffentlicht wird das dann hier:

    https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

    Wenn ich höre, dass die Thüringer jetzt bald ganz auf alle Maßnahmen verzichten wollen, wird's für uns mal allerhöchste Eisenbahn. Gerade am Stand kann man sich mit Abstand halten gut schützen.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Da habt ihr aber Glück mit eurem SB, meiner hasst Waffen und will immer, dass ich sie bei ihm nach Absprache eines Termins abgebe!!!

    Soviel zum Amt.

    Gruß: Hohenwolf

    Gruß: Hohenwolf

    Ich liebe alte antike Waffen jeglicher Art und deren Geschichten, weil fast keine Einzige einer anderen gleicht und das macht sie so interessant!

  • Mich nervt der Gedanke, morgens um 6 die Behörde vor der Tür zu haben. Schicke ich die zweimal weg, wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt.

    Du im Schlafanzug, die Prostituierte von letzter Nacht liegt noch irgendwo rum, du musst um 6:30 Uhr los, um das Geld für die Kontrolle zu verdienen und die schauen sich dann jede Nummer an, wühlen durch die Munitionsschachteln. Das könnte länger dauern.

    Ich habe meinen Waffenschrank nicht zu Hause. In einem anderen, bewohnten Gebäude. Der Waffenbehörde ist Standort des Schrankes bekannt. Damit sind unangemeldete Kontrollen schon mal de facto nicht möglich.

    Ich verstehe die Absicht, die hinter unangemeldeten Kontrollen steht. Doch ich brauche niemanden, der durch meine Wohnung/Haus trampelt und sich ansieht, was ihm eben in den Sinn kommt.

    Waffen die vorübergehend zu Hause bleiben sollen, kann man vorübergehend im Zweitwaffenschrank zu Hause lagern.

  • Mich nervt der Gedanke, morgens um 6 die Behörde vor der Tür zu haben. Schicke ich die zweimal weg, wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt.

    Du im Schlafanzug, die Prostituierte von letzter Nacht liegt noch irgendwo rum, du musst um 6:30 Uhr los, um das Geld für die Kontrolle zu verdienen und die schauen sich dann jede Nummer an, wühlen durch die Munitionsschachteln. Das könnte länger dauern.

    Ich habe meinen Waffenschrank nicht zu Hause. In einem anderen, bewohnten Gebäude. Der Waffenbehörde ist Standort des Schrankes bekannt. das Damit sind unangemeldete Kontrollen schon mal de facto nicht möglich.

    Ich verstehe die Absicht, die hinter unangemeldeten Kontrollen steht. Doch ich brauche niemanden, der durch meine Wohnung/Haus trampelt und sich ansieht, was ihm eben in den Sinn kommt.

    Da eine unangemeldete Kontrolle nicht zur "Unzeit" stattfinden darf, erübrigt sich das mit 06.00 Uhr morgens. Man kann sich auch mal wieder was zusammenreimen. Meine Kontrolle letzten Juli war rechtzeitig angemeldet, hat 10 Minuten in angenehmer Stimmung gedauert und nix gekostet.

    MfG Averell

    Ehre steht aufrecht, Feigheit kniet

  • Da habt ihr aber Glück mit eurem SB, meiner hasst Waffen und will immer, dass ich sie bei ihm nach Absprache eines Termins abgebe!!!

    Und auf welcher Grundlage will er das? Spontane langeweile?

    Ich wurde sogar explizit davor GEWARNT jemals Schusswaffen mit in die Dienststelle zu bringen. Wenn doch könnte ich sie direkt dauerhaft da lassen.

  • Mich nervt der Gedanke, morgens um 6 die Behörde vor der Tür zu haben. Schicke ich die zweimal weg, wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt.

    Du im Schlafanzug, die Prostituierte von letzter Nacht liegt noch irgendwo rum, du musst um 6:30 Uhr los, um das Geld für die Kontrolle zu verdienen und die schauen sich dann jede Nummer an, wühlen durch die Munitionsschachteln. Das könnte länger dauern.

    Ich habe meinen Waffenschrank nicht zu Hause. In einem anderen, bewohnten Gebäude. Der Waffenbehörde ist Standort des Schrankes bekannt. Damit sind unangemeldete Kontrollen schon mal de facto nicht möglich.

    Ich verstehe die Absicht, die hinter unangemeldeten Kontrollen steht. Doch ich brauche niemanden, der durch meine Wohnung/Haus trampelt und sich ansieht, was ihm eben in den Sinn kommt.

    Waffen die vorübergehend zu Hause bleiben sollen, kann man vorübergehend im Zweitwaffenschrank zu Hause lagern.

    :popcorn:

    ::trenn::

    Yorick

  • Korrigiert mich. 6 Uhr morgens ist nicht mehr eine „Unzeit“

    https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/nac…stoerung/unzeit


    Zitat: „Als Unzeit gelten hier die Nachtzeit (21:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens), sowie Sonn- und Feiertage.“

    Für die Waffenkontrolle gilt keine andere „Unzeit“ als für den Gerichtsvollzieher. Bitte mich zu belehren, wenn ich falsch liege.

    Eine unangemeldete Kontrolle werktags um 8 Uhr macht auch keinen Sinn, da die berufstätige Bevölkerung, dann nicht zu Hause ist. Meine Waffenbehörde kommt wohl immer unangemeldet und nur bei Rentnern später sm Tag.

    Manche haben nette Behörden, andere nicht.

  • Mir ist ehrlich gesagt auch nicht klar, was ein Schwenkriegelschloss ist. Eine Definition ist:

    Bei Metallrahmentüren o.ä. wird eine ausreichende Verriegelung nur durch ein Schwenkriegel- oder Teleskopriegelschloss erreicht. Während bei einem Teleskopriegelschloss der gehärtete Riegel teleskopartig mindestens 20 mm ausgeschlossen wird (eintourig), tritt bei einem Schwenkriegelschloss der Riegel nicht waagerecht aus, sondern schwenkt beim eintourigen Schließen (von unten oder oben) etwa 35 mm heraus. Die Schwenkriegel sind als Sägeschutz auch mit Manganstahllamellen erhältlich.

    Muss nun der Riegel im Schloss sein, wie bei der Zeichnung oder kann er hinter dem Schloss sein, wie bei dem Foto.

  • Das ist ein Schwenkriegelschloss! Und wenn der Schrank aus Stahlblech ist und an der Wand verankert ist, kann darin gesetzeskonform Munition aufbewahrt werden.

    Die Stelle, wo im Gesetz steht, das man einen Munitionsschrank verankern muß möchte ich gern einmal sehen.

    Woher hast Du denn diese steile These?

    Ernsthaft... es ist schon etwas lächerlich eine Dose aus 1mm Blech und mit nem Schloß, das man mit dem kleinen Finger aufbekommt in der Wand zu verdübeln.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

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