Das Kontrollrecht der Behörde beschränkt sich also nur darauf, ob die vorhandenen Waffen die ja eh bekannt sind ,ordnungsgemäß weggeschlossen sind und die Behätlnisse der vorgegebenen Sicherheitsstufe ensprechen und sonst auf nichts anderes!
Sehr schön - und wie bitte stellt er fest, ob auch alle gemeldeten Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind, wenn er nicht den Bestand überprüft ?