Kontrolle ordnungsgemäßer Aufbewahrung von Waffen

  • Ich hatte eine Kontrolle bei Antrag auf Rote. Waffennummern kontrolliert- check, Schrank auf DIN Plakette kontrolliert - check, Munitionsaufbewahrung - Check. Dann noch nen Kaffee und Fachsimpelei - check.

    War alles entspannt und easy, weil ich die Sachen auch vernünftig aufbewahre. Wäre der SB unangemeldet gekommen wäre nichts anders gewesen. Ich denke das soll auch so sein.

    Ich glaube unser SB kann aber auch unentspannt werden, wenn Dinge so laufen wie ... oh der K98 ... ja momente mal ... der ist irgendwo im Kleiderschrank oben / Vorsicht mit der Pistole ... das Magazindingsda ist geladen und steckt noch drin / Die Munition ? Warten sie mal ... ich glaube hier in der Wühlkiste liegt noch was / Ehrlich, der Holzschrank entspricht der EN 1143-1, Ehrenwort. ;)

  • Hatte einen Kontrollversuch, einigten uns aus gegebenen Gründen auf "keine Zeit" . Wil mir vor dem nächsten Termin meine NWR-Liste zur Vorbereitung zukommen lassen damit er nicht zu lange braucht...guter Mann mit Weitsicht, Pizzadienste für die Mittagspause sind hier nicht so zuverlässig ;(
    Nach seiner Aussage gehöre ich eh nicht zum relevanten Klientel mit möglichen Aufbewahrungsverstößen ...:drink:(recht hat er)
    Werd die beiden schon vermissen wenn das mit der Gelben....

  • ... Nach seiner Aussage Igehöre ich eh nicht zum relevanten Klientel mit möglichen Aufbewahrungsverstößen ...:drink:(recht hat er)....

    Das mag sein, dass er Recht hat.

    Aber seine Aussage impliziert, dass es eine gewisse Klientel doch gibt.

    Und offenbar gibt es bei dem Herrn auch eine Vorstellung, wer zu dieser Gruppe gehört und wer nicht ( Du ).

    Gibt es diese wirklich, warum war er dann zuerst bei Dir?

    Oder ist das nur eine unhaltbare, dahergeschwafelte Aussage ohne Inhalt?

    Beides wäre m.M. nach ganz und gar nicht in Ordnung!

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Solche Fragen sind einfach nur sinnlos !

    Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes halte ich keineswegs für sinnlos, sondern - gerade in Deutschland - enorm wichtig. Sie werden noch viel zu selten gestellt.

    Damit kann man nahezu jedes Gesetz in Frage stellen !

    Stimmt. Traurig genug für die Gesetzgebung.

    Bestehende Gesetze zu hinterfragen ist Sache der Rechtsprechung und nicht des Einzelnen.

    Im Gegenteil! Die Rechtssprechung hat Gesetze lediglich anzuwenden, aber nicht zu hinterfragen. Das muss schon der Bürger machen und eben entsprechend wählen, wenn ihm ein Gesetz nicht passt.

    Dieser hat sie zu beachten oder juristisch dagegen vorzugehen.


    Juristische gegen ein Gesetz vorzugehen ist doch "hinterfragen" !?


  • Nach seiner Aussage gehöre ich eh nicht zum relevanten Klientel mit möglichen Aufbewahrungsverstößen ...:drink:(recht hat er)
    .

    Hat er auch gesagt, wer die Klientel genau ist? Von einem Polizisten weiß ich, dass sie gerne sehr alte Autos anhalten oder sehr teure Autos mit jungen Fahrern oder zwei oder drei Männer im Auto (ohne Frau oder Kind). Es wohl schon Erfahrungswerte, was den größten Erfolg verspricht.

  • Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes halte ich keineswegs für sinnlos, sondern - gerade in Deutschland - enorm wichtig. Sie werden noch viel zu selten gestellt.

    Das hast Du nicht richtig gelesen/verstanden.

    Die Frage lautete nicht, ist das Gesetz sinnvoll, sondern "Was soll ein K 98 im Kleiderschrank schaden" - und solche Fragen sind sinnlos, weil der Tatbestand - fehlerhafte Aufbewahrung - eindeutig ist.

    Die Sinnhaftigkeit des Aufbewahrungsgesetzes mit juristischen Mitteln in Frage zu stellen - darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen.

    Nur: So lange ein Gesetz gilt, ist es auch zu beachten egal ob man persönlich es für sinnvoll hält oder nicht.

    Im Gegenteil! Die Rechtssprechung hat Gesetze lediglich anzuwenden, aber nicht zu hinterfragen.

    Oh Mann, das ist aber fehlendes Basiswissen Sozialkunde !

    Gesetze anzuwenden ist Sache der Executive (also Verwaltung, Polizei etc.) !

    Hält der Bürger die Gesetze für falsch, dann wehrt er sich mit Hilfe der Judikative (also Gerichtswesen) dagegen -

    nicht aber durch Nichtbeachtung oder Selbstjustiz !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hat er auch gesagt, wer die Klientel genau ist? Von einem Polizisten weiß ich, dass sie gerne sehr alte Autos anhalten oder sehr teure Autos mit jungen Fahrern oder zwei oder drei Männer im Auto (ohne Frau oder Kind). Es wohl schon Erfahrungswerte, was den größten Erfolg verspricht.

    1-2 Waffen und (Jahrzehnte) nicht mehr in Ergebnisslisten. Von denen haben wir jetzt vor 4 Wocen auch zwei neue in den Verein bekommen... Meine Schxxxe haben wir die wieder schnell angefixt gehabt, 4 x::abschi:: in 2 Wochen :thumbup: und dann kommt das Corina=O

  • Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes halte ich keineswegs für sinnlos,

    Ich stelle mir vor, dass das deutsche Waffengesetz ursprünglich eine Idee des Satiremagazins „Titanic“ war und das dann irgendwie aus dem Ruder lief.
    Da man dann nicht mehr gegenlenken konnte, wurde einfach immer weiter gemacht.


    Das Dumme ist nur, dass diese These mit jeder Gesetzesnovelle immer plausibler erscheint. ^^

  • ...

    Bestehende Gesetze zu hinterfragen ist Sache der Rechtsprechung und nicht des Einzelnen.

    Dieser hat sie zu beachten oder juristisch dagegen vorzugehen.

    Schon falsch! Diese besonders in Deutschland sehr verbreitete Einstellung hat in der Vergangenheit Totalitaristen unterschiedlicher Färbung die "Arbeit" wesentlich erleichtert und letztendlich viel Unglück über die Menschen und Völker gebracht. Jeder sollte ständig alles hinterfragen und jeweils für sich entscheiden, was er mittragen kann und was nicht und ob es im jeweiligen Einzelfall angebracht ist, die Regelungen zu befolgen oder nicht.

  • Zustimmung waldgänger mit der Einschränkung, dass Gesetze erst einmal zu befolgen sind, es sei denn, diese widersprechen dem moralischen und ethischen Grundlagen der Humanität und sind mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbar.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • ...

    Oh Mann, das ist aber fehlendes Basiswissen Sozialkunde !

    Gesetze anzuwenden ist Sache der Executive (also Verwaltung, Polizei etc.) !

    ...

    Nein, Gesetze anzuwenden ist Sache der Exekutive und der Judicative. Auch letztere darf sich darüber nicht hinwegsetzen, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt. Executive ist übrigens nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Regierung. Allerdings sitzen in Deutschland fast alle Minister und die Kanzlerin auch im Parlament und sind somit gleichzeitig Teil der Legislative. Außerdem laufen die Entscheidungen in den Parteigremien meist nach dem Führerprinzip ab, womit die Regierung letztendlich dann doch die Gesetze macht. Also: Gewaltenteilung Fehlanzeige.

  • Zustimmung waldgänger mit der Einschränkung, dass Gesetze erst einmal zu befolgen sind, es sei denn, diese widersprechen dem moralischen und ethischen Grundlagen der Humanität und sind mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbar.

    Ja, und die "moralischen und ethischen Grundlagen der Humanität" sind für jeden etwas anderes und des Gewissen ist auch unterschiedlich ausgeprägt.

    Für mich z. B. ist jede Einschränkung meiner Freiheit, die der Gesellschaft nichts bringt, grundsätzlich inakzeptabel und jede unverhältnismäßige Einschränkung außerdem. Im Allgemeinen hält man sich vielleicht trotzdem daran, weil man u. U. die Folgen fürchtet, wenn man das nicht tut, aber bestimmt nicht weil ein Gesetz ein Gesetz ist und somit einfach einzuhalten.

  • . . . dass Gesetze erst einmal zu befolgen sind, es sei denn, diese widersprechen dem moralischen und ethischen Grundlagen der Humanität und sind mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbar.

    Nun, wer entscheidet das letztendlich? ist doch möglich, dass das die Judicative ganz anders sieht!

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • Stimmt, dass das Gerichte anders sehen können. Nur das entschuldigt keinesfalls Taten entgegen Moral, Ethik und Gewissen.

    Erinnere Dich an die Zeit, wo es Gesetz war, Flüchtlinge an der Zonengrenze mit allen Mitteln, auch unter Inkaufnahme von tödlicher Gewalt, am Grenzübertritt zu hindern.

    Oder geh 80 Jahre zurück, was da alles per Gesetz erlaubt war.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Nein, Gesetze anzuwenden ist Sache der Exekutive und der Judicative. Auch letztere darf . . .

    Ich wollte nur einen grundlegenden Verständnisfehler möglichst verständlich mit einfachen Worten geraderücken .

    Ausführliche Vorlesungen auf jede Kleinigkeit sind zum Verständnis des Problems nicht unbedingt nötig.

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hallo

    die Chefin meiner Waffenbehörde wurde vor einigen Jahren ins "Kalte Wasser" geworfen, als sie das Resor übernahm. Ich hatte ihr damals einige Tipps und Ratschläge gegeben, für die sie mir sehr dankbar war.

    Ich denke, das ich solange sie im Amt ist, keine Kontrolle befürchten muss. Aber bei mir wäre alles im Grünen Bereich, den ich weiß, was die Konsequenzen wären;)

  • Thema Munitionsaufbewahrung...

    darf ich nun eigentlich meine Muni zu hause in so einer Army Blech Munitionskiste lagern, wenn ich diese mit einem Vorhängeschloss abschließen kann oder nicht? Höre dazu 4 verschiedene Meinungen wenn man 3 Leute fragt...

    Weiß einer etwas genaues, eventuell sogar aus erster Hand (Behörde)?

    nein, ich kann meine Behörde gerade nicht fragen, die haben die Arbeit wegen Corona quasi eingestellt, wollte letztens fragen wann ich meinen neuen Voreintrag endlich zurück bekomme, und es war Tagelang niemand erreichbar.

  • 13 AwaffV

    ....mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;....

    Was ist also „gleichwertig“? Das kann dir eigentlich nur das BMI verbindlich beantworten. Wenn es dir dein Sachbearbeiter nicht schriftlich gibt, ist das auch nur seine Meinung.

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