• Deine Meinung Rolf kann ich akzeptieren.

    Wie könnte man jetzt die beiden Vorstellungen verifizieren?

    Vielleicht durch den Vergleich von Systemen, bei denen die Bestandteile der Daseinsvorsorge alleine dem Wirtschaftlichekitsprinzip unterworfen sind mit Systemen, die die Vorsorge in den Vordergrund stellen?

    Reinformen davon gibt es meiner Meinung nach nicht.

    Betrachten wir mal nur das Gesundheitswesen:

    Auch in den USA, die als Vorbild für das die wirtschaftlich organisierte Form der Gesundheitsversorgung gelten, ist das Gesundheitswesen nicht rein privatwirtschaftlich, nach dem Prinzip Angebot und Nachfrage und wirtschaftlich organisiert.

    Genau so wenig ist ein staatliches Gesundheitswesen so wie in Schweden oder Großbritannien rein am Gemeinwohl orientiert. gerade in GB steht an erster Stelle, dass es BILLIG sein soll.

    Nun könntest Du natürlich sagen, das hat mit Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne nichts zu tun. Akzeptiert.

    Aber dann müssten wir in eine Grundsatzdiskussion einsteigen, was Wirtschaftlichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge eigentlich ist.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(


  • Die KVen waren eigentlich ursprünglich Vereinigungen der niedergelassenen Ärzte, um der Nachfrageübermacht der Krankenkassen etwas entgegen stellen zu können. Denn vorher konnten die Kassen die einzelnen Ärzte gegeneinander ausspielen.

    In der Nazi-Zeit wurden die KVen aber dann gleichgeschaltet und zu Erfüllungsgehilfen der Politik gemacht. Unter dem Deckmäntelchen der Selbstverwaltung ist das immer noch so. Die Ärzte sollen sich um den Anteil an dem Kuchen streiten, der ihnen auf den Tisch gestellt wird.

    https://www.kbv.de/html/440.php

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  • Reinformen davon gibt es meiner Meinung nach nicht.

    Das ist mir völlig klar.

    Und mir ist auch klar, daß das Gesundheitswesen ein "besonderer" Markt ist, weswegen es nach unserem Verständnis immer eine Mischform sein wird.

    Aber wenn sogar in den Bereichen, in denen Markt einigermaßen vernünftig möglich wäre, er aufgrund staatlicher "Sozial"-Vorstellungen (und ich setze das "sozial" bewußt in Anführungszeichen!) unterdrückt wird, fehlt mir dafür jedes Verständnis.

    Und wäre ich Gesundheitsminister, so wäre das allererste (noch vor allen anderen notwendigen Änderungen), wofür ich mich einsetzen würde, daß auch jeder GKV-Patient eine Rechnung bekommt, in der er genau sehen kann, was er die Allgemeinheit kostet.

    Was nichts kostet, ist nichts wert.

  • ch wage vorherzusagen, dass die Ausgangsbeschränkungen den

    Seuchenzug nicht aufhalten werden, da die meisten "Nahkontakte" weiterhin ungeschützt während der Arbeit, und im Gedränge der öffentlichen Verkehrsmittel stattfinden.

    Das ist einer der Vorteile des Shutdowns: Busse und Bahnen sind jetzt viel leerer, ich wohne selbst in der Großstadt und kann die kaum besetzten Busse vor meiner Wohnung vorbeifahren sehen. Das Ansteckungsrisiko im ÖPNV ist stark reduziert, da weniger ihn nutzen.

  • Das ist mir völlig klar.

    Und mir ist auch klar, daß das Gesundheitswesen ein "besonderer" Markt ist, weswegen es nach unserem Verständnis immer eine Mischform sein wird.

    Aber wenn sogar in den Bereichen, in denen Markt einigermaßen vernünftig möglich wäre, er aufgrund staatlicher "Sozial"-Vorstellungen (und ich setze das "sozial" bewußt in Anführungszeichen!) unterdrückt wird, fehlt mir dafür jedes Verständnis.

    Und wäre ich Gesundheitsminister, so wäre das allererste (noch vor allen anderen notwendigen Änderungen), wofür ich mich einsetzen würde, daß auch jeder GKV-Patient eine Rechnung bekommt, in der er genau sehen kann, was er die Allgemeinheit kostet.

    Was nichts kostet, ist nichts wert.

    Und er würde überrascht sein, wie billig seine Behandlung beim Hausarzt ist.

    Eine Entwurmungskur beim Kater mit Untersuchung und Auftragen des Mittels, das nur der Tierarzt bekommt. 80,- Euronen BaT

    Ein Quartal pro Kassenversichertem:

    "Egal wie häufig ein Patient den Arzt in einem Quartal konsultiert, bekommt ihr behandelnder Hausarzt folgende Grundpauschalen pro 3 Monate (Stand Quartal 3/2015)

    Quelle: https://zengamed.de/kassenaerztlic…-kranken-kasse/

    Patientenalter in Jahren unter 5 5-19 19-55 55-76 älter 76
    Quartalspauschale 24,00 € 15,50 € 15,80 € 24,10 € 30,70 €

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  • Und er würde überrascht sein, wie billig seine Behandlung beim Hausarzt ist.

    Eine Entwurmungskur beim Kater mit Untersuchung und Auftragen des Mittels, das nur der Tierarzt bekommt. 80,- Euronen BaT

    Ein Quartal pro Kassenversichertem:

    "Egal wie häufig ein Patient den Arzt in einem Quartal konsultiert, bekommt ihr behandelnder Hausarzt folgende Grundpauschalen pro 3 Monate (Stand Quartal 3/2015)

    Quelle: https://zengamed.de/kassenaerztlic…-kranken-kasse/

    Patientenalter in Jahren unter 5 5-19 19-55 55-76 älter 76
    Quartalspauschale 24,00 € 15,50 € 15,80 € 24,10 € 30,70 €

    Danke für diesen Hinweis, denn diese Quartalsbezahlung ist Teil des Problems!

    Die Rechnung müßte wahrscheinlich zweiteilig sein:

    1. die realistischen Kosten (die "Katerbehandlung")
    2. das, was der Arzt tatsächlich bekommt.


    Aber so etwas ist von der Politik nicht gewollt, denn eine Krankheitsbehandlung fällt schließlich wie Manna vom Himmel (so wie der Strom aus der Steckdose kommt).

  • Gut. Im Durchschnitt bekommt ein Hausarzt pro Patient und Quartal natürlich viel mehr: so ca. 37 Euronen. Evtl. Strukturzuschläge bei Nutzung von Hausarztverträgen. (Mit IGeL und bei Privatpatienten auch mehr; z.B. Ziffer 1 GOÄ = Beratung auch telefonisch bis zu 10 Minuten (2,3 = 10,72 €)

    Um eine Praxis mit 3 Arzthelferinnen betreiben zu können, muss er durchschnittlich 200 Euro Umsatz pro Stunde machen.

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  • Dein Beispiel zeigt genau auf, was ich meine:

    Erstens zahlt die Krankenkasse diese Kosten und damit die Allgemeinheit (spätestens, wenn die Kosten höher sind als die Beiträge, die Du bisher an die KV gezahlt hast).

    Und zweitens gibt es sehr teure Medikamente und es ist bezeichnend, daß GKV-Versicherte glauben, die sind alle kostenlos.

    Um nicht mißverstanden zu werden:

    Es ist ja durchaus richtig, daß die Allgemeinheit der Versicherten die Kosten übernimmt (das ist ja das Prinzip einer Versicherung), aber den Versicherten sollte zumindest klar sein, um welche Summen es hier geht.

    Aber da sie diese Kosten nicht unter die Nase gerieben bekommen, hat sich eine "Freibier für alle"-Mentalität breitgemacht.

    Und dann ist das Geschrei groß, wenn das "Freibier" ausgeht.

    :hyster:

    Und was noch schlimmer ist: Dadurch fehlt dann u. U. das Geld dort, wo es WIRKLICH dringend gebraucht wird!

  • 4 Mediziner, 2 Chirurgen (warum auch immer), Anästhesist (hat mich auch gewundert) und Assistenzarzt.

    2 Stunden OP, plus die Kosten für eine Gewebeprobe. Alles zusammen, inklusive Medikamente, @ 650,- ,

    Ohne jede Krankenversicherung, in einer erstklassigen privaten Tierklinik in der das komplette Inventar vom Eigentümer gekauft werden muss und sich auch rechnen sollte. Und die Mediziner ihr Gehalt mit dem Einkommen der Klinik erarbeiten müssen.

    Wäre der Patient bei der selben OP Patient eines öffentlichen Spitals gewesen, wären die OP-Kosten 5stellig berechnet worden!

    Und es soll mir keiner versuchen zu erklären, Tierärzte wären arm!

    Trotzdem wundert mich Deine Rechnung.

    Das sind bei 4 Medizinern und 2 Stunden 8 Arztstunden.

    Das wären ohne Gewebeprobe und Grundkosten der Klinik ca. 80 Euro Stundensatz - dafür arbeitet bei mir gerade mal ein Handwerker im Meisterrang.

    Was die Medizinkosten allgemein anbelangt - da ist tatsächlich Vieles im Argen.

    Ich sehe meine Rechnungen.

    Der normale Hausarzt, steht an vorderster Front und wird m.E. durch die bestehenden Regelungen abgezockt, muß sogar bei der Privatabrechnung kreativ sein um überhaupt auf den Stundensatz einer Kfz Werkstätte zu kommen.

    Aber geh mal zum Facharzt, z.B. Augenarzt - da tränen einem wirklich die Augen !

    Richtig krass wird es dann im KKH.

    Hatte zwei vergleichbare stationäre Behandlungen.

    Bei der ersten habe ich keine Wahlleistungen in Anspruch genommen.

    Wurde alles pauschal abgerechnet, war nachvollziehbar und im Rahmen.

    Bei der Zweiten mit Wahlleistung - und dann wird ALLES separat abgerechnet 8|

    Ich hab hinterher gedacht ich träume.

    Bei gerechterer Auf- und Verteilung hätten wir weder Landarztmangel noch KKH Schließungen, denn Geld ist im Übermaß im System vorhanden - nur landet es vielfach dort, wo es nicht sinnvoll ist !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Noch mal zur Ausgangsbeschränkung ein Zitat aus der Allgemeinverordnung von Bayern:

    "4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

    5. Triftige Gründe sind insbesondere:

    a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

    b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

    c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

    d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

    e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

    f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

    g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

    h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

    6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen."


    Mir wurde schriftlich bestätigt, dass die in der Verordnung genannten triftigen Gründe keinen Ausschließlichkeitscharakter haben. Sie sind folglich als beispielhaft anzusehen.

    Nun hat leonardo hier (Medien die Manipulieren.....) im Beitrag #4247 für Österreich gezeigt, dass Motorradfahren erlaubt ist, und darunter erwähnt, dass schon Motorradfahrer angezeigt worden wären.

    Die schwammige Formulierung, dass die triftigen Gründe glaubhaft gemacht werden müssen, provoziert schon Rechtsunsicherheiten.

    Das Ziel der bayerischen Allgemeinverordnung ist ja - ich zitiere - "die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.", und somit die Übertragung des Coronavirus zu vermeiden.

    In der Pressekonferenz äußerte der Ministerpräsident Söder sinngemäß, dass man die Leute ja nicht zuhause einsperren wolle. Wenn keine Gefahr gegeben sei, das Virus zu übertragen, dann spricht nichts gegen das Verlassen der Wohnung.

    Wir wissen aber aus dem Gummiparagraphen zum Führen von Messern über 12 cm, mit dem allgemein anerkannten Zweck, dass dies in der Praxis strenger ausgelegt wird, als in der Bundestagsdebatte dazu gesagt. Schäuble sagte da sinngemäß, dass man dem Pilzsammler das Messer nicht wegnehmen wolle.


    Wenn also jemand etwas im Freien bzw. der Öffentlichkeit nur zum Spass macht, das nicht als Sport angesehen wird, dann gibt es auch keinen triftigen Grund dafür, die Wohnung zu verlassen.

    Da das persönliche Gespräch mit einem Anwalt während der Ausgangsbeschränkung auch nicht erlaubt sein soll (Zitat aus: https://www.bayern.de/service/inform…sbeschraenkung/

    Dürfen Anwälte oder Steuerberater noch Mandanten beraten?

    Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Kanzleien können weiterhin arbeiten und z. B. telefonisch Beratung leisten. Zwischen Kollegen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Als Mandant kann man geöffnete Kanzleien nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufsuchen. Auch Notariate sollten nur nach vorheriger Terminabsprache und nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden.")

    ist es gar nicht so einfach, über einen Anwalt einen Widerspruch gegen ein Strafmandat einzureichen: Telefonische Beratung ist gefordert.

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    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Wichtig ist auch folgende Regelung:

    "https://www.bayern.de/service/inform…sbeschraenkung/"

    Sind Fahrten zum Zweitwohnsitz untersagt?

    Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, dazu gehört z. B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder der Lebensmitteleinkauf oder Arztbesuche. Bloße Fahrten zum Zweiwohnsitz ohne triftigen Grund sollten nicht stattfinden. Bitte überlegen Sie daher, ob diese Fahrt jetzt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, insbesondere, wenn Sie hierfür öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen.

    Ich sehe das ziemlich kritisch: Das Grundrecht zum Aufenthalt in seinem Zweit-Wohnbesitz wird ohne zwingenden Grund eingeschränkt, auch wenn man dort niemanden trifft, der nicht zum eigenen Hausstand gehört.

    Das ist schon ein erheblicher Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte. Und dafür gibt es aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund, insbesondere weil man beispielsweise niemanden anstecken kann, wenn man mit dem Auto in sein Wochenendhaus fährt und dort niemanden trifft, der nicht zum eigenen Haushalt gehört.

    Durch diese Handlung kommt man niemandem so nahe wie beim Einkaufen oder bei der Arbeit.

    Genau so sehe ich in Bezug auf ein eingefriedetes Gartengrundstück, das man bearbeiten will oder muss.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Das ist schon ein erheblicher Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte

    Hast du überhaupt schon mal das GG gelesen?

    Nirgends steht, dass du machen kannst was du willst.

    Zitat

    Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Und genau da greift aktuell das Infektionsschutzgesetz.

    Im Rahmen des ISG wäre es sogar möglich dich Wochen an deiner Arbeitstelle festzuhalten, um z.B. kritische Infrastruktur am laufen zu halten.

  • Jetzt haben wir die Zwei-Klassengesellschaft in Deutschland. Die Kanzlerin hat vor einer Stunde verkündet. Es gilt ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen (außer Familien und Haushaltsgemeinschaften) für alle.

    Einige Bundesländer haben zudem eine Ausgangsbeschränkung.

    In meinem Bundesland gibt es keine Ausgangsbeschränkung. Das erspart mir viel Papierkram.

  • Jetzt haben wir die Zwei-Klassengesellschaft in Deutschland. Die Kanzlerin hat vor einer Stunde verkündet. Es gilt ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen (außer Familien und Haushaltsgemeinschaften) für alle.

    Einige Bundesländer haben zudem eine Ausgangsbeschränkung.

    In meinem Bundesland gibt es keine Ausgangsbeschränkung. Das erspart mir viel Papierkram.

    die Kanzlerin ist nach ihrer Rede um 17: 30 Uhr erstmal selbst in Quarantäne gegangen.

    ::trenn::

    Yorick

  • Italien hat nach einem Monat Ausgangssperre jetzt noch alle Industrien dicht gemacht (Außer Lebensmittelbranche). Vielleicht sollte irgendjemand mal den Mut haben zu entscheiden.

    „Wir schieben nur auf, aber es bringt nichts. Das hält keine Volkswirtschaft, die nötigen 18 Monate bis 2 Jahre durch. Jetzt die Toten und die Lebensgrundlage aller retten, als die Toten in 6 Monaten und die Lebensgrundlage bis dahin vernichten“.

  • Und genau da greift aktuell das Infektionsschutzgesetz.


    Im Rahmen des ISG wäre es sogar möglich dich Wochen an deiner Arbeitstelle festzuhalten, um z.B. kritische Infrastruktur am laufen zu halten.

    Dies wird von Rechtswissenschaftlern nicht so gesehen

    Zitat aus: https://www.juwiss.de/27-2020/

    "Laut § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG kann die zuständige Ordnungsbehörde auf Vorschlag des Gesundheitsamtes (§ 28 Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 6 IfSG) gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider i.S.d. § 2 Nr. 4-7 IfSG die in §§ 29-31 IfSG genannten Standardmaßnahmen anordnen. Als Standardmaßnahmen sind die Beobachtung (§ 29 IfSG), berufliche Tätigkeitsverbote (§ 31 IfSG) sowie die Absonderung in Krankenhäusern oder zu Hause (§ 30 IfSG) näher geregelt. Man könnte nun argumentieren, dass eine Ausgangssperre als eine generelle Quarantäneanordnung zu verstehen sei, da im Pandemiefall alle zumindest krankheits- oder ansteckungsverdächtig seien. Das BVerwG (E 142, 205 ff.) verlangt allerdings für die Annahme, dass eine Person ansteckungsverdächtig ist, dass die Tatsache, dass eine Person Krankheitserreger aufgenommen hat, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil."


    "..... Schließlich enthält § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG eine Generalklausel. So erlaubt die Norm, beim Auftreten von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern generell, die „notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu erlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zur Vorgängervorschrift in § 34 BSeuchG (BT-Drs. 8/2468, S. 24) wollte der Gesetzgeber damit auch zu Maßnahmen gegenüber Nichtstörern ermächtigen."

    Die Einschränkungen der Freiheitsrechte müssen aber erforderlich, verhältnismässig und zielführend sein.

    Das IFSG gibt nach meinem Wissen, und soweit ich mich kundig gemacht habe, überhaupt keine Handhabe, jemanden zur Arbeit zu zwingen, bzw. ihn an seiner Arbeitsstelle festzuhalten, damit die Infrastruktur am Laufen gehalten wird. Laut § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG kann die zuständige Ordnungsbehörde auf Vorschlag des Gesundheitsamtes (§ 28 Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 6 IfSG) gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider i.S.d. § 2 Nr. 4-7 IfSG die in §§ 29-31 IfSG genannten Standardmaßnahmen anordnen.

    Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, nämlich jemand an seiner ARBEITSSTÄTTE festgehalten werden kann, wenn Du mir entsprechende Gesetzestexte oder fundierte juristische Kommentare dazu vorlegen kannst.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • @Schwarzer Mann

    Sorry, aber ich glaube du hast den Sinn der Verordnung nicht verstanden. Der ist aber eigtl. ganz einfach :

    Park deinen Arxch Zuhause wann immer möglich !

    Ich muss leider unter Menschen gehen weil mein Beruf als systemrelevant gilt, ich würde viel lieber daheim bleiben, oder Waldarbeit verrichten, oder mich um die Landwirtschasft kümmern, dort komme ich zu niemanden, mich kann keiner anstecken, und ich im Fall der Fälle auch nicht.

    Wenn die Leute nicht so dummdämlich gewesen wären und meinten Empfehlungen gelten für sie nicht wäre die Ausgangsbeschränkung gar nicht erst erteilt worden.

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