Corona in Österreich und seinen Nachbarländern und seine Auswirkungen....

  • Bestrafe einen und erziehe Tausende. Ärzte haben eine hohe Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung, damit sich nicht weitere Ärzte auflehnen, greift man hart durch. Amtsärztin einer BH, die kritisch hinterfragt, das muss eine ziemliche Schmach sein..

    Leserkommentar zu dem Artikel


    https://www.krone.at/2340607

    Gegen Impfung gewettert: Amtsärztin nun entlassen

    lg

    Also bei uns in Deutschland sind Amtsärzte durchwegs Beamte, weil sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Da ist eine Entlassung noch sehr viel schwieriger, als aus dem Angestelltenverhältnis. Allerdings sind Beamte zur politischen Neutralität verpflichtet.

    Auch als Angestellte dürfte die Ärztin recht gute Chancen beim Arbeitsgericht haben. Schon der Fakt, dass es doch ziemlich lange gedauert hat, bis die Kündigung mündlich ausgesprochen wurde (die bedarf in jedem Fall der Schriftform) zeigt auf, dass es wohl nicht ganz so einfach ist, gerichtsfeste Entlassungsgründe zu finden. Mal sehen, wie das ausgeht.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Also bei uns in Deutschland ...

    Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.


    Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.


    Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten. Ihr Dienstverhältnis wird durch einen einseitigen staatlichen Ernennungsakt, nämlich die Übergabe einer Ernennungsurkunde, begründet. Auch ihre Besoldung und Versorgung werden durch Gesetz festgelegt, sind also demokratisch entschieden und nicht verhandelbar.

    Dürfte in A nicht viel anders sein.

    Und wenn sich ein Beamter öffentlich GEGEN seinen Arbeitgeber stellt sind die Folgen wohl absehbar.

  • Hatten wir das schon ?


    VfGH: Maskenpflicht in Schule und Klassenteilung gesetzwidrig !

    https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php


    Auszug aus der Entscheidung:

    Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren. Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden. Der VfGH folgt damit seinen Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier). Auf die weiteren im Antrag erhobenen Bedenken war bei diesem Ergebnis nicht einzugehen.


    Wieso kommt die Regierung den Aufforderungen des Verfassungsgerichtshofs nicht nach ? Klingt für mich nach purer Arroganz...:/



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • wenn eine Seite vor Gericht bestimmte Belege nicht vorlegt, dann kann man üblicherweise davon ausgehen, das

    A) diese nicht vorhanden sind (in dem Fall des Zustandekommens der Verordnung keine Dokumentation durchgeführt wurde)

    B) in den Akten etwas drin steht, was nicht öffentlich gemacht werden soll

    C) aufgrund der Aktenlage der Inhalt der Verordnung und deren Notwendigkeit nicht belegt werden kann

    D) an entscheidender Stelle unfähige Leute sitzen

    E) der Ausgang des Verfahrens vollkommen ohne Konsequenzen ist und man es das nächste Mal wieder genau so machen wird, weil die Sache vorbei ist, wenn ein Gericht zu einem Urteil kommt. (Was soll's? Man müsste im Extremfall die illegale Praxis sofort beenden, die ist aber schon längst Geschichte)

    Vor allem Punkt E könnte als erfolgreiches "Geschäftsmodell" etablieren, wenn man an anderer Stelle dafür sorgt, dass es keine Sanktionen für rechtswidrige Vorschriften gibt.


    ( Fiktives Beispiel:

    Oh, das Mitführen des Impfpasses durfte doch nicht angeordnet werden? Ist aber schon obsolet, weil das Ziel mittlerweile schon erreicht ist. EGAL! )

    Wer wird als Politiker schon zurücktreten, wenn es um so Kleinigkeiten, wie rechtswidrige Verordnungen geht?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Ziemlich irre, was sich die Verwaltungen so einfallen lassen.

    Ob solche Verbote, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten oder zu verweilen, juristisch Bestand haben können, müsste mal gerichtlich geprüft werden. Ich wage aber zu bezweifeln, dass Gerichte zeitnah zu einem Urteil kommen werden, da unsere Gerichte bekanntermaßen überlastet sind. Und was hätte das dann für Konsequenzen, außer dass eine Verordnung außer Vollzug gesetzt werden muss? (vielleicht, dass Bußgelder nicht eingetrieben werden können, falls jemand nicht bezahlt hat?)

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  • Ziemlich irre, was sich die Verwaltungen so einfallen lassen.

    Ob solche Verbote, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten oder zu verweilen, juristisch Bestand haben können, müsste mal gerichtlich geprüft werden. Ich wage aber zu bezweifeln, dass Gerichte zeitnah zu einem Urteil kommen werden, da unsere Gerichte bekanntermaßen überlastet sind. Und was hätte das dann für Konsequenzen, außer dass eine Verordnung außer Vollzug gesetzt werden muss? (vielleicht, dass Bußgelder nicht eingetrieben werden können, falls jemand nicht bezahlt hat?)

    Also diese Betretungsverbote gibt es ja auch an anderer Stelle im Gesetz, zB. zur Bekämpfung von Drogenhandel, Alkohol oder Gewalt (siehe Waffenverbotszonen).

    Bis jetzt wurde keine davon für unzulässig erkannt meines Wissens.

    Interessant ist aber, dass es bei Corona dann schon die ein oder andere Entscheidung gibt wo solche Betretungsverbote wiederum aufgehoben wurden, wenn ja die gesundheitlichen Folgen einer Krankheit deutlich schwerer wiegen als zB. beim Konsum von Alkohol und man meinen könnte dem Gesundheitsschutz der Allgemeinheit wird ein höherer Rang eingeräumt als wenn sich ein paar Jugendliche am Nachmittag oder Abend besaufen.

    Man könnte fast meinen auch die Gerichte entscheiden da nicht sehr konsequent...



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  • Die ORF-Co-Kommentatoren Hans Knauß und Alexandra Meissnitzer müssen am Sonntag auf ihre Beiträge zu den Weltcuprennen in Bansko und Val di Fassa verzichten. Knauß ist laut ORF wegen einer Erkältung verhindert. Weil die beiden im gleichen Hotel in Wien wohnen und daher Kontakt hatten, muss auch Meissnitzer "aus Sicherheitsgründen", wie es im ORF hieß, pausieren.

    https://www.kleinezeitung.at/sport/wintersp…evaF1i_-wY2IeXQ


    Es wird immer besser. Jetzt muss man schon wegen einer einfachen Erkältung in Quarantäne. :thumbup:



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  • https://www.heute.at/s/so-krank-mac…Lmem1JUixTfs6J0

    Allerdings sei eine Therapie nach einer Infektion nichts ungewöhnliches. "Nach jeder Lungenentzündung müsste man eigentlich eine Therapie machen" so van Haentjens. Der Grund: Die Atemqualität verändert sich durch die Blockade. Um wieder bis in den Bauch atmen zu können, müsse erst wieder die "Hardwear" repariert werden.


    So krank machen uns die Corona-Maßnahmen

  • Klemens Widhalm

    "...rechnet man die Infektionen zwischen 15. und 21. Februar allerdings gruppenspezifisch auf 100.000 Einwohner hoch, weisen die 15- bis 24-Jährigen mit 170,5 die höchste Sieben-Tages-Inzidenz auf..."
    Mulitpliziert man sein Alter mit 25, dividiert dieses durch die Wurzel aus 719, nimmt das zum Quadrat und subtrahiert am Ende davon noch die fünffache Menge einer normalgewichtigen Kokosnuss, dann bleibt einfach nur mehr ein nächster Lockdown übrig.


    Leserkommentar zu dem Artikel.::lachen2::

    https://www.krone.at/2354014?fbclid…Vv01MdBrCj5LR3k

  • Mittlerweile gelten alle direkten Nachbarländer Deutschlands fast ausnahmslos als Risikogebiete:

    grin-.)grin-.)grin-.)grin-.)grin-.)grin-.)grin-.)grin-.)

    Noch Fragen ? Ähh nööö.

    Der Geldgeber bestimmt auch immer was Risikogebiet ist. War 1939-45 auch so. grin-.)

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Leutz der nächste Krieg der von Deutschland ausgeht muß leider noch etwas verschoben werden. Das neue Sturmgewehr ist noch in der Planung und die Leasingrate für die Panzer wurden nicht fristgerecht überwiesen. Vorläufig kann auch nur auf das alte Modell der Kampfhandtaschen zurückgegriffen werden da die neuen Modelle noch nicht in der kompatiblen ES/Divers Variante vorhanden sind. Trotzdem können zumindest von den Hauptmänninen schon mal die Lippenstifte im Magazin vorbestellt werden. Die Farben der Saison entnehmen sie bitte der Tafel an der Wand im Magazin. Für einen evtl. zu übenden Einmarsch wohin auch immer beachten sie bitte die ausgearbeitete Regel das wir uns vorläufig immer an die Jahreszeit halten. Also d.h laut Dienstplan den Lippenstift ab März in Brombeere zu wählen. Saisional ist ab Juni Urlaubsbedingt alles offen. Auch Erdbeergeschmack.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

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