1) Im Gesetzestext heißt es - soweit ich weiß - innerhalb von 12 Monaten. Das heißt nicht, dass der erste Schuss am Tag 1 und der letzte am Tag 365 fallen muss.
Richtig, aber bisher wurde der Text so ausgelegt das der erste Schuß im ersten Monat und der letzte Schuß im zwölften Monat abbegeben werden muss.
Das mag falsch sein ist aber trotzdem so.
2) Eine faktische Unmöglichkeit im März, April, Mai zu schießen gab es ja nicht. Mein BüMa hat eine Waffe von mir eingeschossen und da haben noch einige andere geballert. ÖFFENTLICHE Schießstände waren geschlossen.
Auch wieder richtig, da aber der Sportbetrieg faktisch doch brach lag bestehet die Gefahr dass hier scheinbare Widersprüche hinterfragt werden könnten.
In Beitrag 296 schreibt ja der Forumsjurist dass mit dem Schießen erst im Juni begonnen werden konnte. Darauf bezog sich meine Antwort.
Dieser vorauseilende Gehorsam ist mir schon öfter hier im Forum aufgefallen.
Mag sein, auch wenn mein Motto immer lautet nur keinen unnötigen Streit vermeiden.