Alle Schützenvereine müssen schliessen

  • 1) Im Gesetzestext heißt es - soweit ich weiß - innerhalb von 12 Monaten. Das heißt nicht, dass der erste Schuss am Tag 1 und der letzte am Tag 365 fallen muss.

    Richtig, aber bisher wurde der Text so ausgelegt das der erste Schuß im ersten Monat und der letzte Schuß im zwölften Monat abbegeben werden muss.

    Das mag falsch sein ist aber trotzdem so.


    2) Eine faktische Unmöglichkeit im März, April, Mai zu schießen gab es ja nicht. Mein BüMa hat eine Waffe von mir eingeschossen und da haben noch einige andere geballert. ÖFFENTLICHE Schießstände waren geschlossen.

    Auch wieder richtig, da aber der Sportbetrieg faktisch doch brach lag bestehet die Gefahr dass hier scheinbare Widersprüche hinterfragt werden könnten.

    In Beitrag 296 schreibt ja der Forumsjurist dass mit dem Schießen erst im Juni begonnen werden konnte. Darauf bezog sich meine Antwort.

    Dieser vorauseilende Gehorsam ist mir schon öfter hier im Forum aufgefallen.

    Mag sein, auch wenn mein Motto immer lautet nur keinen unnötigen Streit vermeiden.

  • Puh, da ist ja beim BDS LV1 alles richtig einfach. Es gilt der Beginn der Mitgliedschaft. Beispiel. Jemand wird im April 2020 Mitglied beim BDS. Corona befingt, kann er erst im Juni 2020 mit dem Schießen beginnen. Kriegt er bis April 2021, 18 Schießtermine hin, kann er im April das Bedürfnis besntragen. Es zählt nicht der erste Schießtermin, sondern der Beginn der Mitgliedschaft im Verband. Ich glaube ich habe mir den richtigen Verband ausgesucht.?

    Das ist nicht nur beim BDS LV1 so, sondern auch in anderern Verbänden, die sich an das WaffG und die eigene Befürwortungsrichtlinie halten.


    Dann warten wir mal ab ob das im April 21 die Behörden genauso sehen?

    Die haben die Zuverlässigkeit zu prüfen und ob die Bedürfnisbescheinigung formal korrekt ist. Nicht mehr und nicht weniger. Da sind keine Schießnachweise abzuliefern, zumindest nicht, solange kein begründerter Verdacht an der Befürwortung besteht. Und wie Wolfgang0704 oben schon richtig angemerkt hatte, war das Schießen zu Zeiten des Shutdowns ja nicht per se verboten!

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Das Stichwort ist "begründet".

    Es muß im Einzelfall einen Grund geben, an der erfolgten Befürwortung durch den Verband zu zweifeln. Ein solcher Zweifel ist ja auch ein Affront gegen den Verband. Das kann man nicht einfach generell mal so machen, weil einem danach ist. Bzw. kann man schon, währt aber nicht lange.

    Hier (Schießanlage Philippsburg) gab es auch keine so lange Pause.

    Ich habe bis Mitte März Wettkämpfe geschossen und am 20.5. das reguläre Training wieder aufgenommen (unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen).

  • Eben, der könnte sich ja bei einem Neumitglied im Verband bei der ersten WBK ja ergeben.

    Aha....na dann begründe deine Meinung doch bitte einmal!

    Die ist aber schon klar, dass "Neumitglied" per se dafür nicht ausreicht. Denn würde die Gefahr bei jedem Neumitglied bestehen, hätte der Gesetzgeber das ja ins Gesetz formuliert, bzw. formulieren müssen. Also bleibt die Einzelfallprüfung. Und genau da kommt jetzt deine Argumentation ins Spiel.....:sla:


    Gruß

    Frank

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Gerade für mich Voreintrag holen wollen. SA: bisherige Rückantwort vom Verfassungsschutz länger als 8 Wochen... :wall::teufel:::abschi:::cursing:

    Also mein letzter Voreintrag hat 4 Tage gedauert... Sonntag Abend in den Kasten der Behörde geworfen, Donnerstag war die WBK per Post zurück bei mir (KW24 - 2020). Sofern die letzte Zuverlässigkeitsprüfung (etwa die von der Ersterteilung oder die letzten Regelüberprüfung) nicht länger als drei Jahre her ist muss die Behörde nämlich nicht zwingend eine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit durchführen...

    Ich muss die Gesetze und Regeln eines Landes nicht mögen oder gut finden, aber solange ich in ihm Lebe muss ich sie respektieren.

  • Also mein letzter Voreintrag hat 4 Tage gedauert... Sonntag Abend in den Kasten der Behörde geworfen, Donnerstag war die WBK per Post zurück bei mir (KW24 - 2020). Sofern die letzte Zuverlässigkeitsprüfung (etwa die von der Ersterteilung oder die letzten Regelüberprüfung) nicht länger als drei Jahre her ist muss die Behörde nämlich nicht zwingend eine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit durchführen...

    Die Zeitspanne von 3 Jahren kannte ich persönlich so nicht. Bisher wurde mir ein Zeitraum von 6 Monaten genannt. Aber vielleicht für die neue Regelung und der damit verbundene Ärger (auch bei den Behörden) dazu, dass die Gültigkeitsdauer der Zuverlässigkeit nun doch hier und da im Rahmen der Möglichkeiten ausgedehnt wird.

    Gruß

    Frank

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  • Ich habe heute die Mail vom BDS bekommen, das die Deutsche Meisterschaft Wurfscheibe am geplanten Termin vom 13.August bis zum 16.August in Suhl statt findet.

    Es werden die Ergebnisse der LM 2019 zu Grunde gelegt, und damit auch andere Schützen teilnehmen können, wurde eine Liste mitgeschickt, auf der sich jeder eintragen, und ( auch ohne LM Teilnahme ) teilnehmen kann.

    Also geht es wieder los.:happy::happy::happy:



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Gera

    Also mein letzter Voreintrag hat 4 Tage gedauert... Sonntag Abend in den Kasten der Behörde geworfen, Donnerstag war die WBK per Post zurück bei mir (KW24 - 2020). Sofern die letzte Zuverlässigkeitsprüfung (etwa die von der Ersterteilung oder die letzten Regelüberprüfung) nicht länger als drei Jahre her ist muss die Behörde nämlich nicht zwingend eine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit durchführen...

    Muss sie nicht, macht sie aber bei uns, wenn die letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung länger als 6 Monate zurück liegt. Angeblich will das Landratsamt es so.

  • Heute war auch die Anmeldung für den ersten Termin der DM IPSC Handgun in Juli.

    Die Startplätze, mir schienen es weniger als in den vergangenen Jahren, waren in Windeseile vergeben. Ich habe es bisher leider nur auf die Warteliste geschafft, hoffe aber noch reinzurutschen.

  • Ist der letzte Eintrag länger als 6 Monate her, wird bei uns (Kreis MI) auch die Zuverlässigkeit neu geprüft.

    Dauert dann tatsächlich 8 Wochen bis die WBK wieder im Briefkasten liegt. Selbst die Anzeige einer Schwaffe hat neulich fast 3 Wochen gedauert.

    Hatte aber interne Gründe.

  • Schützenvereine sind auch Sportstätten! Was gibt es da noch zu klären?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Neulich hat unser Vorstand beim Landratsamt angefragt, ob sie den Sachkundelehrgang genehmigen (Corona, welche Auflagen, usw). Da wurde ihm mitgeteilt, was Kretschmer sagte.

    Das war darauf bezogen, dass Kretschmer viel erzählen kann. Fakt ist, Sportstätten sollen vorerst bis Ende November geschlossen werden. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung vor und dieser soll ja mit den Ministern abgesprochen, auch länderübergreifend gelten.

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