Ich buche bei meinem Verein keine Reise, die ich wg. Reisewarnung der Regierung einfach wieder stornieren kann und mein Geld zurück bekomme.
Ich bin MItglied und akzeptiere mit meinem Beitritt die Satzung und unterliege den Beschlüssen der Jahreshauptversammlung, bei denen ich ein Stimmrecht habe.
Ich lasse mal offen, obs legitim und moralisch vertretbar ist, einen anteiligen Betrag zurück zu fordern, ich mache es nicht. Uns triffts ja doppelt, weil meine Frau auch Mitglied ist, aber uns ist das mal Banane. Bei einem Verein mit eigener Anlage laufen alle Gebühren weiter, es müssen Bankkredite bedient werden und die Budgetierung fürs laufende Jahr muss auch gesichert sein.
Wir haben bei der letzten JHV einen umfangreichen Reparaturhaushalt besprochen, der von den Mitgliedern so gewollt war und fast einstimmig genehmigt wurde. Da kann man nicht mal so auf zwei oder drei Monatsbeiträge verzichten, weil das alles dann irgendwann nicht mehr finanzierbar ist. Falls im nächsten Jahr eine gewisse Rückvergütung ( egal ob gezahlt oder als Gutschrift stehenbleibend ) dann ist es in Ordnung. Falls nicht, dann nicht, weil damit eben etwas sinnvolles geleitet wird.
Ich billige manchen Leuten durchaus zu, dass bedingt durch Kurzarbeit oder drohendem Verlust des Arbeitsplatzes die einzelnen Positionen des privaten Budgets überprüft werden. Wers nicht mehr kann, der möge offen mit seinem Vorstand sprechen. Wer nur meckern will, soll für sich die Konsequenzen ziehen.
MfG Averell