Alle Schützenvereine müssen schliessen

  • Natürlich, Gesetz ist Gesetz und Gesetze sind bedingungslos einzuhalten und rücksichtslos durchzusetzen! Wo kämen wir sonst hin...::hahah::

  • ... Heisst das jetzt für die "EU-Schützen" ... Alle Knarren abgeben?

    Von mir ein "+1", denn... so abwegig ist der Gedanke nicht, dass irgendwelche Blödmänner die Situation ausnutzen möchten, um dem LWB wieder einmal einen 'reinzuwürgen.

    Ich prognostiziere mal, dass in den Waffenbehörden niemand auf die Idee kommt, etwas anderes als min. 18 Trainings zu verlangen, weil 12 monatlich jetzt ja schon gescheitert ist.

    Steht ja auch so im Gesetz. Ausnahmen wegen Epidemien sind da nicht vorgesehen.
    Ganz blöd für jemanden, der z.B. in Monat 10 seiner Wartefrist ist. Falls nicht vorher schon 18 Termine beisammen ( sollte ja für einen euphorischen Neueinsteiger kein Problem sein ) wird es vor Ablauf der 12 Monate kaum noch Termine geben... D.h. nachher weitermachen und zusammenzählen. Rücksichten, "man könne ja nichts dafür", dürften da kaum zu erwarten sein...

    Bei dem einen oder anderen dürfte sich diese aufgedrängte Zwangspause direkt an irgendwelche Winterpausen des Vereins anschliessen. Das machts nicht besser...

    ... Deshalb denke ich, dass Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren längerfristig betrachtet wenig bringen, dass aber Vorsichtsmaßregeln im täglichen Umgang schon sinnvoll und nötig sind.

    Sehe ich auch so!

    Nicht jeglichen Kontakt stoppen und somit auf Pause gehen, sondern moderat weiter die Seuche "laufen lassen". Dann kommen nicht bei Lockerung von Massnahmen wieder Hundertausende uninfizierte aus den Löchern, um den nächsten Peak nach oben "zu nähren".

    Wieviele Kontakte hierbei die richtige "Dosierung" sind, das ist jedoch eine ganz schwierige Frage.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Im Gesetz zwar nicht, aber meiner Meinung nach gibt es durchaus einen Entscheidungsspielraum für den örtlichen Sachbearbeiter.

    Würde eher davon ausgehen, daß das dereinst im V-Fall "kulant" geregelt wird.

    Ausserdem gibt es ja noch den Weg übers Verwaltungsgericht ... dafür versichert werden ja wohl die meisten sein.

  • Hast Du bewusst EU-Schützen geschrieben ?


    Für mich ändert sich jedenfalls nix. Außer dass die Schießstände geschlossen sind und die Händler ihre Ware nicht verkaufen können, weil geschlossen...


    Wir müssen ja zum Glück kein Bedürfnis nachweisen...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • zählt es, wenn man mit (Erlaubnis- und WBK-Pflichtigen) Lang- und Kurzwaffen im Kaliber 4mm lang trainiert ?

    Ist ja unter 7,5 Joule (mit F im 5-Eck) und somit auch zB Zuhause im großen Keller möglich... ?

    Dann könnte ich sogar 12/12 nachweisen

    Grüße

    Tom

  • Von mir ein "+1", denn... so abwegig ist der Gedanke nicht,

    Ja, eine klare 1 - aber für etwas ganz Anderes, denn diese Überlegung ist ein Paradebeispiel dafür, wie scheinbare Logik zu totalem Quatsch wird !

    Mit einer staatlich angeordneten Schließung der Schießstände, also das gesetzlich angeordnete Schießverbot, kann kein Bedürfniswegfall wegen fehlenden Trainings begründet werden.

    Etwas Anderes sind Zeitverzögerungen z.B. beim Erwerb.

    Da kommt es dann tatsächlich darauf an, ob eine extra Regelung gefunden wird, oder es eben unter den Bereich "höhere Gewalt" fällt.

    Bricht man sich in der Erwerbsphase den Arm und kann zwei oder drei Monate nicht trainieren, verschiebt es sich eben auch.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • und die Händler ihre Ware nicht verkaufen können, weil geschlossen...

    Na ja, mit etwas Geschick kann man sehr wohl, wenn auch sicher nicht überall, so doch in BW ::c.o.l). . . .

    https://sportarms.eu/

    Mal den bunten Kasten anklicken und staunen, was geht ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • warum nicht?

    Weil Du auch nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden kannst,

    wenn Du Deine Steuern ordnungsgemäß bezahlt hast

    :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ja, weil ich Schweizer bin und kein Bedürfnis nachweisen muss (Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke)

    Bei uns in AT muss man es auch nicht nachweisen. Man muss nur den Grund nennen wieso man dies und jenes haben möchte. Seh ich nicht als Bedürfnis „nachweisen“...

    Na ja, mit etwas Geschick kann man sehr wohl, wenn auch sicher nicht überall, so doch in BW ::c.o.l). . . .

    https://sportarms.eu/

    Mal den bunten Kasten anklicken und staunen, was geht ;)

    jup du bist ja auch Deutscher. Bei euch geht das, bei uns leider nicht.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Irgendwie steh ich auf dem Schlauch..

    Angesichts der Fragestellung hatte ich auch den Eindruck ::c.o.l)

    Sind Schießstände etwa auf immer und ewig "geschlossen" ?

    Also kann eine staatlich angeordnete, zeitlich begrenzte Maßnahme nicht als Grund für einen grundlegenden Bedürfnisentfall herangezogen werden.

    Sobald die Stände wieder öffnen, geht der Schießbetrieb weiter

    und

    sollte die Schließung ein ganzes Jahr oder mehr betragen dann ist das entsprechend vergleichbarer, rechtstaatlicher Grundsätze zu berücksichtigen, niemals aber ein Grund für einen Widerruf mangels Bedürfnis.

    Die Befolgung einer staatlichen Maßnahme darf nie Grundlage einer Sanktion sein - so etwas gehört zu den"10 Geboten" der Rechtstaatlichkeit ::RTFM::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • jup du bist ja auch Deutscher. Bei euch geht das, bei uns leider nicht.

    Also hier wohl auch nur, wenn man ziemlich "findig" ist ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ... Etwas Anderes sind Zeitverzögerungen z.B. beim Erwerb...

    Da ich mich auf 12/18 bezog, dachte ich, dass es klar sei, dass es um Bedürfnisbescheinigung/Erwerb geht.

    Nach den neuen Regeln ist das "Behalten" ja nicht mehr so schwer. Da macht es garnix, wenn mal 3-4 Monate kein Standbesuch erfolgt.

    :drink:

    Inwieweit die Gesetze und Verordnungen buchstabengetreu angewendet werden ( Pech gehabt! ), oder ob vorhandener, erlaubter Spielraum ausgeschöpft wird ( schaun wir mal, was möglich ist... ), dass ist eine ganz anderer Farge.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

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