Im Waffenwesen erfolgen bis auf Weiteres keine Ladungen, Verfahren werden schriftlich geführt. Ebenso wird die Verwahrung von Schusswaffen vorübergehend nicht überprüft.
Waffenrechtliche Urkunden können schriftlich beantragt werden.
https://wien.orf.at/stories/3038987/
Gute Sache, könnte für mich dauerhaft und für ganz Österreich so bleiben. Hoffentlich ziehen die BH‘s in den Ländern nach.