Ein Kollege hat seinen Schalldämpfer zu dem Waffenhändler seines Vertrauens gebracht. Ein Garantiefall. Dabei hat er sich das Ding (ohne Waffe, ohne Munition, ohne Verpackung) in die Innentasche seiner Jacke geschoben und ist zu seinem Waffenhändler gefahren.
Irgendwie wusste aber keiner von uns, ob das eigentlich legal war. Kennt sich jemand aus? Wie ist das rechtlich einzuordnen?