Sig Sauer P320 X-Five Problem wegen Magazingröße?

  • Ich war diesbezüglich jetzt auch bei einem Waffenhändler. Laut ihm ist dieses Gesetz bezüglich der Magazine bereits seit 14.12.19 in Kraft. Man hat als Besitzer jetzt eine 2 Jährige Übergangsfrist um für seinen Altbestand eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Wenn man diese dann hat, darf man auch in Zukunft Magazine mit über 21 Schuss kaufen (auch nach 2021). Große Magazine, die man schon vor dem 14.12.19 besessen hat sind dann in Ordnung, da Altbestand... also abgeben muss man die nicht. Nur neu erwerben kann man keine mehr ohne dieser Bewilligung.

    Ich hab mir jetzt noch 2 Magazine besorgt, die offiziell Altbestand sind ::c.o.l). Ansonsten warte ich mal bis zum Jahresende ab, ob dann schon mehr Klarheit herrscht. Derzeit hört man von allen Seiten was anderes und ich will mit meiner Anfrage beim Amt keine schlafenden Hunde wecken.

  • Ich habe meine P320 X Five ebenfalls im November 2019 erhalten (gekauft wurde sie schon im Januar 2019 und eingelagert).

    Habe mir diese dann umgehend in die WBK sowie den EU FWP eintragen lassen.

    Nun hoffe ich auch auf "Gnade" bei meiner Sachbearbeiterin... denn schließlich wurde die Waffe so vom Hersteller vorgesehen (21er Mags in Verbindung mit dem Magwell) und auch so legal erworben.

    Die 15er Mags passen nicht in das Griffstück und die 17er NUR wenn man den Magwell abbaut (und somit nie mehr verwenden kann).

    Da meine Händchen "fast" Klodeckelgröße haben, ist mir das 21er Mag von der handhabe her sicherer und angenehmer da sich somit ohne Magwell der Griff verlängert.

    Es bleibt spannend und abzuwarten wie unsere SB´s das in diesem Fall handhaben werden.

    Ich werden gegen Mitte des zweiten Quartals mal vorsichtig dort anfragen wie es um diese Angelegenheit bestellt ist.

    Gebe ich dann umgehend Rückinfo

    ::abschi::...skill ist, wenn luck zur Gewohnheit wird...::Bumm::

  • In welche Richtung gehen denn dann bei Euch diese Bewilligungen?

    Im Falle Altbesitz erhält man eine Bewilligung für eine Kat. A-Waffe, d.h. wird die bisherige Kat.B-Waffe nun auf Kat. A umgetragen?

    Oder dürft ihr die Magazine dann nur besitzen aber nicht nutzen?

  • In welche Richtung gehen denn dann bei Euch diese Bewilligungen?

    Im Falle Altbesitz erhält man eine Bewilligung für eine Kat. A-Waffe, d.h. wird die bisherige Kat.B-Waffe nun auf Kat. A umgetragen?

    Oder dürft ihr die Magazine dann nur besitzen aber nicht nutzen?

    Die werden auf Kat. A umgetragen und dürfen dann nur mehr an andere Kat. A Inhaber bzw. ohne Magazine als Kat. B verkauft werden. Mit dieser Altbestandsregelung darf man auch neue Magazine die zur Waffw passen nachkaufen.

    Wichtig zu sagen, den Kat. A Platz hat man stand jetzt für immer. Man kann also die Kat. A Waffe verkaufen und eine neue Waffe plus Magazine kaufen. Je nachdem wieviele Kat. A Plätze man hat.



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