Ich war diesbezüglich jetzt auch bei einem Waffenhändler. Laut ihm ist dieses Gesetz bezüglich der Magazine bereits seit 14.12.19 in Kraft. Man hat als Besitzer jetzt eine 2 Jährige Übergangsfrist um für seinen Altbestand eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Wenn man diese dann hat, darf man auch in Zukunft Magazine mit über 21 Schuss kaufen (auch nach 2021). Große Magazine, die man schon vor dem 14.12.19 besessen hat sind dann in Ordnung, da Altbestand... also abgeben muss man die nicht. Nur neu erwerben kann man keine mehr ohne dieser Bewilligung.
Ich hab mir jetzt noch 2 Magazine besorgt, die offiziell Altbestand sind ::c.o.l). Ansonsten warte ich mal bis zum Jahresende ab, ob dann schon mehr Klarheit herrscht. Derzeit hört man von allen Seiten was anderes und ich will mit meiner Anfrage beim Amt keine schlafenden Hunde wecken.