Aufbewahrung große Magazine nach neuem Waffenrecht

  • Du suchst immer nach Magazinen ... das kann so nix werden, denn ...


    das, ab Datum, neue WaffG subsummiert Magazine jetzt zu den verbotenen Gegenständen ...

    Wenn du aufmerksam lesen würdest, habe ich mehrmals die Ziffer in der Anlage 2 (des ab 01.09.2020 geltendem WaffG)gebracht, unter der die Magazine/Magazinkörper aufgeführt sind.

    Wie du zwar richtig aufführtst, werden die "langen" Magazine zu verbotenen Waffen.

    Allerdings ist weder im §51,52,53 dies unter Strafe/Bussgeld gestellt.

    Ein Verstoss gegen das WaffG, der nicht unter den drei § aufgeführt ist, führt "nur" zur Unzuverlässigkeit.

    Einzig der Fall 3 (siehe oben) ist kniffliger, da aus einer Kat B Waffe eine Kat A Waffe werden könnte.

    Es ist da die Frage, muss dass Magazin in der Waffe sein, oder reicht der bloße Besitz von Kat B Waffe + langem Magazin.

    Und für dich nochmals, ich arbeite mit dem WaffG, welches ab 01.09.2020 gültig ist und da findet man durchaus Magazine/Magazinkörper.

    Wolfgang0704

    Im WaffG gültig ab 01.09.2020 ist es drinnen.

    Ich kann nur nichts aus dem PDF exportieren.

    Edit.

  • Kategorie A heißt aber nicht, dass sie

    eine Privatperson in keinem Fall besitzen darf. Beispielsweise das BKA erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Wenn das BKA eine

    Ausnahmegenehmigung für ein großes Magazin erteilt, ist dann mir immer noch der Besitz der Kat. A Waffe verboten? Ich das Magazin also einstecke. Gibt es da etwas Verbindliches?

    Nebenbei. Das BKA hat noch nicht auf mein Erlaubnisantrag für ein großes Magazin geantwortet.

  • Noch mal zur Verdeutlichung. Es soll ja Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen geben, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen und große Magazine brauchen. Es nützt ja nichts, wenn das BKA das Magazin erlaubt, aber sobald es ein Schütze auf deutschen Boden einschiebt, er sich strafbar macht. Wie soll er da trainieren oder an einem internationalen Wettkampf auf deutschen Boden teilnehmen?

  • Kategorie A heißt aber nicht, dass sie

    eine Privatperson in keinem Fall besitzen darf. Beispielsweise das BKA erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Wenn das BKA eine

    Ausnahmegenehmigung für ein großes Magazin erteilt, ist dann mir immer noch der Besitz der Kat. A Waffe verboten? Ich das Magazin also einstecke. Gibt es da etwas Verbindliches?

    Das ist ja das Problem.

    Niemand weiss dies zum aktuellen Zeitpunkt genau.

    Das wenn du eine Ausnahmegenehmigung für "verbotene" Magazine erhälst, auch die Erlaubnis für die (wenn eingesteckt) Kat.A Waffe bekommst.

    Ebenso, ist noch nicht sicher, wie sich es mit dem Fall 3 (siehe oben) verhält.

  • Du scheinst hier was nicht ganz verstanden zu haben!

    Die Begrenzung auf 10 Schuss nutzt Dir gar nix, da auch das MagazinGEHÄUSE >10 allein schon als verbotener Gegensatand gilt, egal wie es innen drin aussieht,

    Nein, ich glaube Du hast nicht verstanden. Wenn ich das Magazingehäuse absäge und den Boden wieder draufsetze, dann fasst das Ding nicht mehr als 10 Schuss, egal wie Du es anstellst und wieder zusammenkleben geht auch nicht. Es ist somit nicht ein auf 10 Schuss blockiertes 30er-Magazin, sondern ein zersägtes 30er-Magazin, aus dessen Resten oder vielmehr aus einem Teil der Reste ich ein neues gebaut habe, welches nur noch 10 Schuss fasst. Zwar könnte ein spitzfindiger Jurist dann sagen, ich hätte zumindest zeitweilig ein verbotenes Magazin in meinem Besitz gehabt, allerdings wurde es ja zerstört bevor die neue Verordnung in Kraft getreten ist, womit eine Strafbarkeit sowieso nicht mehr in Frage käme. Die juristische Frage könnte höchstens noch sein ob ich auch für den zeitweiligen Besitz noch eine Sondergenehmigung des BKA brauche...

    Das wäre zwar absolut lächerlich, aber in Deutschland ist freilich alles möglich.

  • Im Moment sind die großen Magazine nicht verboten. Erst ab 01.09.2020. Du kannst sie auch noch kaufen. Habe mir gerade ein 50-Schuss-Trommerlmagazin bei einem Online-Händler angesehen. Sind schon faszinierend. Du hast also nicht zeitweilig ein verbotenes Magazin besessen.

  • Hat schon mal jemand darüber nachgedacht wie es mit "modularen Magazinen" aussieht?

    Es gibt ja auch Schalldämpfer die man mit mehr Modulen verlängern kann. Was wäre wenn es das bei Magazinen auch gäbe? Es gibt quasi jedes Magazin im Set mit 3 Teilen. Magazinkörper + Auslass für die Patronen + Magazinboden. Was wäre wenn man bei einem 2. Paket die Mittelteile der Magazine zusammen klippen könnte?

    Sind dann die Bausätze auch schon für LWB ganz böse? So lange die nicht zusammen geklippt sind, sind die ja nicht in der Lage mehr Patronen aufzunehmen.

  • Sobald Du zwei Teile so zusammenfügst, daß Du einen Magazinkörper erhälst, der mehr als 10 Patronen (bei Langwaffen) fassen kann, bis Du auf der dunklen Seite angekommen.

    Handelsübliche Magazinkoppler koppeln zwei oder drei Magazinkörper, benötigen aber weiterhin einen Wechselvorgang nach spätestens 10 Patronen.

    Die Frage wäre außerdem, ob sowas überhaupt zuverlässig funktioniert. Meine Erfahrung mit handelssüblichen Magazinen sagt mir, daß viele Waffen durchaus "magazinfühlig" sind und nicht alles fressen; die Funktionssicherheit sinkt nochmal durch solche Konstruktionen.

    Worum geht es denn dem Sportschützen?

    1. Er möchte Altbestand nicht entwertet sehen.
    2. Er möchte historisch bedeutsame Waffen oder Magazine nicht zerstören müssen.
    3. Er möchte in dynamischen Disziplinen Handlingvorteile gegenüber ansonsten zu kurzen 10er-Magazinen.
    4. Er möchte bei internationalen dynamischen Wettkämpfen keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Schützen aus anderen Ländern haben.

    Deine Idee adressiert keines der Probleme, da insbesondere bei 3. und 4. Funktionssicherheit das A und O ist.

    Worum geht es dem Gesetzgeber denn bei der ganzen Geschichte?

    Von der Gefährdung her hat das Thema bei halbautomatischen Waffen keine praktische Bedeutung; ein Magazinwechsel kostet etwa 1s.

    Relevant wird das Ganze vielleicht dadurch, daß die Magazinkapazität in vollautomatischen Waffen durchaus eine Rolle spielt und die handelsüblichen Magazine in diese passen.

    Daß der, der sich eine vollautomatische Waffe besorgt, kaum Skrupel haben dürfte, sich auch große Magazine zu besorgen, hat man in diesem Gedankengang irgendwie "vergessen",

  • Worum geht es dem Gesetzgeber denn bei der ganzen Geschichte?

    Dem Gesetzgeber geht es nur um Schikane und sonst nichts!

    In der Stellungnahme der Polizei zu diesem Thema im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens steht AUSDRÜCKLICH, daß sie die großen Magazine als NICHT DELIKTRELEVANT ansieht!

    Wenn etwas nicht deliktrelevant ist, brauche ich es nicht zu einzuschränken.

  • Bitte steinig mich nicht, aber ist denn da in Zukunft von "Grundmaßen" die Rede, die ein Magazin haben darf? Weil jetzt teilw. geschrieben wird, dass Magazin darf nicht nach 30er aussehen.

    Was ist dann mit reinen 30er Magazinen die vom Werk nur für 10 Schuss gemacht sind. Beispiel das CMMG 22lr. Magazin, welches bei einigen Wechselsystemen (22er AR-15 Wechselsystem) beiliegt. Die Teile fassen nur 10 Schuss ab Werk aber der Grundkörper ist optisch 30, aber wir reden ja nicht von einem Begrenzer wie z.B. im Magpul Magazin oft nachträglich eingebaut.

    Sorry falls die Frage schon beantwortet ist, ich merke aber auch, dass es da auch verschiedene Ansichten zu gibt.

  • Was ist dann mit reinen 30er Magazinen die vom Werk nur für 10 Schuss gemacht sind. Beispiel das CMMG 22lr. Magazin, welches bei einigen Wechselsystemen (22er AR-15 Wechselsystem) beiliegt. Die Teile fassen nur 10 Schuss ab Werk aber der Grundkörper ist optisch 30, aber wir reden ja nicht von einem Begrenzer wie z.B. im Magpul Magazin oft nachträglich eingebaut.

    Genau das Beispiel ist natürlich für die Thematik eher ungeeignet, da ja Patronen mit Randfeuerzündung von der Begrenzungsproblematik gar nicht betroffen sind. Die gilt nur für Magazine die Zentralfeuermunition aufnehmen und in Halbautomaten verwendet werden.

  • Dem Gesetzgeber geht es nur um Schikane und sonst nichts!

    Ich glaube, mit solchen "Weisheiten" macht man es sich und ihnen zu einfach.

    Diejenigen, die hier aktiv wurden, sind nicht unbedingt dafür bekannt, mehr als notwendig Aktivität zu entfalten, wenn sie nicht einen Vorteil für sich sehen.

  • Ich denke, dass es keine Bestimmung zu "Anscheinsmagazinen" geben wird. Hera hat wohl neue Magazine H3L vorgestellt, die angeblich den neuen Vorgaben entsprechen sollen und ein entsprechend langes Gehäuse haben.
    Für mich sieht das so aus, als wenn der untere Gehäusebereich komplett vergossen ist und dieses somit niemals mehr als 10 Schuss aufnehmen kann.
    Rein optisch sehen die aber wie 30er aus.

    https://www.hera-arms.de/kopie-von-iwa-2019-1

  • Ich glaube, mit solchen "Weisheiten" macht man es sich und ihnen zu einfach.

    Diejenigen, die hier aktiv wurden, sind nicht unbedingt dafür bekannt, mehr als notwendig Aktivität zu entfalten, wenn sie nicht einen Vorteil für sich sehen.

    Richtig, an Schikane haben DIE sicher nicht gedacht ... nur daran, publikumswirksam sagen zu können:

    Schaut mal Wahlvolk, wir haben genau das verboten was ihr ja alle aus Film und Fernsehen kennt und immer nur die bösen Buben und das Militär hat ... und nun lobt uns mal für unsere Weitsicht.

    DAS dürfte die alleinige Motivation gewesen sein... ::c.o.l)

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