Wenn man mit der Begründung „Gefahr in Verzug“
Hast du eine Ahnung, wieviel Schindluder gerade mit diesem "rechtlichen Hilfsmittel" getrieben wird?
Aber wehr' dich mal dagegen ... hast du keine Chance.
Drum: WENN Haussuchung o.ä. , dann sofort über Anwaltsnotruf in jedem Fall einen RA zuziehen !!!!