Hallo zusammen, möchte hier mal folgende Frage zur Diskussion in den Raum stellen.
Nach dem neuen Waffengesetz werden ja große Magazine verboten. Wie verhält es sich
Eurer Meinung nach mit der Aufbewahrung dieser Magazine wenn man sie als Altbestand behalten
darf. Werden die diesbezüglich jetzt wie verbotene Gegenstände behandelt und müssen dementsprechend
gelagert werden? Bisher hatte ich solche Teile immer außerhalb des Waffenschrankes. Gleiche Überlegung gilt dann auch
für die neu definierten wesentlichen Teile wie zum Beispiel ein AR15 Lower.
Bin gespannt auf Eure Meinungen.
Falls die Sachen jetzt in den Waffenschrank müssen, dann würde man ab sofort mit engmaschigeren Kontrollen
sicher einigen Leuten Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten an Bein binden können. Nich jeder hat das ja sofort
auf dem Schirm.
Gruß Erwin