Aufbewahrung große Magazine nach neuem Waffenrecht

  • Hallo zusammen, möchte hier mal folgende Frage zur Diskussion in den Raum stellen.

    Nach dem neuen Waffengesetz werden ja große Magazine verboten. Wie verhält es sich

    Eurer Meinung nach mit der Aufbewahrung dieser Magazine wenn man sie als Altbestand behalten

    darf. Werden die diesbezüglich jetzt wie verbotene Gegenstände behandelt und müssen dementsprechend

    gelagert werden? Bisher hatte ich solche Teile immer außerhalb des Waffenschrankes. Gleiche Überlegung gilt dann auch

    für die neu definierten wesentlichen Teile wie zum Beispiel ein AR15 Lower.

    Bin gespannt auf Eure Meinungen.

    Falls die Sachen jetzt in den Waffenschrank müssen, dann würde man ab sofort mit engmaschigeren Kontrollen

    sicher einigen Leuten Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten an Bein binden können. Nich jeder hat das ja sofort

    auf dem Schirm.

    Gruß Erwin

  • Naja, das Gesetz ist ja jetzt erstmal rechtskräftig und die Frage zur Aufbewahrung verbotener Gegenstände

    ist bis jetzt auch festgelegt. Bis zum Erscheinen der Verwaltungsvorschrift könnte man frei nach dem Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk" , die Kontrollen verstärken und so diverse WBKs einziehen. So Quasi boshaft durch die Hintertür.

  • aber der Teil mit den Magazinen ist noch nicht in Kraft.

    So ist es. Bis zum 1. September, wenn das Gros der Änderungen in Kraft tritt, ist ja noch ein bischen hin. Und bis dahin gilt das bisherige Recht.

    Und bis dahin sollte auch der restliche "Papierkram" stehen, so das auch die zuständigen Behörden ihre "Bedienungsanleitungen" zur Verfügung haben.

  • Bei euch in D immer noch nicht??

    Ich gönns euch.. aber ich versteh unsere CH-Politiker halt immer weniger :wacko:

    Unsere Restriktionen sind aber hauptsächlich erwerbstangierend. Du kannst alle deine Möbel aus 30er-Magazinen basteln und darin baden, wenn du willst. Das Magazin wird bei uns erst dann böse, wenn es mit einer Waffe zusammen kommt, die du mit der falschen Bewilligung gekauft hast.

    DE triffts da um einige Magnituden härter.

  • Bei euch in D immer noch nicht??

    Ich gönns euch.. aber ich versteh unsere CH-Politiker halt immer weniger :wacko:

    Ich hab irgendwo gelesen das in Ch halbautomatische Waffen verboten werden sollen, aufgrund des EU- Waffenrechts, wofür in CH immerhin 63,7% gestimmt haben.Der Besitz von Halbautomaten soll mit einigen Ausnahmen für Sportschützen nicht mehr erlaubt sein. Was ist denn da dran? Wen dem so wäre, sind die geänderten Regeln in Deutschland ja das reinste Kinderfest dagegen!::besoffen::

  • Ich hab irgendwo gelesen das in Ch halbautomatische Waffen verboten werden sollen, aufgrund des EU- Waffenrechts, wofür in CH immerhin 63,7% gestimmt haben.Der Besitz von Halbautomaten soll mit einigen Ausnahmen für Sportschützen nicht mehr erlaubt sein. Was ist denn da dran? Wen dem so wäre, sind die geänderten Regeln in Deutschland ja das reinste Kinderfest dagegen!::besoffen::

    Verboten heisst bei uns "nicht frei erwerbbar" = braucht Bewilligung. Vollautomaten, RPGs und Granatwerfer sind ebenfalls verboten, mit der nötigen Bewilligung kannst du sie trotzdem kaufen, besitzen und mit noch einer Bewilligung auch schiessen (zumindest fie Vollautomaten).

  • Ich hab irgendwo gelesen das in Ch halbautomatische Waffen verboten werden sollen, aufgrund des EU- Waffenrechts, wofür in CH immerhin 63,7% gestimmt haben.Der Besitz von Halbautomaten soll mit einigen Ausnahmen für Sportschützen nicht mehr erlaubt sein. Was ist denn da dran? Wen dem so wäre, sind die geänderten Regeln in Deutschland ja das reinste Kinderfest dagegen!::besoffen::

    Wo ist da der Unterschied zu Deutschland ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ausnahmebewilligungen zwecks Sammlung bzw. Sammler kriegt man teils recht einfach/liberal, wenn man schon einige Waffen im Bestand hat, im Kanton Zürich glaube ich um die 12, in anderen Kantonen bereits um die 10 Waffen.

    Mir ging es um etwas anderes.

    Der Ausgangskommentar war, dass es die Schweiz heftiger trifft als Deutschland, weil dort nur Sportschützen Zugang zu den Außnahmegenehmigungen haben sollen. In Deutschland muss man aber idR Sportschütze sein um diese Waffen überhaupt erst zu bekommen.

    Daher sehe ich jetzt den Unterschied nicht wieso es die Schweiz härter getroffen hat als Deutschland.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Ich hab irgendwo gelesen das in Ch halbautomatische Waffen verboten werden sollen, aufgrund des EU- Waffenrechts, wofür in CH immerhin 63,7% gestimmt haben.

    Die Zustimmung von knapp 64% kam zustande, weil viele Stimmbürger eingeschüchtert und schlecht informiert waren. Es wurden für den Fall einer Ablehnung diverse Schreckensszenarien prophezeit, wie z.B. die Einschränkung der Reisefreiheit in Europa als Folge des Ausschlusses aus dem Schengenraum.

    Auf der einen Seite wollte die Regierung gegenüber der EU eine gewisse Demut aufzeigen und nicht negativ auffallen, aber auf der anderen Seite wurde vom zuständigen Justiz- und Polizeidepartement behauptet, dass sich eigentlich gar nichts ändert, ausser der Tatsache, dass man für den Erwerb nun eben ein anderes Formular benötigt. Das Departement liess zudem verlauten, nachdem gewisse unlogische und unpräzise Formulierungen publik geworden sind, dass verschiedene Gesetzesvorgaben entsprechend weder kontrolliert noch geahndet würden. Eine Folge der hastigen und mangelhaften Umsetzung ist auch, dass die Waffenbüros in den einzelnen Kantonen das Gesetz unterschiedlich interpretieren.

    Je restriktiver die Gesetze werden, umso mehr illegale Handlungen wird es geben, weil viele Schweizer Waffenbesitzer eher schlecht als recht über die Änderungen im Gesetz informiert sind. Das scheint in der Schweiz aber niemanden zu stören.

  • Hallo zusammen, möchte hier mal folgende Frage zur Diskussion in den Raum stellen.

    Nach dem neuen Waffengesetz werden ja große Magazine verboten. Wie verhält es sich

    Eurer Meinung nach mit der Aufbewahrung dieser Magazine wenn man sie als Altbestand behalten

    darf. .....

    Hier mal die Sichtweise des Forum Waffenrecht u.a. zu diesem Thema:

    https://www.fwr.de/news/newsdetai…b39ff5d9dc07a1b

    Ansonsten kann auch ich nur empfehlen den Ball flach zu halten und erstmal den Erlass der Verwaltungsvorschriften abzuwarten.

  • OK, also aus der Info des FWR entnehme ich, dass die dann angemeldeten Magazine nicht zu verbotenen Gegenständen werden.
    Die neu definierten wesentlichen Waffenteile würden meinem Verständnis nach aber der Aufbewahrungsrichtlinie unterliegen.
    Das mit dem Datum zum Inkrafttreten der einzelnen Themen hatte ich so nicht auf dem Schirm. Da kann man nur hoffen, dass

    diese Punkte in den Verwaltungsvorschriften dann eindeutig geklärt werden.

  • Woher soll der FWR das wissen?

    Es gibt noch keine Ausführungsbestimmungen wie mit den Magazinen ( Die verbotene Gegenstände werden) umzugehen sind, wenn man eine Ausnahmegenehmigung ( angemeldet) hat.

    Ab 1.9.2020 tritt der Teil in Kraft und dann hat man immer noch genügend Zeit sich zu überlegen was man macht.

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