Zulässige Pistolen im DSB

  • Guten Morgen,

    ich bin noch recht neu im Schießsport (Verein im DSB bzw. RSB) und hab auch noch einige Monate vor mir, bevor ich mir um eine eigene WBK Gedanken machen muss.

    Beim letzten Training gab es jedoch eine heftige Diskussion einiger langjähriger MItglieder mit einem jüngeren Kollegen, der ab März seinen ersten Bedürfnisantrag einreichen kann.

    1. Er möchte sich für die Disziplin 2.53 eigentlich eine Glock19 anschaffen. Hier wurde ihm gesagt, dass die Pistole nicht zugelassen sei. Die Markierungen auf der Visierung seien optische Hilfsmittel, die verboten seien. (Er sollte sich für GK lieber ein Revolver holen, wie alle anderen auch...)

    Er ist der Ansicht, eine optische Visierung wäre z.B. ein Red-Dot, nicht aber die nachtleuchtenden Punkte und Linien, wie sie bei vielen Pistolen an Kimme und Korn zu finden sind. Das sehe ich auch so. Da ich für GK mir auch irgendwann mal lieber eine Pistole als einen Revolver zulegen möchte, ist meine Frage daher: was ist denn nun richtig?

    2. KK wird im Verein in der Disziplin 2.40 von allen mit der GSP oder einem Revolver geschossen, die Vereinswaffen sind ebenfalls ausschließlich GSP und Revolver. Diskussionsanlass war nun, dass der Kollege sich für die Disziplin 2.40 eine Glock44 anschaffen will. Die wäre wohl baugleich mit der Glock19 und klassische Sportpistolen würden ihm eh nicht so richtig liegen. Hier wurde ihm auch gesagt, dass eine Glock nicht zulässig sei, da die Disziplin nur für richtige Sportpistolen und Revolver ausgelegt sei. Und auch hier wäre die Visierung der Glock unzulässig.

    Sein Argument, dass dies so nicht in der Sportordnung steht und die Glock die Anforderungen nach der Pistolentabelle erfüllt, konnte niemanden überzeugen.

    Da ich hier überfragt war, hab ich mich nicht an der Diskussion beteilgt. Da ich aber davon ausgehe, dass die Diskussion weitergeht, sobald der Kollege das nächste Mal zum Training kommt, ist auch hier meine Frage: Ist das zulässig?

    (Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich denke, eine "normale" Pistole wird wohl kaum so präzise sein, wie eine Sportpistole.)

    Bei der Suche hier im Forum hab ich zu so einer Problematik nix passendes gefunden.

    Ich hoffe, jemand kann mir Auskunft geben. Schonmal Danke im Voraus.

  • Visierungen kan man schwärzen. Und schon ist die Glock zugelassen. Wenn dein Kumpel aber gerade seine erste Waffe kaufen will,ist die Visierung herzlich egal, da man erst ab Kauf der 3. Kurzwaffe Wettkämpfe nachweisen muss.

  • Warum einer freiwillig mit 'ner Glock die 2.40 rocken will bleibt mir auf ewig schleierhaft. Da kommt nie und nimmer was bei 'rum.

    Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich - und wer sich gern ohne Aussicht auf konkurrenzfähige Ergebnisse gern selber quält, bitte sehr.

    Von Seiten der Sportordnung spricht jedenfalls bei schwarzer Visierung nix gegen die Glock. Nur von Seiten der Vernunft. Aber so denkt eben jeder anders. :sla:

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Servus,

    zu 1.

    2.53 ist auf das Kaliber 9mm Luger festgelegt. Bei uns wird diese Disziplin ausschließlich mit Pistolen geschossen und nicht mit Revolvern. Warum das bei euch andersrum ist, würde ich auch gerne wissen. Grundsätzlich kann ihm aber keiner verwehren eine der Sportordnung entsprechende Waffe zu kaufen. Punkte ohne Leuchtkraft auf Kimme und Korn sind erlaubt (siehe hier)

    zu 2.

    2.40 ist auf das Kaliber .22 festgelegt. Glock 44 sollte dafür zugelassen sein. Ob es Sinn macht damit gegen GSP's und Ähnlichem anzutreten, steht auf einem anderen Papier.

  • Angro

    Naja, ein typischer Fall der alten DSB Krankheit. Kauf dir gefälligst das was wir wollen und schon immemr gemacht haben. Es wird besser, aber leider haben es einige DSB Vereine immer noch nicht begriffen...wie dem auch sei.

    1.) Die Waffe ist grundsätzlich zugelassen. Lichtsammelkorne usw. sind keine optischen Zielhilfsmittel, das wäre ein Red-Dot beispielsweise. Selbst wenn das so bewertet werden würde, kann man, wie whoami richtig sagt, die Visierung schwärzen. Daher sollte das erst mal ein zweitrangiges Problem sein und ließe sich später immer noch mal beheben (z.B. auch durch eine Kimme aus dem Zubehör). Im Übrigen haben auch viele Revolverkimmen weiße Rahmen zur Kontrastverstärkung. Bei 2.50 sind im jeweiligen Kaliber alle Waffen zulässig, wenn diese bzgl. Abzugsgewicht und Lauflänge passen (DSB SPO Pistolentabelle) und die Munition den MIP erfüllt.

    2.) Die Aussage, dass man hier Sportpistolen wie GSP, Hämmerli 208, 280, SP20, FWB AW93 usw. benutzt stimmt. Revlover sind hier selten, aber noch akzeptabel. Die Glock wäre hier aber ebenfalls zugelassen, wenn man die obigen Anmerkungen beachten würde.

    Somit würde ich mal behaupten, dein Freund hat in allen Punkten Recht.

    Persönlich will ich aber noch folgendes dazu sagen:

    Die Disziplin KK-Sportpistole wird im Einhändigen Anschlag mit reinrassigen SpoPi's geschossen. Selbst wenn die Glock 44 zugelassen ist, geht dein Freund damit unter. Mit so einer Waffe muss man schon ein richtiger Könner sein, um im Vergleich nicht ausgelacht zu werden. Und, wenn jetzt kommt: Das ist mir egal, ich will das ja für mich machen oder so ähnlich, dann lass die gesagt sein, dass das nur die ersten Monate funktioniert. Wenn man dann merkt, wie weit man von dem schlechtesten der übrigen Schützen weg ist und dazu noch laufen Sprüche hört, wie "haben wir dir ja vorher gesagt" dann hast du schnell keine Lust mehr und lässt das Schießen sein. Wenn man eine solche Disziplin schießen will, kauft man eine Waffe dafür, weil sie geeignet ist, und nicht nur weil sie zugelassen ist.

    Dann zur Disziplin 2.53. Auch hier gibt es Waffen, die eben besser sind als andere. Die Glock ist hier zugelassen und sicher auch nicht so weit weg vom Rest des Feldes wie in der Disziplin 2.40 aber dennoch ist sie hinten dran. Die Glock ist nämlich eine Gebrauchspistole, die hat ganz andere Kriterien zu erfüllen als eine Sportpistole und hier meine ich nicht GSP, sondern 1911, CZ oder 686 Revolver usw.

    Ich kenne diesen Glock-Hype zur Genüge. Klar, die Waffe kennt jeder, der Sherrif hat ein und man kann sich für kleinstes Geld eine Kanone kaufen. Glock hat was mit Habenwollen zu tun. In meinem Verein wollte auch fast jeder als erste Waffe so eine haben und ich habe genau das gesagt, was ich oben auch geschrieben habe....100 mal. Da hat keiner gehört. Dann habe ich für die Anfänger einer Glock 17 als Vereinswaffe gekauft. Von den Neumitgliedern, die damit angefangen haben, was meinst du, wieviele sich dann selbst eine Glock gekauft haben??? Für 300 Euro gebraucht die beste Investition des Vereins für die Mitglieder, kann ich da nur sagen!

    Und vor diesem Hintergrund, muss man vielleicht die Aussagen der DSB Leute auch sehen. Ich war nicht dabei und wenn du das so erzählst, dann passt mein DSB Bashing von oben. Sollte aber an dem was ich sage auch bei eurem Gespräch so was dran gewesen sein, ihr nur geschickt aneinander vorbeigeredet haben, dann haben die DSB'ler immer noch kein Recht, aber die richtige "Beratung" gegeben.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Angro

    da hier in den letzen 10min. drei Leute inhaltlich dasselbe geantwortet haben, ist der Hinweis wohl klar, oder?!

    ;)

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ich stimme den Vorrednern größtenteils zu und tue meinen Senf dazu.

    Als allererstes hat es den Verein wenig zu interessieren, welche Waffe der (Jung)Mitglied sich holen möchte, solange sie der Sportordnung entspricht. (Fast) Jede Diskussion wird im Keim ersticken, wenn man eben die Sportordnung aufschlägt. Dann werden gleich auch alle von die gestellten Fragen beatwortet. Die Disziplin 2.53 wird mit PISTOLEN in 9mm Luger geschossen, dagegen die 2.55 mit REVOLVERN in .357 Magnum.

    Zitat

    Er sollte sich für GK lieber ein Revolver holen, wie alle anderen auch...

    Wahrscheinlich schiessen die 2.55 und nicht 2.53. Glock 19 is definitiv für 2.53 geeignet, da die Lauflänge über 10 cm ist (und kleiner als 15,3cm) und sie Kimme und Korn hat. Dabei gibt es in der (zumindest europäischen) Standardausstattung kein Lichtsammelkorn, sondern maximal nur einen weißen Punkt, was nicht verboten ist. Dasselbe gilt für Glock 44 in der Disziplin 2.40, zugelassen ist sie allermal, da sie quasi KK-Version von GLock 19 ist. Auf Landesebene kann man beiden Pistolen kaum was holen, darunter könnte man bei entsprechendem Können und Übung durchaus mithalten (wobei ich die Glock 44 noch nicht geschossen habe, dafür aber andere Plinker). Ob es Sinn macht, beide Plätze in der Grünen (Grundkontingent) mit Glocks zu belegen, muss jeder selbst für sich entscheiden.

    :sheep:

  • Leute, man zieht als Sportschütze außerhalb von Dienstwaffendisziplinen eine Glock nicht in Betracht. Nein, Nein, Nein....böse...ganz böse.


    ::boxen::

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Leute, man zieht als Sportschütze außerhalb von Dienstwaffendisziplinen eine Glock nicht in Betracht. Nein, Nein, Nein....böse...ganz böse.


    ::boxen::

    Man soll sie sich ruhig kaufen, es gibt ja genug die damit zurechtkommen und wenn sie nicht passt was bei dem Verband nicht unwahrscheinlich ist schimpfe wir nachher wieder auf das umständliche Verfahren zum Erwerb einer besseren Waffe.

  • Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten.

    Die Disziplin 2.53 wird mit PISTOLEN in 9mm Luger geschossen, dagegen die 2.55 mit REVOLVERN in .357 Magnum.

    Wahrscheinlich schiessen die 2.55 und nicht 2.53.

    Ja, du hast Recht. Ich dachte bisher, 2.53 sei die allgemeine GK-Disziplin, aber da haben mich heute sowohl euren ganzen Antworten als auch ein längerer Blick in die Sportordnung eines Besseren belehrt. Asche auf mein Haupt.

    Punkte ohne Leuchtkraft auf Kimme und Korn sind erlaubt (siehe hier)

    Dann war unsere Vermutung doch richtig. Ich werde das Dokument mal ausdrucken und beim Training weitergeben. Dürfte ne prima Argumentationshilfe sein.

    Dasselbe gilt für Glock 44 in der Disziplin 2.40, zugelassen ist sie allermal

    Danke für die Info. Dann weiß ich zumindest, dass da die Mehrheit falsch lag. Ob ich das bei einer eventuellen Diskussion so offen einbringen werde, weiß ich noch nicht. Schließlich brauch ich ja im nächsten Jahr vom Vorsitzenden die Unterschrift für einen eigenen Bedürfnisantrag.

    Ich kenne diesen Glock-Hype zur Genüge. Klar, die Waffe kennt jeder, der Sherrif hat ein und man kann sich für kleinstes Geld eine Kanone kaufen. Glock hat was mit Habenwollen zu tun.

    Jedem das seine, wenn er halt drauf fixiert ist. Ich persönlich kann einer Glock nix abgewinnen. (Sorry an alle Glock-Fans)

  • Ich bin DSB Mitglied und habe für meine Schießsportleiterlizenz auch die Sportordnung studieren müssen. Eine Glock ist zunächst mal grundsätzlich erlaubt. Ein Mitglied aus meinem Verein hat sich vor 1 1/2 Jahren eine Glock17 Gen. 4 beantragt und anstandslos vom Verband genehmigt bekommen. Ich selbst habe mir 2016 eine CZ75 SP01 Shadow gekauft, die serienmäßig mit einem Lichtsammelkorn ausgerüstet ist.

    Laut Sportordnung Teil 14 (Mitteilung der technischen Kommission) sind offene Visierungen, die "Leuchtstäbchen" enthalten, nicht zugelassen, da sie als optische Hilfsmittel gelten. Im Training könnte man sie dennoch nutzen, allerdings nicht im Wettkampf. Aus diesem Grund habe ich mir ein LPA Visier ohne "Leuchtstäbchen" montieren lassen. Kimme und Korn sind dabei aber trotzdem mit weißen, nicht leuchtenden Punkten ausgestattet. Die sind erlaubt und auch noch bisher bei keiner Kreis- oder Landesmeisterschaft bemängelt worden.

    Dass eine Glock für die 2.53 nicht zulässig ist, ist völliger Unsinn. Wer auf so ein Teil steht, soll es sich kaufen. Wie gut man am Ende damit trifft, ist eine andere Sache. Für die 2.40 gilt das Gleiche. Ich schieße die 2.40 nicht, aber die MV 2.40.1 (Landesdisziplin, 30 Schuss Präzision, kein Duell, Waffe darf ein- bzw. beidhändig gehalten werden). Das Ganze nicht mit einer KK Sportpistole sondern mit einem Wechselsystem von Antreg für meine CZ. Seit dem hat mich niemand aus dem Verein mit einer Sportpistole im Wettkampf besiegt. Auch bei größeren Wettkämpfen schieße ich damit immer ganz vorne mit.

    Es ist also jedem selbst überlassen, ob er sich eine reinrassige Sportpistole, einen Revolver oder eine Dienstwaffe kauft. Sie muss der Sportordnung entsprechen. Ein Lichtsammelkorn kann ausgewechselt oder geschwärzt werden.

    Anderes Beispiel: Bei Zielfernrohren ist im DSB eine maximale Vergrößerung von 12-fach zulässig. Ich habe eine Waffe mit ZF mit einer bis zu 32-fachen Vergrößerung. Die darf ich auch im Wettkampf einsetzen, wenn die Einstellung bei 12-fach steht, was jederzeit vom Kampfrichter/Aufsicht überprüft werden kann.

    Lasst Euch von Euren Vereinsleuten nichts einreden.

  • In dem Formular ist ein Feld dafür, welche Waffe man will. Ich hatte dann einfach "Pistole 9 mm Para" reingeschrieben und gut wars.

    Aber es gab auch Kameraden, die meinten dass da das genaue Modell reinmuß.

    LG

    -Michael

  • Das weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß es die Behörde nicht juckt was du in den Bedürfnisantrag reinschreibst. Wenn du also eine andere Waffe kaufst und sie sportlich zulässig ist, dann gibt es später bei der Eintragung keine Probleme.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!